500 Euro für PDFs: Ministerien gefährden mit Gebührenzwang Informationsfreiheit

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    Statt Kosten der Verwaltung zu decken, sind Gebühren für Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Abschreckungsinstrument verkommen

    Was ist die Transparenz der staatlichen Verwaltung wert? Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) dürfen Behörden für die Bearbeitung von Anträgen Gebühren verlangen, für einfache Anfragen jedoch nicht. “Öffentliche Leistungen” können dabei für einen Antragssteller nach dem Gesetz bis zu 500 Euro kosten. Gleichzeitig sollen die Gebühren aber “nicht abschreckend” wirken.

    Die Realität sieht jedoch anders aus. Zwei aktuelle Fälle zeigen, wie die Gebührenordnung des IFG missbraucht wird, um Anfragen aus der Bevölkerung abzuwehren:

    Stichwort Deutsche Bahn: Für die Übersendung des Infrastrukturkatasters, einer Streckenmerkmalsliste, Messdaten und eines PDF veranschlagt das Verkehrsministerium die Höchstgebühr von 500 Euro plus Gebühren für Kopien. Das begründet sie mit dem Rechercheaufwand, der Beteiligung der Deutschen Bahn im Verfahren und “Prüfaufwand”.

    Die Dokumente sind jedoch ohnehin schon (als PDF bzw. Excel-Tabelle) vorhanden und sollten damit auch keine Gebühren kosten. “Prüfaufwand” an sich sollte gar kein Gebührenbestand sein, schließlich ist dieser Teil jeder einfachen Anfragenbearbeitung. Dass Kosten für die Beteiligung der Bahn entstehen (sofern tatsächlich schützenswerte Interessen des Staatskonzerns berührt sind), rechtfertigt nicht die Maximalgebühr. Schließlich werden noch Kosten für Kopien prognostiziert, die bei einer digitalen Bearbeitung der Daten aber auch nicht anfallen müssten.

    Bei einem so wichtigen Thema wie der Öffnung von Daten der Bahn sollte das Verkehrsministerium erkennen, dass Transparenz der richtige Weg ist - und nicht die Abschreckung mit überzogenen Gebühren. Die Blockadehaltung der Behörde ist vor allem auch deswegen verwunderlich, weil das Verkehrsministerium in ihrem “Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung” selbst das Ziel vorgibt, Beteiligung “transparent im Hinblick auf Informationen” zu gestalten.

    Stichwort Verbraucherschutz: Für die Beantwortung von acht einfachen Fragen zu ihrem Verbraucherschutzportal clewwa.de veranschlagt das Bundesamt für Verbraucherschutz ohne weitere Begründung ebenfalls den Maximalgebührensatz von 500 Euro. Dabei ließen sich die Antworten nach den Kosten, Nutzungsstatistiken und zum Datenschutz vermutlich mit einer einfachen Recherche innerhalb des Bundesamts beantworten.

    Stattdessen drängt sich der Verdacht auf, dass das Bundesamt die Informationen verheimlichen will und dafür zur Gebührenkeule greift. Schließlich interpretiert das Bundesamt die Anfrage außerdem als IFG-Antrag, anstatt das ebenfalls einschlägige (und in Sachen Gebühren deutlich großzügigere) Vebraucherinformationsgesetz heranzuziehen.

    Das grundsätzliche Problem bei den Gebühren: Jede Behörde kann ihre eigenen Gebühren mitunter recht willkürlich festsetzen. Das sieht dann etwa so aus, dass die Universität der Künste Berlin eine Anfrage kostenlos beantwortet, während die Freie Universität für eine gleichlautende Anfrage 250 bis 500 Euro berechnen will.

    Das Auswärtige Amt weist gar in jeder Standard-Antwort auf IFG-Anträge unabhängig vom Inhalt daraufhin, dass die Anfrage bis zu 500 Euro kosten kann und wie hoch Personalkosten sind. Vor allem mit dem IFG unerfahrene Nutzer werden dadurch eingeschüchtert, statt zur Wahrnehmung ihres gesetzlich abgesicherten Rechts ermutigt zu werden.

    Für etwa 10 bis 15 Prozent aller erfolgreichen IFG-Anfragen werden Gebühren berechtigt (nicht inbegriffen also die wegen zu hoher Gebühren zurückgezogene Anträge). Dass das nicht so sein muss, zeigt das Umweltministerium: Das beantwortet Anfragen in der Regel schnell und auch kostenlos. Dies liegt vermutlich daran, dass es durch das über eine EU-Richtlinie durchgesetzte Umweltinformationsgesetz besonders für Anfragen aus der Bevölkerung sensibilisiert ist. Tatsächlich gibt es für Behörden die Möglichkeit, unter anderem “aus Gründen der Billigkeit” auf die Erhebung von Gebühren zu verzichten, zumal die Bürokratie um Rechnungsstellungen nur weitere Kosten erzeugt.

    Schließlich ist die Gebührenerhebung ohnehin nicht dazu gedacht, die durch IFG-Anträge anfallenden Kosten komplett zu decken. Wenn wir es mit dem Recht auf Informationsfreiheit ernst meinen, sollte es uns auch etwas wert sein. Deswegen muss das Informationsfreiheitsgesetz geändert werden und - wie schon in der Evaluation des Gesetzes vorgeschlagen - die derzeitige Kostenregelung aufgehoben und das Abschreckungsinstrument Gebühren abgeschafft werden. Transparenz und Bürgerbeteiligung dürfen den Staat etwas kosten, weil sie für die Demokratie essentiell sind. Für Bürger aber sollten sie kostenlos sein.


    Was tun bei Gebührenforderungen durch Behörden?

    • Freundlich antworten: Manche Behördenmitarbeiter gehen davon aus, dass IFG-Anfragen nicht kostenlos sein dürfen. Es lohnt sich, auf eine Gebührenschätzung mit einer freundlichen Erklärung des Anliegens zu reagieren.
    • Andere Gesetze benutzen: Für Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) werden bis zu einem Aufwand von 1000 Euro teilweise gar keine Gebühren fällig
    • Auf Billigkeit hinweisen: Für Empfänger von Transferleistungen können Behörden von Gebühren absehen
    • Vermittlung einschalten: Die Bundes- und die Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vermitteln in Fällen von zu hohen Gebühren mit Behörden
    • Crowdfunding: Bei interessanten Anfragen kann es sich lohnen, von verschiedenen Personen Geld für den Gebührenbetrag einzuwerben