Transparenzgesetz – Hamburg wird Vorreiter!

    Der folgende Artikel ist eine Zusammenarbeit von Daniel Dietrich und Christian Pauschert, der sonst auf tkarten.wordpress.com bloggt.

    Hamburg hat am 13.06.12 ein in Deutschland bislang einmaliges Transparenzgesetz beschlossen. Zukünftig müssen Politik und Verwaltung Dokumente von öffentlichem Interesse unaufgefordert und kostenfrei im Internet zur Verfügung stellen. Dazu wird in den nächsten zwei Jahren ein Informationsregister im Internet eingerichtet, wo die Daten frei und annonym zugänglich sein werden.

    Damit haben die Bürgerschaftsfraktionen eine der Hauptforderungen der Volksinitiative “Transparenz schafft Vertrauen” übernommen. Zu den Informationen, die dort künftig von Amstwegen veröffentlich werden müssen, gehören u.a. Senatsprotokolle, Gutachten, öffentliche Pläne, Geodaten, Subventionsvergaben und Bau- bzw. Abrißgenehmigungen, sowie insbesondere auch alle Verträge über 100.000 Euro, die im weitesten Sinne die öffentliche Daseinsvorsorge betreffen. Man verspricht sich davon ein wirksames Mittel gegen Steuerverschwendung und Korruption zu erhalten, da die Bürger und die Öffentlichkeit dann frühzeitig und einfach Einblick erhalten.

    Besonders erfreulich ist aus unserer Sicht natürlich, dass Dokumente in Formaten veröffentlicht werden müssen, die eine maschinelle Weiterverarbeitung ermöglichen. Dazu heisst es in § 10, Absatz 5:

    “(5) Alle veröffentlichten Informationen müssen in einem wieder verwendbaren Format vorliegen. Eine maschinelle Weiterverarbeitung muss gewährleistet sein und darf nicht durch eine plattformspezifische oder systembedingte Architektur begrenzt sein. Das Datenformat muss auf verbreiteten und frei zugänglichen Standards basieren und durch herstellerunabhängige Organisationen unterstützt und gepflegt werden. Eine vollständige Dokumentation des Formats und aller Erweiterungen muss frei verfügbar sein.”

    Auch wenn eine eindeutige Aussage zur Verwendung offener Lizenzen fehlt, wird doch die freie Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung der Informationen vorausgesetzt. So heisst es in §10, Absatz 3 und 4:

    (3) Die Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung der Informationen ist frei, sofern höherrangiges Recht oder spezialgesetzliche Regelungen nichts anderes bestimmen. Das gilt auch für Gutachten, Studien und andere Dokumente, die in die Entscheidungen der Behörden einfließen oder ihrer Vorbereitung dienen. Nutzungsrechte nach Satz 2 sind bei der Beschaffung von Informationen abzubedingen, soweit sie einer freien Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung entgegenstehen können.

    (4) Der Zugang zum Informationsregister ist kostenlos und anonym. Er wird über öffentliche Kommunikationsnetze bereitgestellt. Zugang zum Informationsregister wird in ausreichendem Maße in öffentlichen Räumen gewährt.

    Aber was genau beinhaltet die “freie Nutzung” in diesem Kontext? Ist kommerzielle Weiterverwendung erlaubt? Wie ist es mit dem Urheberrecht und wie muss die Quellenangabe sein bei Weiterverwertung? Wünschenswert wäre eine klare Aussage, wie etwa: “Daten und Dokumente die Gemeinfrei sind, werden als solche gekennzeichnet. Alle Dokumente die unter das Urheberrecht fallen, werden untere einer offenen Lizenz, im Sinne der Open Definition veröffentlicht.

    Ein strittiger Punkt war die Freigabe von Geodaten. Der ursprünglich von der Initiative eingebrachte Entwurf sah vor, kompromisslos alle Geodaten zu veröffentlichen.

    In den Verhandlungen mit dem Senat wurde allerdings deutlich, dass sowohl aus vertraglichen als auch datenschutzrechtlichen Gründen nicht alle Geodaten veröffentlicht werden können. Die Bestimmungen zur Freigabe von Geodaten Punkt wurde daher unter Berücksichtigung des Geodateninformationsgesetzes und des Datenschutzgesetzes angepasst. Da bei Gesetzen auf Landesebene höherrangiges Recht (aka Bundesrecht) immer Vorrang hat, musste die Initiative diese Einschränkung hinnehmen.

    Trotz der Kompromisse ist mit dem Hamburger Transparenzgesetz das wahrscheinlich umfassendste und progressivste Transparenz- bzw. Informationsfreiheitsgesetz Deutschlands und Europas entstanden. Den kompletten Gesetzestext gibt es hier. Interessant wäre sicherlich den Text mit dem RTI rating zu überprüfen, um zu sehen wie progressiv er im internationalen Vergleich tatsächlich ist.

    Insgesamt sind sowohl Prozess als auch Ergebnis durchaus positiv zu bewerten. Herzlichen Glückwunsch an alle Beteiligten! Das macht Mut, das Thema Transparenzgesetz nun auch in anderen Bundesländer und auf Bundesebene zu stärken.

    Der Weg zum Hamburger Transparenzgesetz

    • Juli 2011 – Erstes Bündnistrefffen – Entwicklung es Gesetzes in einem öffentlichen Wiki, Einladungen an alle Parteien und Initiativen in Hamburg mitzuarbeiten.

      1. Oktober 2011: Anmeldung der Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“
      1. Dezember 2011: Einreichung von 15.119 Unterschriften: Volksinitiative erfolgreich
      1. Februar 2012: Öffentliche Anhörung zum Transparenzgesetz im Justizausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft
      1. April 2012: Einreichung eines überarbeiteten Gesetzentwurfes durch als Basis für ein Volksbegehren im Sommer 2012

    *dazwischen: Verhandlungen mit Regierung und Fraktionen , Ausarbeitung des Kompromisses

      1. Juni 2012: Verabschiedung des Hamburgischen Transparenzgesetzes in der Bürgerschaft

    Die Bündnispartner

    Mehr Demokratie, Transparency, CCC, Piratenpartei, ödp, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, attac und Omnibus für direkte Demokratie, Unterstützt wurde das ganze von Digitale Gesellschaft e.V., Open Knowledge Foundation Deutschland, AK Vorrat und GEW. Gefördert von der Stiftung Bridge und der Wau Holland Stiftung.