Transparenzregister? Diesmal bitte transparent

    frankieleon, A tale of three men
    frankieleon, A tale of three men CC-BY

    Geldwäsche, Steuerflucht und krumme Deals werden durch komplexe Firmengeflechte getarnt. Ein Transparenzregister ermöglicht Recherchen für JournalistInnen, BürgerInnen und GeschäftspartnerInnen. Die Daten sollten öffentlich und kostenlos zugänglich sein.

    Deutschland gilt nach wie vor als Geldwäscheparadies. Die Bundesrepublik sei „ein sicherer Hafen für die gestohlenen Reichtümer von Diktatoren, Steuerfluchtgelder und Mafiavermögen aus aller Welt“, sagt das Netzwerk Steuergerechtigkeit, ein Verbund von Nichtregierungsorganisationen. Im Schattenfinanzindex 2018 des Netzwerks belegt die Bundesrepublik den siebten Platz der attraktivsten Steueroasen weltweit.

    Die EU hat ihre Gesetze erst kürzlich verschärft: Im Mai einigten sich die europäischen Staaten auf eine Anpassung der Anti-Geldwäsche-Richtlinie. Ein Eckpunkt darin: Jede BürgerIn soll in Zukunft wissen können, wer wirtschaftliche EigentümerIn oder ProfiteurIn eines Unternehmen ist. Die EU-Staaten müssen die Richtlinie innerhalb der nächsten eineinhalb Jahre umsetzen.

    Diese Chance sollte die Bundesregierung nutzen: Das Transparenzregister, das über verschachtelte Firmenkonstrukte Auskunft gibt, sollte sie offen und kostenfrei zugänglich machen.

    Licht ins Dunkel der Briefkastenfirmen

    Steuerflucht gelingt vor allem durch komplexe Beteiligungsstrukturen, die die wahren EigentümerInnen eines Unternehmens verschleiern. Dabei werden häufig Briefkastenfirmen gegründet, die nur auf dem Papier existieren und somit die Identifizierung der wahren EigentümerIn erschweren. Ein Transparenzregister kann Licht ins Dunkel bringen. Es zeigt, welche natürliche Person ein Unternehmen besitzt und wer signifikante Anteile oder Stimmrechte hält. Sowohl organisierte Kriminalität als auch Steuerflucht können so besser bekämpft werden.

    Bereits im Zuge der letzten Reform der Anti-Geldwäsche Richtlinie hat Deutschland im Oktober 2017 ein solches Register eingeführt. Das ist zunächst ein Fortschritt. Allerdings ist es bisher nicht offen zugänglich. Wer Einsicht nehmen will, muss ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen. Damals entschlossen sich die Bundesregierung und der federführende Finanzminister Schäuble im letzten Moment, den öffentlichen Zugang zu verweigern.

    Als Grund gaben sie Bedenken hinsichtlich des Schutzes von Privatpersonen an, da deren Namen, Geburtsdaten und Wohnorte im Register veröffentlicht würden. In Großbritannien, wo diese Daten öffentlich zur Verfügung stehen, gab es bisher allerdings keine Probleme. Auch deshalb, weil die Daten in seltenen Fällen nicht angegeben werden müssen. JournalistInnen fanden in der aktuellen Version des Registers in Deutschland meist nur Einträge mit dem Namen und dem Land der jeweiligen EigentümerIn. Wie vollständig das Register ist, lässt sich aufgrund seiner Verschlossenheit kaum überprüfen.

    Transparenzregister mit Mängeln

    Die Hürde des „berechtigten Interesses“ führt dazu, dass JournalistInnen oder interessierte BürgerInnen jeweils nur einzelne Unternehmensstrukturen untersuchen können. Auch die Kosten wirken abschreckend: Schon eine einzige DIN-A4-Seite kostet 5,36 Euro.

    Außerdem kann im Register nicht nach Personen, sondern nur nach Unternehmen gesucht werden. Das ist problematisch: Wenn zum Beispiel der Name einer Person in den Panama Papers über Steueroasen auftaucht, kann er nicht im Register gesucht werden. Zudem können die Daten nicht heruntergeladen werden, was die journalistische Arbeit erschwert. Erste Erfahrungsberichte von Correctiv und dem Stern zeigen auch, dass nicht alle Einträge vollständig sind.

    Die neue Anti-Geldwäsche Richtlinie verschärft die bisherigen Regelungen und soll einen leichteren Zugang ermöglichen. Ein „berechtigtes Interesse” darzulegen, wäre dann nicht mehr nötig. Auskunftsgebühren könnten aber nach wie vor erhoben werden. Weiterhin sollen die 28 nationalen Register der EU-Staaten miteinander verknüpft werden. Das würde die Geldwäschebekämpfung stärken und internationale Firmenkonstrukte ließen sich einfacher durchleuchten. Auch der Bundesrat forderte die Regierung bereits im vergangenen Jahr auf, den EU-Vorgaben nachzukommen und einen Zugang für die Öffentlichkeit zu schaffen.

    Nur ein offenes Register ermöglicht zivilgesellschaftliche Recherche

    Die Leaks der Panama und der Paradise Papers haben tausende Fälle von Steuervermeidung bis hin zu Geldwäsche ans Licht gebracht. Sie sind das beste Beispiel dafür, weshalb ein offenes Register notwendig ist. JournalistInnen und zivilgesellschaftliche Organisationen haben die veröffentlichten Daten über Steuerflüchtlinge genutzt, um EigentümerInnen und ProfiteurInnen aufzuspüren, die über Umwege ihr Geld ins Ausland verlagert hatten. Dieser Mammutaufgabe ist der Staat alleine nicht gewachsen. Nur gemeinsam kann Steuerflucht effektiv bekämpft werden.

    Auch in Berlin wird aktuell deutlich, dass solche Transparenz nötig ist. So wurde kürzlich der Abriss des Theaters und der Komödie am Kurfürstendamm auf Druck von Investoren beschlossen. Diese setzen sich aus einem obskuren Konstrukt aus Briefkastenfirmen in Luxemburg, Panama und den Britischen Jungferninseln zusammen. Eine investigative Recherche der Berliner Zeitung legt nahe, dass die Gelder ursprünglich vom russischen Unternehmer Arkady Rotenberg stammen. Eigentlich steht er seit der Krim-Krise 2014 auf der EU-Sanktionsliste, die jeglichen Handel mit ihm untersagt.

    Transparenz tut auch der Wirtschaft gut

    Dabei unterstützen transparente Informationen über die wahren EigentümerInnen und ProfiteurInnen von Firmengeflechten nicht nur den Kampf gegen Steuerflucht und Geldwäsche, sondern steigern auch die wirtschaftliche Sicherheit. Auch UnternehmerInnen möchten gerne wissen, wer sich wirklich hinter den Firmen verbirgt, mit denen sie Geschäfte machen.

    Das ist nicht nur wichtig fürs Image (wer finanziert schon gerne Terroristen?), sondern auch für Compliance und eine adäquate unternehmerische Risikobewertung. Intransparente HandelspartnerInnen sind selten gut.

    Um einen internationalen Standard gegen Geldwäsche und Steuerflucht zu setzen, sollte die Bundesregierung das Transparenzregister endlich der Öffentlichkeit zugänglich machen. Und zwar kostenfrei und als Open Data. Großbritannien macht vor, wie es funktionieren kann. Damit könnte die Regierung sogar ihrem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag näher kommen, „internationaler Vorreiter für Open Data“ zu werden.

    Dieser Artikel erschien zuerst am 11. juni 2018 auf irights.info