PSI public sector information

    PSI Open Data Richtlinie

    Open Data: EU öffnet Datensilos des öffentlichen Sektors

    Mit der neuen Open-Data-Richtlinie machen die Transparenzbefürworter in der EU einen großen Schritt vorwärts. Daten aus öffentlich finanzierten Diensten werden künftig leichter zugänglich. Es wären aber noch deutlich weitergehende Regelungen möglich gewesen - hätte Deutschland die anderen Mitgliedstaaten nicht gebremst.

    Das Europäische Parlament hat heute <em>die überarbeitete Neufassung</em> der <em>Richtlinie</em> über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI) verabschiedet. Hinter diesem blumigen Namen verbergen sich Regeln für offene Daten in Europa.

    Damit will die EU digitale Innovation weiter fördern, besonders im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Dazu hat sie nicht nur den Anwendungsbereich der Richtlinie auf öffentliche Unternehmen erweitert. Sie bezieht sich neuerdings auch ausdrücklich <em>auf den Zugang zu Informationen</em> als Grundrecht, das in der EU-Charta festgeschrieben ist:

    “Der Zugang zu Informationen ist ein Grundrecht. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union … sichert jeder Person das Recht auf freie Meinungsäußerung zu; dazu gehören auch die Meinungsfreiheit und die Freiheit, ohne behördliche Eingriffe und über Staatsgrenzen hinweg Informationen und Ideen zu erhalten und weiterzugeben.”

    Kurz: Dokumente sollen künftig EU-weit grundsätzlich so gestaltet werden, dass sie “open by design” und “open by default” sind.

    Weitere positive Neuerungen sind:

    • Die Veröffentlichungen der Daten soll zeitnah erfolgen, insbesondere bei dynamischen Daten (z.B. Messdaten im Umweltbereich oder Verkehrsdaten), also in Echtzeit.

    • Falls weiterhin Kosten bei der Bereitstellung anfallen sollten > sollten diese grundsätzlich auf die Grenzkosten (also die Kosten, die bei der Zurverfügungstellung als offene Daten anfallen, Anmerkung bei digitalen Kopien sollten diese gegen Null tendieren) beschränkt werden. Dies kann national geregelt werden*,* es wäre also auch möglich, generell gar keine Kosten zu erheben. Ausnahmeregelung gibt es etwa für Daten vom Museen, Galerien oder Bibliotheken. Sie können höhere Kosten geltend machen, dafür sollten nachvollziehbaren und überprüfbaren Kriterien festgelegt werden.

    • Aggregation der Datensätze auf Unionsebene, insbesonders die “hochwertigen Datensätze sollen mit voller Flächendeckung zur Verfügung stehen. (Dies entspräche dann endlich mal dem “DSM - single digital market” Gedanken, wenn die Mitgliedstaaten mitspielen werden. Ein Paradebeispiel bei Vollendung wäre hier europaweite Echzeitfahrplanauskunft im öffentlichen Personennahverkehr.)

    • Der Fokus wird nicht nur auf die wirtschaftlichen Faktoren von offenen Daten gelegt, sondern auch auf ihre Wichtigkeit für Transparenz und Demokratie, Rechenschaftspflicht und Förderung des sozialen Engagements auf der Grundlage des sogenannten FAIR-Prinzips - Auffindbarkeit, Zugänglichkeit, Interoperabilität und Wiederverwendbarkeit.

    “Hochwertige Datensätze” werden erst festgelegt

    Ein Kernstück der Reform ist die Einführung des Konzepts von “hochwertigen Datensätzen”, die über kostenlose Programmierschnittstellen zur Verfügung gestellt werden sollen. Darunter fallen alle Datensätze, “deren Weiterverwendung mit wichtigen Vorteilen für Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft verbunden ist”. Aktuell werden im Anhang der Richtlinie sechs Kategorien aufgelistet: Geodaten, Erdbeobachtung und Umwelt, meteorologische Daten, Statistiken, Unternehmensdaten und Mobilität.

    Die aufgeführte Liste enthält lediglich Beispiele, die konkreten Datensätze werden erst später nach eingehender Beratung und Analyse festgelegt. Der Erfolg der neuen Richtlinie hängt wesentlich davon ob, dass die Kategorienliste ausgeweitet wird.

    “Öffentliche Unternehmen” bleiben Auslegungssache

    Mit der neuen Vereinbarung wird der Anwendungsbereich der Vorschriften über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors über den öffentlichen Sektor hinaus ausgedehnt und umfasst nun auch öffentliche Unternehmen. Es können aber öffentliche Unternehmen ausgenommen werden, “die direktem Wettbewerb” ausgesetzt sind. Diese Formulierung ist leider sehr großzügig und widerspricht dem ursprünglichen Ziel des Digital-Single-Market-Ansatzes. Solche Sektoren müssen keine Daten zur Verfügung zu stellen, es sei denn, dies ist nach nationalem oder unionsweitem Recht oder der PSI-Richtlinie selbst vorgeschrieben. Wenn sie sich aber für die Veröffentlichung von Daten entscheiden, müssen sie die gleichen Grundsätze wie öffentliche Einrichtungen einhalten - einschließlich Transparenz, Nichtdiskriminierung und das Verbot von Ausschließlichkeitsvereinbarungen (z.B. Fahrplandatenverkauf).

    Anmerkungen zu den Verhandlungsdetails

    Die Erneuerung der PSI-Richtline war eine wesentliche Komponente des von der Kommission im April 2018 im Rahmen der digitalen Binnenmarktstrategie veröffentlichten Maßnahmenpakets. Dass sich die hochwertigen Datensätze leider nur im Anhang befinden, ist unter anderem eine klassische “<em>österreichische Lösung</em>”, damit die Richtlinie noch in deren Ratspräsidentschaft über die Bühne gehen konnte. Die konkrete Definition der Kategorien und Datensätze wird noch kommen. Betreffend der Rechtsinstrumente bei den hochwertigen Datensätzen sieht die Einigung eine Hybridlösung aus einem delegierten Rechtsakt (DRA) für die Änderungen der Liste an Kategorien im Annex und aus einem Durchführungsrechtsakt (DfRA) für die Definition der spezifischen Datensätze vor. Als nächstes wird die PSI auf einem der nächsten Räte formell angenommen, gefolgt von einer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (im Sommer 2019), danach besteht eine Umsetzungsfrist von 2 Jahren.

    Im Laufe der Verhandlungen gab es dann leider Aufweichungen in Bezug auf “öffentliche Unternehmungen”, diese hätten nicht sein müssen. In einer früheren Version gab es diese ermutigende Passage:

    “Die Mitgliedstaaten können auch beschließen, die Anforderungen dieser Richtlinie auf private Unternehmen anzuwenden, insbesondere auf solche, die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse erbringen.”

    Dieser Ermutigung kann man sich nur anschließen. Der Ball liegt in Berlin, wenngleich wohlinformierte Kreise berichten, dass die bisherigen Signale aus Deutschland gelinde gesagt nicht hilfreich waren. Sogar im Gegenteil, Deutschland wurde als Bremser wahrgenommen (als Verhinderer einer Stärkung der Datenwirtschaft und Nutzung der Potentiale, z.B. einzige Vetoposition - bei einer Enthaltung von den Niederlanden, Rest der EU-Mitgliedstaaten wär dafür gewesen).

    Gelegenheiten zu solch einer ermutigenden Umsetzung gäbe es. So sollte demnächst in Nordrhein-Westfalen ein neues Open Data Gesetz kommen bzw. steht in Deutschland auch noch in dieser Legislaturperiode laut Koalitionsvertrag eine Ausweitung der Bereitstellung von Open Data im Rahmen eines zweiten Open Data Gesetzes an*.*

    Es sei die Anmerkung gestattet, wer das AI-Lied anstimmt – und damit KI und nicht AutoIndustrie meint – sollte schön langsam nach den Sonntagsreden Butter bei den Fischen abliefern. Ohne Daten kein KI-Neuland.

    Dank gilt auch dem Policy Team von Felix Reda, unter anderem Mathias Schindler und Sebastian Raible, die Felix Reda als Berichterstatterin für den meinungsgebenden Verbraucher-Ausschuss (IMCO) tatkräftig unterstützt haben und jahrelang hartnäckig an der Sache dranbleiben.

    Im Prinzip sollte es gemäß “public money public code” (in Deutschland ÖGÖG - öffentliches Geld, öffentliches Gut) public money public data heißen, auch im Forschungsbereich: In diesem Sinne eine erfolgreiche OpenData-PSI-Richtlinie-Umsetzung, welche die Mindestanforderungen übererfüllt.