Bundesregierung macht kleine Fortschritte auf großer Baustelle

    Bundeskanzleramt
    Bundeskanzleramt CC-0

    Berlin 04.09.2019 - Unter dem Vorsitz von Bundeskanzlerin Angela Merkel hat das Bundeskabinett heute den 2. Nationalen Aktionsplan Open Government (2019-21) beschlossen. Der Bund bekennt sich bis 2021 zu neun Verpflichtungen, um ein offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln mit Transparenz, offenen Daten und Bürgerbeteiligung dauerhaft zu verankern. Hinzu kommen fünf Verpflichtungen von Seiten der Länder Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Bereits am Wochenende kündigte die Kanzlerin den 2. Nationalen Aktionsplan an. Diese hochrangige politische Verortung des Themas begrüßen wir ausdrücklich.

    Informationsfreiheit und Open Data nicht vernachlässigen

    Das Auswärtige Amt möchte Teile seines politischen Archivs öffnen. Dokumente und Bilder, die bisher nicht veröffentlicht wurden, sollen online heruntergeladen werden können. Das ist ein erster Schritt, um die Geschichte der Außenpolitik zugänglicher zu machen. Leider verpasst das Auswärtige Amt die Chance, jene Teile seiner Archive auch für die Weiternutzung wie etwa in der freien Online-Enzyklopädie Wikipedia bereitzustellen, die im Geltungsbereich des Informationsweiterverwendungsgesetzes bzgl. staatlicher Informationen liegen. Die Veröffentlichung soll nur unter restriktiven Bedingungen geplant sein.

    “Open Government bedeutet aber, Bürger*innen von Anfang an in die politische Entscheidungsfindung einzubeziehen und ihnen die Weiternutzung und -verarbeitung staatlicher Informationen zu ermöglichen. Dass die Regierung hier keine klare Linie fährt, zeigt auch die Klage eines Bundesinstituts gegen die Veröffentlichung eines staatlichen Gutachtens.”

    Michael Peters, Koordinator Open Government Netzwerk

    Eine klare Linie hätte die Bundesregierung auch bei Open Data fahren können, etwa indem sie Informationen wirtschaftlicher Eigentümer (Transparenzregister) frei zugänglich und kostenlos bereitstellt. Ein Register mit offenen und maschinenlesbaren Daten hätte den Kampf gegen Geldwäsche und Steuerflucht erleichtert. Das Bundesministerium der Finanzen muss das Register auf Grund von EU-Vorgaben ohnehin reformieren. Stattdessen sind im Aktionsplan lediglich eine Open-Data-Strategie und Beteiligungsvorhaben als Selbstverpflichtungen enthalten.

    Förderprogramme mit regionalem Fokus

    Das Bundesministerium des Innern startet ein Förderprogramm, mit dem regionale Open-Government-Labore eingerichtet werden sollen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird die „Smarte LandRegion“ fördern. Die Unterstützung der lokalen Ebene ist sinnvoll, allerdings bleibt es bei kurz- bis mittelfristig angelegten Projekten, die nur einen Bruchteil der 11.000 Kommunen, einbeziehen.

    Besser wäre es stattdessen, Strukturen zu schaffen, die Open Government nachhaltig fördern. So könnte die angekündigte Beteiligungsplattform für den Gesetzgebungsprozess vom Digital Innovation Team des Bundes als Open-Source-Software entwickelt und bereitgestellt werden. Davon würden auch die Länder und Kommunen profitieren.

    “Insbesondere die Chance der leichten Übertrag- und Skalierbarkeit digitaler Instrumente für Bürgerbeteiligung, co-kreativer Zusammenarbeit und Wissensmanagement als stärkende Strukturen für Open Government sollten genutzt und gefördert bzw. Anwendungen interoperabel und mit eigener Datenhoheit garantierend bereitgestellt werden.”

    Oliver Rack, Strategiegruppe Open Government Netzwerk

    Viele Konsultationen, wenig echte Beteiligung

    Der Aktionsplan entstand aus einer Konsultation heraus, während der Bürger*innen Vorschläge einreichen konnten. Aus 46 konsolidierten Vorschlägen haben es allerdings nur drei in den Aktionsplan geschafft. Strukturelle Veränderungsvorschläge wie etwa ein Lobbyregister oder die Einführung eines gesetzlichen Fußabdrucks wurden nicht aufgegriffen. Das offizielle Feedback der Bundesregierung gibt Einblicke in ihre Denkweise und zeigt, dass Open Government noch nicht überall in den Amtsstuben angekommen ist.

    Der Aktionsplan macht deutlich, dass die Bundesregierung unter Open Government derzeit vor allem offene Konsultationen auf der Ebene von Information, Anhörung und Einbeziehung versteht. Echte Partizipation, etwa in Form von Mitbestimmung, teilweiser oder voller Entscheidungskompetenz und Selbstorganisation werden mit dem Plan noch nicht ernsthaft verfolgt. Punktuelle Einbeziehung prägt etwa die neue Jugendstrategie (BMFSFJ) zur Stärkung der Jugendbeteiligung, die High-Tech Strategie (BMBF) und das Projekt zur besseren Rechtsetzung (Bundeskanzleramt).

    Geringe Beteiligung der Länder

    Aus drei Bundesländern kommen fünf Selbstverpflichtungen. Nordrhein-Westfalen setzt sich für offene Standards für Datenschnittstellen ein, möchte die Datensouveränität stärken und ein regionales Open Government Labor NRW einführen. Die Verpflichtungen entstanden vorbildlich aus einer eigenen Konsultation des Landes unter Federführung von Open.NRW.

    Der Freistaat Sachsen wird an der Weiterentwicklung seines Beteiligungsportals arbeiten, während das Land Schleswig-Holstein Open-Source-Software in der öffentlichen Verwaltung einsetzen wird. Damit sich zukünftig noch mehr Bundesländer am Aktionsplan beteiligen und für Open Government einsetzen, hätte die Regierung jedoch mehr Öffentlichkeitsarbeit erledigen müssen, statt darauf zu setzen, dass der IT-Planungsrat sich auf Leitungsebene um die Verbreitung der Informationen kümmert.

    Um Open Government in Deutschland langfristig umzusetzen, muss die Zivilgesellschaft nachhaltig beteiligt werden. Dafür bedarf es einer fristgerechten Ankündigung von Terminen, klarer Beteiligungsstrukturen und zumindest der Übernahme von Reisekosten. Schließlich standen zur Begleitung für eine Unternehmensberatung Mittel bereit. Die Vertreter der Zivilgesellschaft waren dagegen mit eigenen Ressourcen ehrenamtlich aktiv.

    Koordination: Michael Peters, Open Government Netzwerk Deutschland

    E-Mail: info@opengovpartnership.de

    Tel: 030-577036660