Schufa gibt nach: Elektronische Auskünfte ab 2019

    Nach Monaten des Widerstands hat die Schufa zugesagt, künftig auch Daten-Auskünfte von Privatpersonen elektronisch zu beantworten. Das bestätigte der Hessische Datenschutzbeauftragte gegenüber OpenSchufa, unserer gemeinsamen Initiative mit AlgorithmWatch. Nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist die Schufa seit Mai dazu verpflichtet, Auskünfte nicht mehr nur wie bisher postalisch, sondern auch elektronisch zugänglich zu machen.

    Das Unternehmen wird auf Datenkopien, die es weiterhin in gedruckter Form auf dem Postweg versendet, künftig individuelle Zugangscodes aufdrucken. Damit sollen sich Empfänger auf dem Online-Portal der Schufa einloggen können. Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat sich mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt. Diese Lösung soll “zu Beginn des nächsten Jahres” umgesetzt werden. Ob die Anforderung der Daten bei der Schufa allerdings weiterhin so umständlich bleibt wie bisher, ist unklar.

    Die Recherchen von Spiegel Online und Bayerischem Rundfunk zu den Daten aus Open Schufa haben derweil große Reaktionen in der Politik ausgelöst. Justizministerin Katarina Barley forderte mehr Transparenz für Auskunfteien wie die Schufa, darunter die Offenlegung von Merkmalen und Gewichtungen in den Algorithmen. Auch die ehemalige Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast, und die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Grünen, Tabea Rößner, forderten gesetzliche Regelungen für mehr Transparenz.

    Trotz aller Kritik hält die Schufa an ihrer Mauertaktik fest. Sie nennt die bisherige Berichterstattung “unsachlich” und kritisiert, dass die Datenbasis der Schufa-Analysen zu klein sein. Darin stimmen wir überein: Wir würden es begrüßen, wenn die Schufa eine größere Datenbasis für Analysen bereitstellen würde.

    Den Verweis auf vermeintliche Prüfungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), den die Schufa noch im Februar als Verteidigung für ihr Vorgehen angegeben hatte, findet sich in der aktuellen Stellungnahme der Schufa nicht mehr wieder. Mit gutem Grund: Wie die Bafin uns auf Anfrage mitteilte, ist die “Beschreibung der Aufgaben der BaFin auf der Internetseite der SCHUFA” aus Sicht der Bafin “missverständlich”.

    Aber nicht nur die Schufa, auch weitere Auskunfteien brauchen mehr Transparenz.