Sonnig bis regnerisch: Unsere Stellungnahme zum Wetterdienst-Gesetz

    Der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Wetterdienst-Gesetzes bietet nicht nur die Möglichkeit für Wetter-Wortspiele, sondern ist auch eine Chance auf mehr offene meteorologische Daten.

    Als Sachverständige in der öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses dazu werden wir am kommenden Mittwoch drei Themenbereiche ansprechen, die bisher im Entwurf noch nicht ausreichend geregelt sind: Die fehlende Verpflichtung zur vollständigen Veröffentlichung von Daten des Wetterdienstes, die ungenügende Form der Bereitstellung der Daten sowie freie Lizenzen der dazugehörigen Software. Unsere Stellungnahme zum Gesetzentwurf veröffentlichen wir hier vorab.

    Um das volle Potential der beim Wetterdienst vorliegenden Daten auszuschöpfen, muss der Wetterdienst seinen gesamten von Steuerzahlern bezahlten Bestand öffnen. Dieser kann dann nicht nur von Start-Ups in verschiedenen Wirtschaftssektoren wie Agritech oder autonomes Fahren genutzt werden, sondern auch von freien EntwicklerInnen und Ehrenamtlichen in anderen gesellschaftlichen Bereichen wie der Wissenschaft, im Journalismus oder der Seerettung.

    Ein Besuch der Anhörung am Mittwoch ist nach vorheriger Anmeldung beim Verkehrsausschuss möglich. Zudem wird es einen Livestream auf Bundestag.de geben.


    Die Stellungnahme im Volltext:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Open Knowledge Foundation Deutschland ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für offenes Wissen, offene Daten, Transparenz und Beteiligung einsetzt. Die Community der Organisation besteht aus rund 1.200 EntwicklerInnen, DesignerInnen und AktivistInnen. Sie erstellen in ganz Deutschland unter anderem mit meteorologischen Daten etwa Anwendungen und Visualisierungen und nutzen diese sowohl ehrenamtlich fürs Gemeinwohl als auch vereinzelt in Start-Ups.

    Das Ziel der Bundesregierung, den Zugang zu und die Nutzung von meteorologischen Daten für Bürgerinnen, Verwaltung und Privatwirtschaft zu vereinfachen, begrüßen wir daher ausdrücklich. Eine Abschaffung von Gebühren ist alleine schon ökonomisch angeraten: Der Aufwand zur Erhebung von Gebühren stand bisher in keinem angemessenen Verhältnis zu den erzielten Erträgen.

    Die offene Bereitstellung der Daten und Leistungen fördert aber außerdem nicht nur den Wettbewerb und Innovation. Sie ist auch ein Mittel, um finanzschwächeren Akteuren wie WissenschaftlerInnen, Ehrenamtlichen, Start-Ups und kleinen Interessengruppen die Arbeit mit den Daten zu erleichtern. Das kann bei vielen der Daten sogar mittelbar Menschenleben retten, etwa im Zusammenhang mit Unwettern oder Seewetter.

    International haben viele Wetterdienste bereits begriffen, dass die Bereitstellung der Daten als Open Data der moderne Standard ist. Dies führt dazu, dass auch deutsche EntwicklerInnen in ihrer Arbeit oft nicht direkt auf Daten des DWD, sondern auf meteorologische Daten des Global Forecast Systems (GFS) in den USA zurückgreifen, da diese verhältnismäßig unkompliziert und vor allem gebührenfrei zu beziehen sind. Auch der norwegische Wetterdienst bietet online offene Daten nicht nur zu Norwegen, sondern Orten in der ganzen Welt an.

    Damit der Deutsche Wetterdienst die Ziele des vereinfachten Zugangs und der vereinfachten Nutzung tatsächlich erreicht, sind drei zentrale Verbesserungen im aktuellen Gesetzentwurf angeraten. Diese sind nötig, um das volle Potenzial der beim DWD vorliegenden Daten auszuschöpfen.

    Erstens sollte der Gesetzentwurf den DWD verpflichten, alle mit Steuergeld erhobenen meteorologischen Daten bereitzustellen. Eine Veröffentlichung der Daten ist nach dem vorliegenden Entwurf zwar möglich - es ist jedoch nicht sichergestellt, dass dies auch passiert.

    Bereits jetzt sind viele Daten des DWD öffentlich verfügbar, allerdings nicht vollständig oder aktuell. Beispielsweise listet der Globale Datensatz (GDS) nur 80 ausgewählte Wetterstationen. Es sollten aber alle 220 freigegeben werden. Außerdem sollten alle gemessenen Daten ohne räumliche oder zeitliche Begrenzung freigegeben werden. Dazu zählt etwa auch die Taupunkttemperatur, die Bodentemperatur, Strahlungsintensität und Schneehöhe, dazu noch spezielles Straßenwetter und Glättemeldeanlagen.

    Der DWD sollte künftig ICON-Modelldaten, Radardaten, Satellitendaten, Daten zur Bliotzortung und Sturmzellen sowie Daten aus Ballonaufstiegen und Luftfahrtmeldungen live veröffentlichen. Diese werden derzeit meist nicht in voller vorhandener Auflösung bereitgestellt (ICON, Radardaten) oder werden nicht aktuell gehalten.

    Diese Daten werden in der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats nicht erwähnt. Es bietet sich daher an, zumindest in der Gesetzesbegründung zu Nummer 2 (§ 4 Aufgaben) bzw. Nummer 3 (§ 6 Absatz 2a Vergütungen) explizit eine Verpflichtung zur Veröffentlichung vollständiger und aktueller Datenbestände aufzunehmen. Sie sollten “Open by default” sein, wie dies etwa der Gesetzentwurf der Bundesregierung fürs Open-Data-Gesetz für vergleichbare Daten vorsieht (Drucksache 18/11614). Nur in begründeten Ausnahmen sollten Daten nicht veröffentlicht werden. Auch ist eine Positivliste der in jedem Fall zu bereitstellenden Daten hilfreich, damit EntwicklerInnen und Start-Ups mit höherer Sicherheit von der Öffnung des Wetterdienstes profitieren können.

    Nicht berücksichtigt sind im Gesetzentwurf die Archivdaten des DWD, die besonders in Hinblick auf die Erforschung des Klimawandels zentral sind. Diese sind bis auf einige Ausnahmen bisher nur intern im DWD nutzbar und zu einem großen Teil nicht digitalisiert. Es wäre allerdings äußerst wünschenswert, wenn auch dieser Datenschatz für die Öffentlichkeit geöffnet werden könnte.

    Zweitens sind die veröffentlichten Daten nur begrenzt nutzbar, wenn sie wie bisher bereitgestellt werden. Um viele Daten zu nutzen, ist bisher ein Extra-Login auf einen FTP-Server nötig, wo Daten meist nur als Zip-Datei und in teils speziellen meteorologischen Formaten zur Verfügung stehen. Dies ist nicht zeitgemäß, wie etwa der erfolgreiche Dienst “Open Weather Map” zeigt. Um in die Anschlussbarkeit der Daten zu investieren, müssen regelmäßig Programmierschnittstellen (APIs) bereitstellen, auf die externe Apps direkt in Echtzeit zugreifen können. Auf diese Weise müssen Daten nicht erst umständlich heruntergeladen und verarbeitet werden, sondern stehen unmittelbar zur Weiterverwendung zur Verfügung. Erst dies ermöglicht die Nutzung der Daten für eine große Zahl von EntwicklerInnen.

    In der Regel sind derzeit auch intern noch keine APIs beim DWD vorhanden, sodass diese erst entwickelt werden müssen. Um dies sicherzustellen, sollte die Begründung zu Nummer 3 (§ 6 Absatz 2a Vergütungen) nach Satz 1 um einen Satz ergänzt werden: “Die Daten mit kurzen Änderungsintervallen werden der Öffentlichkeit zusätzlich mittels Programmierschnittstellen bereitgestellt.”

    Drittens sollte der Gesetzentwurf festschreiben, dass die Produkte des DWD im Sinne der PSI-Richtlinie bzw. des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) frei lizenziert werden, damit sie nicht nur verwendet, sondern auch weiterverwendet werden können. Wenn Software und sonstige Erzeugnisse unter einer freien Nutzungslizenz stehen, stärkt dies Innovation und Wettbewerb, was letztlich auch dem DWD selbst hilft: Die mögliche Weiterentwicklung der DWD-Erzeugnisse kann etwa dazu führen, dass Erweiterungen der Apps gebaut werden, die vom DWD wiederum aufgenommen werden können oder bei Open-Source-Software Sicherheitslücken durch freie EntwicklerInnen geschlossen werden. Dies kann zu einer Erhöhung der Datenqualität führen und einen Feedback-Kanal mit AnwenderInnen, EntwicklerInnen und Unternehmen etablieren.

    Software wie KLAM21 und MUKLIMO könnten etwa unter der European Union Public Licence (EUPL) lizenziert werden, audiovisuelle Erzeugnisse wie die Unwetterclips auf YouTube mit einer freien Lizenz wie CC0. Auch die Daten, die im Rahmen der Forschung des DWD nach § 4 Absatz 2 erhoben werden, sollten nach Open-Access-Gesichtspunkten veröffentlicht werden. Es bietet sich hier eine Ergänzung von Nummer 3 (§ 6 Absatz 2a) Satz 1 an: “[…] sind folgende Dienstleistungen des Deutschen Wetterdienstes unter freien Lizenz entgeltfrei: […]”

    Eine dementsprechende Verbesserung des Gesetzentwurfes würde dazu beitragen, das Potential der Daten im Sinne der Digitalen Agenda besser auszuschöpfen und in verschiedenen Wirtschaftssektoren wie Agritech, autonomes Fahren, aber auch anderen gesellschaftlichen Bereichen wie der Wissenschaft oder auch speziellen Bereichen wie der Seerettung erfolgreich auszuschöpfen. Zudem könnte das Gesetz dann im Rahmen des Nationalen Aktionsplans der Open Government Partnership genutzt werden.

    Update 26/04/17:

    Am Vormittag fand die öffentliche Anhörung zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst, Drucksache 18/11533 statt. Für uns nahm Arne Semsrott als Sachverständiger teil. (Sobald Videos und Protokoll vorliegen, werden wir sie bereitstellen.)

    Vielen, vielen Dank für den großartigen Input der Community für unsere Stellungnahme!

    Die weiteren Stellungnahmen:

    Hier sind die Zusammenfassungen des Bundestags zu den Stellungnahmen und der öffentlichen Anhörung.