Open Government Partnership: Unsere Vorschläge für den Nationalen Aktionsplan

    Update 19.05.17

    Für den Nationalen Aktionsplan Open Government Partnership wurden in den letzten Wochen 270 konkrete Ideen gesammelt. Die Ergebnisse dieser zivilgesellschaftlichen Ideensammlung wurden nun der Bundesregierung übergeben. Wir sind Teil des Arbeitskreis Open Government Partnership, haben den Prozess koordiniert und werden weiterhin folgende Teilbereiche vorantreiben:

    Von der OKF und Community bearbeitete Themen sind außerdem Kompetenzaufbau und Qualifizierung, Energiepolitik und EITI, Offenes Parlament und OParl und Transport- und Verkehrspolitik.

    Favorisierte und weitere Maßnahmen können diese Woche mit den Twitter-Hashtags #myNAPask #Germany versehen werden. Großer Dank für Mitarbeit und Feedback geht an dieser Stelle an die Community!

    Weitere Termine:

    • Ende Mai findet der Dialogworkshop mit Zivilgesellschaft und Bundesregierung für den nationalen Aktionsplan OGP statt, der Termin wird noch vom Bundesinnenministerium bekannt gegeben.
    • Ende Juni wird der Nationale Aktionsplan OGP per Kabinettsbeschluss verabschiedet.

    Update von der Zusammenkunft des Arbeitskreis OGP am 24.04.17 in Berlin:

    Demnächst kommt es zum Priorisierungsprozess für den nächsten Workshop beim BMI.

    Save the date 1. Juni 2017

    “Dialogworkshop” beim @BMI_Bund 1. Juni 2017 10:00 - 12.30 mehr Informationen folgen.

    Am 19.05 um 10:00 erfuhren wir vom festgelegten Termin. Die kurzfristige Ankündigung (unter 2 Wochen) ohne Terminkoordination ist leider suboptimal. Einige der Kern-Mitglieder z.B. JvL sind dadurch leider verhindert.

    Fahrplan in Kürze: Der nationale Aktionsplan soll Mitte Juni verabschiedet werden, danach erfolgt die Übersetzung damit die Überreichung an die OGP bis 30. Juni erfolgt. Wann die erste Veröffentlich des Plans stattfindet steht noch nicht fest.

    Ein Hinweis sei noch für die unmittelbaren betroffenen Ministerien des OGP Aktionsplan gestattet: OGP ist nicht nur Open Data, sondern ist breiter gefasst.

    Für die Vorbereitung die seitens des Ministeriums übermittelten PDFs vom 30.05.2017:

    Aus dem 1. Schreiben - Auflistung der geeigneten Punkte für den 1. NAP:

    Die Ideen der Ziffern 11, 14, 15, 19, 20, 21, 22, 23, 38, 46, 57, 61, 75, 115, 117, 141, 172, 175, 177, 252, 253, 256, 257, 258, 261, 264 erscheinen in der vorgeschlagenen oder in ähnlicher Form oder in Teilen für eine Aufnahme in den ersten Nationalen Aktionsplan geeignet

    Auflistung der Punkte (Danke an Oliver Rack)

    11.) Die Bundesregierung veröffentlicht ab sofort alle Daten, die im Rahmen des Open Data Barometer (http://opendatabarometer.org/) und des Open Data Index (http://index.okfn.org/dataset/) evaluiert werden, um die Datenöffnung voranzutreiben. *****

    14.) Systematische Bereitstellung und Erschließung von weiteren öffentlichen Datenbeständen in allen Bundesministerien und im nachgeordneten Bereich bis Ende 2018, um über das Datenportal govdata.de auch alle offenen Datenbestände des Bundes ganz im Sinne des Open-Data-Gesetzes zu erschließen. *****

    15.) Mitwirkung in der OGP-Arbeitsgruppe “Open Data Working Group” [Arbeitsgruppe Open Data der OGP: http://www.opengovpartnership.org/groups/opendata] *****

    19.) Deutschland adaptiert die International Open Data Charter (Anmerkung: Im Open-Data-Gesetz wird bereits darauf Bezug genommen.) ***

    20.) Erfassung des Umsetzungsstands des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der G8 Open-Data-Charta aus dem Jahr 2014 und Veröffentlichung des Ergebnisses. ***

    21.) Durchführung eines Collaborative Design-Workshops zu offenen (Verwaltungs-) Daten bis Juni 2018, damit Bürger, die Zivilgesellschaft sowie weitere relevante

    22.) Mit der Fortsetzung der Standardisierung von offenen Daten erfolgt auch eine Erarbeitung eines Datenschutzrahmenwerks (Privacy Frameworks) für die Veröffentlichung offener Daten bis 2018 um dem Schutz der Privatsphäre Rechnung tragen. (Datenschutzgruppe im Rahmen der OGP) ***

    23.) Systematische Überprüfung sämtlicher 54 Handlungsempfehlungen aus der im Jahr 2012 für das BMI erarbeitete Studie Open Government Data Deutschland (Klessmann/Denker et al 2012, S. 455-476) bis Dezember 2017, um sicherzustellen, dass die vor fünf Jahren vorgelegten Handlungsempfehlungen nun im Sinne des Open Data Gesetzes von der Bundesverwaltung aufgegriffen und geprüft, deren Wirkungen reflektiert bzw. deren Ablehnung und Nichtverfolgung überzeugend begründet werden. **

    38.) Durchführung einer breiten Beteiligung von Bürgern und Vertretern der Zivilgesellschaft bei der Erarbeitung eines zweiten Nationalen Aktionsplans Open Government bis zum Juni 2019, damit auch alle relevanten Einrichtungen der Zivilgesellschaft sich in den Prozess einbringen können und nicht zu viele Zufälle die Agenda bestimmen.

    46.) Durchführung von weiteren Zukunftsdialogen in den Jahren 2018-2020, um externe Experten und Betroffene Lösungen zu den folgenden drängenden Herausforderungen der Zukunft erarbeiten zu lassen: o Digitalisierung und neue Technologien o Geflüchtete und Integration o Energiewende und Klimawandel o Gesundheit und Pflege o Generationengerechtigkeit und Demographischer Wandel;

    57.) Implementierung von Open Data-spezifischen Datenschutzmaßnahmen bei der Umsetzung des Open-Data-Gesetzes (in den dadurch verpflichteten Behörden und in der laut Gesetz einzurichtenden zentralen Beratungsstelle) durch Aufnahme von Empfehlungen in entsprechende Handreichungen und durch Berücksichtigung beim Aufsetzen neuer, Open Data-fähiger IT-Systeme (Privacy-by-Design für Open Data), um hohe Datenschutzstandards bei Open Data zu garantieren.

    61.) Aktiver Austausch mit anderen OGP-Ländern zu Datenschutzmaßnahmen bei offenen Daten, um aus Fehlern zu lernen und um hohe Datenschutzstandards weiterhin einzufordern.

    75.) Aufbau einer nationalen Kommunikationsstrategie für Open Government in enger Verzahnung mit Kompetenzaufbau, da mit der generellen Kommunikation zu einem Open Government Vorgehen der Bundesregierung der Kompetenzaufbau schon beginnt und die Kompetenz der verantwortlichen Kommunikateure zu Open Government ohnehin sichergestellt sein muss. *

    115.) Institutionalisierung des Austausches innerhalb der Verwaltung und mit der Zivilgesellschaft: Dazu wird eine Fachgruppe von Bundesbehörden zu einer offenen Entwicklungspolitik eingerichtet, die mindestens zweimal im Jahr einen verwaltungsinternen Austausch ermöglicht und das Themenfeld schrittweise weiter erschließt. Durch diese Fachgruppe sollen auf Seiten der öffentlichen Arbeitskreis Open Government Partnership Deutschland (AK OGPD) / http://www.opengovpartnership.de / CC-BY-DE 4.0 / Seite K47 Verwaltung Mitarbeiter als Gestalter und Thementreiber aufgebaut sowie Unterstützer in allen Ebenen gefunden, gefördert und eingebunden werden

    117.) Prozesssteuerung mit konkreten Meilensteinen für die Weiterentwicklung von Open Aid: Beauftragung einer Studie zur wissenschaftlichen Grundlagenforschung zu einer offenen Entwicklungspolitik bis Dezember 2018, damit der nationale und der internationale Stand von Wissenschaft und Praxis reflektiert, das Gestaltungspotential mit Hilfe von Workshops (Collaborative Design) skizziert und so die relevanten Perspektiven für Umsetzungsvorschläge im Rahmen des zweiten Nationalen Aktionsplans bereits vorliegen. Ferner Durchführung eines Collaborative Design-Workshops zu einer offenen Entwicklungspolitik bis Juni 2018, damit Bürger, die Zivilgesellschaft sowie weitere relevante Zielgruppen im Sinne einer nutzer- und mehrwertorientierten Gestaltung von offenen elektronischen Dienstangeboten sich einbringen können, um eine strukturierte Sammlung von Vorstellungen für künftige Umsetzungen vorliegen zu haben.

    141.) Umsetzung des EITI-Standards (Extractive Industry Transparency Initiative) in Deutschland bis Ende 2018. Dazu zählen Darlegung der Zahlungsströme im Rohstoffsektor in Deutschland und Offenlegung der Verträge.***

    172.) Einrichtung einer Fachgruppe von Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen zu einem offenen Transport- und Verkehrswesen (offene Mobilität), damit mindestens zweimal im Jahr ein verwaltungsinterner Austausch stattfinden kann, um das Themenfeld verwaltungsebenenübergreifend zu verstehen und schrittweise zu erschließen. Durch diese Fachgruppe sollen auf Seiten der öffentlichen Verwaltung Mitarbeiter als Gestalter und Thementreiber aufgebaut sowie Unterstützer in allen Ebenen gefunden, gefördert und eingebunden werden. Zusätzliche Informationsflüsse brauchen zusätzliche Haushaltsmittel und Planstellen (im Haushaltsentwurf 2019, zum Januar 2018).****

    175.) Durchführung eines Collaborative Design-Workshops zur offenen Mobilität bis Juni 2018, damit Bürger, die Zivilgesellschaft sowie weitere relevante Zielgruppen im Sinne einer nutzer- und mehrwertorientierten Gestaltung von offenen elektronischen Dienstangeboten sich einbringen können, um eine strukturierte Sammlung von Vorstellungen für künftige Umsetzungen vorliegen zu haben. ****

    177.) Fortsetzung der Modernitätsfonds-Aktivitäten (MFund) des BMVI in bewährter Höhe auch in den Haushaltsjahren 2018, 2019 und 2020, um Open Innovation in Bereich des offenen Transports- und Verkehrswesen und Mobilität 4.0 (smarte Mobilität/Internet der Dinge) zu fördern und um mit Unterstützung der Wirtschaftsförderung (auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene) aus Ideen über Inkubatoren und Start-Up-Zentren erfolgreiche Unternehmensgründungen zu machen. *****

    252.) Durchführung von Ideenwettbewerben bis Ende 2018 zur kollaborativen, multisektoralen Entwicklung prototypischer Modelle, Methoden und Verfahren des Open Government in den verschiedenen politischen Handlungsfeldern.

    253.) Langfristig angelegter, offener Co-Creation Prozess zum Design des zweiten Nationalen Open Government Aktionsplans ab Januar 2018. *****

    256.) Durchführung eines Collaborative Design-Workshops zur Open Government Partnership bis Juni 2018, damit Bürger, die Zivilgesellschaft sowie weitere relevante Zielgruppen im Sinne einer nutzer- und mehrwertorientierten Gestaltung von offenen elektronischen Dienstangeboten sich einbringen können, um eine strukturierte Sammlung von Vorstellungen für künftige Umsetzungen vorliegen zu haben. ***** (methodischer Anstatz für 6.5. und 6.6.)

    257.) Adäquate Bereitstellung von Reise- und Finanzmitteln aller für Open Government zuständiger Behörden in den Haushalten für 2018, 2019 und 2020, um ehrenamtlich tätigen zivilgesellschaftlichen Akteuren aus der ganzen Bundesrepublik Deutschland die kontinuierliche Mitarbeit in zentralen und dezentralen Gremien und Prozessen zur Entwicklung und Implementierung von Open Government in Deutschland zu ermöglichen, um qualitativ hochwertige Impulse zu bekommen und um die Ergebnisse nicht vom Zufall und der privaten Reisekassen der Ehrenamtlichen abhängig zu machen. In diesem Zusammenhang sind neue Formen des Zugangs für die Zivilgesellschaft zu definieren, die sicherstellen, dass auch Vertreter der Zivilgesellschaft beteiligt sind, wenn “Zivilgesellschaft” drauf steht und nicht eine weitere Verengung des Zugangs durch gemeinwohlorganisierte Lobbyisten (in der Hauptstadt) erfolgt. Dies setzt die Möglichkeit zur Erstattung von Reisekosten und Bildungsurlaub voraus. *****

    258.) Förderung der Entwicklung von Open Source Software zur Unterstützung kollaborativer Verfahren aller Art, um den Austausch und die Zusammenarbeit in der Gesellschaft zu fördern. ***

    261.) Einrichtung eines Arbeitskreises von Verwaltung und Zivilgesellschaft zur transparenten KI und Algorithmenkontrolle, damit mindestens zweimal im Jahr mit der Zivilgesellschaft ein fachlicher Austausch stattfinden kann, um einander zuzuhören und um Impulse der Zivilgesellschaft zur konzeptionellen Weiterentwicklung zu bekommen. Eine enge Anbindung dieses Arbeitskreises an die entsprechende Fachgruppe der Verwaltung sichert einen Wissenstransfer von neuen Erkenntnissen und aktuellen Entwicklungen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft in die öffentliche Verwaltung und indirekt in die Politik.

    264.) Algorithmische Verfahren und smarte KI-Technologien verändern die Art und Weise, wie digitale Medien produziert und konsumiert werden. Dies hat auch Auswirkungen auf unsere Demokratie, die im wesentlichen Sinne auch durch Arbeitskreis Open Government Partnership Deutschland (AK OGPD) / http://www.opengovpartnership.de / CC-BY-DE 4.0 / Seite K92 Meinungsbildung gestaltet und vitalisiert wird. Es braucht eine Studie zur Untersuchung der Auswirkungen, Innovationspotenziale sowie Herausforderungen sowohl für die Macher als insbesondere für die Konsumenten, wie sich algorithmische Nachrichten, Social Bots und automatisierter Journalismus auf die demokratische Meinungsbildung auswirken.


    Der Arbeitskreis hat eine gemeinsame Pressemitteilung dazu veröffentlicht:

    Berlin, 28. März 2017 - 270 konkrete Vorschläge für einen Nationalen Aktionsplan Open Government Partnership (OGP) liegen jetzt auf dem Tisch der Bundesregierung. Sie sind das Ergebnis eines mehrwöchigen Partizipationsprozesses, im Laufe dessen Ideen und Expertise aus der Zivilgesellschaft gesammelt, diskutiert und priorisiert wurden. Der Prozess wurde durch einen Workshop im Bundesinnenministerium gestartet und vom zivilgesellschaftlichen Arbeitskreis Open Government Partnership Deutschland begleitet.

    Seit Dezember 2016 beteiligt sich Deutschland am internationalen Zusammenschluss für ein offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln (OGP). Konkret bedeutet das, dass auch in Deutschland bürgerschaftliche Teilhabe gestärkt werden und neue Wege für mehr Transparenz, Bürgerfreundlichkeit, offene Innovation und Effektivität von Regierungen und Verwaltungen beschritten werden sollen. Herzstück der OGP-Beteiligung sind nationale Aktionspläne, die in den einzelnen Staaten zusammen mit der Zivilgesellschaft erarbeitet werden. Eine zivilgesellschaftliche Ideensammlung für den ersten nationalen Aktionsplan liegt nun vor.

    Die 270 darin enthaltenen Maßnahmen sind auf der Webseite des Arbeitskreises einsehbar. Sie umfassen acht Handlungsfelder wie “Kompetenzaufbau”, “Bürgerbeteiligung” und “Innovation”. 22 weitere Handlungsfelder beziehen sich auf die Arbeit der Ressorts wie Entwicklungspolitik oder Wirtschaftspolitik. Während in einigen Themenbereichen wie der “Offenen Kulturpolitik” und der “Offenen Wissenschaftspolitik” bereits Grundlagen für fortgeschrittenere Maßnahmen bestehen, muss in anderen Bereichen wie der “Offenen Verteidigungspolitik” oder der “Offenen Justiz” noch Grundlagenarbeit geleistet werden, um diese Themengebiete zu erschließen. Dazu sind in den kommenden Jahren weitere Akteure seitens Bundesregierung und der Zivilgesellschaft einzubeziehen.

    Im nächsten Schritt werden die in der Zivilgesellschaft gesammelten Ideen in einem Dialogworkshop zwischen Bundesregierung und Zivilgesellschaft diskutiert, um im Juni 2017 einen abgestimmten nationalen Aktionsplan zu verabschieden. Der weitere Prozess sowie Termine, Kontaktpersonen und Möglichkeiten zur Mitwirkung sind auf der Regierungswebsite www.verwaltung-innovativ.de einsehbar. Parallel zu dem Prozess können sich derzeit Städte und Kommunen bewerben, um bis zu 50.000 Euro vom Bundesinnenministerium für die Konzipierung und Durchführung von Open-Government-Maßnahmen zu erhalten.

    Seit 2011 setzt sich der Arbeitskreis OGP aktiv für die Entwicklung von Open Government in Deutschland ein. Die eingereichten Empfehlungen sind das Ergebnis der Zusammenarbeit unter Einbezug eines breiten Kreises an Stakeholdern. Der Anspruch ist es, den Weg der Bundesregierung zu einem offeneren Regieren dauerhaft zu begleiten und um die Positionen der Zivilgesellschaft zu bereichern, um Open Government in Bund, Ländern und Kommunen wirkungsvoll und nachhaltig zu etablieren.

    Arbeitskreis Open Government Partnership Deutschland

    Auflistung der Mitglieder: https://opengovpartnership.de/arbeitskreis

    Koordination: Johanna zum Felde

    E-Mail: info@ogphub.de