EU-Parlament schafft ein Rechtchen auf Reparatur

    Wir haben das Recht, ein paar Geräte reparieren zu lassen, aber nicht auf technische Informationen oder Ersatzteile, um es selbst zu tun.

    Am vergangenen Dienstag hat das EU-Parlament nach langem Prozess das sogenannte “Recht auf Reparatur” verabschiedet. Anfang 2024 wurde im Rahmen der Trilogverhandlungen ein Kompromiss ausgehandelt. Im Kern gibt es uns als Kaufende das Recht, auch außerhalb der Gewährleistung die Reparatur des Gegenstandes einzufordern, sofern die Reparatur nicht “unmöglich” ist. Das Recht zu reparieren haben hingegen in der Regel “fachlich kompetente Reparateure” oder “gewerbliche Reparateure”, wie es in den Ecodesignverordnungen zu verschiedenen Produktgruppen heißt. Die reparieren nur das, was sich lohnt. Inwiefern zivilgesellschaftliche Akteure am Ende an Ersatzteile oder reparaturrelevante Informationen kommen, ist offen. Bisher haben sie nur bei Smartphones einen umfänglichen Zugriff. Für den Rest gibt’s Dichtungen. Denn ohnehin gilt das sogenannte “Recht auf Reparatur” nur für wenige Produktgruppen, für die bereits Verordnungen erlassen wurden. Das ist die sogenannte “weiße Ware”, wie Kühlschränke und Waschmaschinen, sowie Schweißgeräte, Smartphones, Displays und Server.

    Zivilgesellschaftliche Initiativen kritisieren: kein Recht auf Reparatur

    Deswegen kritisiert die EU-weite Right to Repair Initiative die nun verabschiedete Richtlinie auch als “Anhang an bestehende Ecodesignregelungen, die nicht als Recht auf Reparatur bezeichnet werden kann”. Denn die regeln den eigentlichen Zugang zu Ersatzteilen und reparaturrelevanten Informationen und decken bisher nur einen Bruchteil der im Verkehr befindlichen Produktgruppen ab.

    Die Gefahr ist groß, dass sich wenig verändert. Denn einerseits ist unklar, ob durch die neuen Regeln Ersatzteile wirklich erschwinglich und bestehende Part-Pairing-Praktiken eingedämmt werden. Andererseits wird kaum etwas an der Rolle der “Verbrauchenden” geändert. Doch das müsste passieren, damit die Reparatur wirklich Relevanz bekommt. Denn am Ende entscheiden wir, ob das Handy in der Mülltonne oder auf dem Werktisch landet. Viele Reparaturen sind nur Wartungsarbeiten und schnell gemacht, wie der verstopfte Staubsauger. Es gibt gar nicht die Fachleute, einen wachsenden Reparaturbedarf abzudecken. Wir brauchen alle Menschen und eine andere Beziehung zu unseren Alltagsgegenständen. Das deutsche Reparaturgesetz sollte hier ansetzen und mit einem bündel von Förderinstrumenten die Zivilgesellschaft stärken.

    Offene Technologien für mehr Nachhaltigkeit

    So vielversprechend die neuen Regeln trotz der Kritik sind: Es ist der Versuch, jene Freiheiten zurückzugewinnen, die einst selbstverständlich waren, wie etwa der einfache Austausch einer Batterie.

    Nach wie vor fehlt eine grundsätzliche Debatte darüber, wie ein alternatives Verständnis von Technologie und ihres nachhaltigen Nutzens für die Gesellschaft aussehen könnte. Open Hardware und ein offenes Design können eine wesentliche Rolle spielen. Mehr dazu auf Netzpolitik.org.