Rechtlicher Leitfaden zur Freigabe von Katalogdaten veröffentlicht
Im Auftrag des Hochschulbibliothekszentrums des Landes Nordrhein-Westfalen (hbz) hat der auf Urheberrecht spezialisierte Rechtswissenschaftler und Rechtsanwalt Dr. Till Kreutzer, Mitglied der Redaktion von irights.info und Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der OKF Deutschland, den rechtlichen Leitfaden “Open Data – Freigabe von Daten aus Bibliothekskatalogen” erstellt. Der Leitfaden
lässt sich u.a unter folgender URL abrufen (PDF, 896 KB):
http://www.hbz-nrw.de/dokumentencenter/veroeffentlichungen/open-data-leitfaden.pdf
National wie international veröffentlichen immer mehr bibliothekarische Organisationen Daten aus ihren Katalogen als Open Data. Ein Hemmnis bei der Freigabe von Katalogdaten sind jedoch oft vielfältige, zum Teil komplexe rechtliche Fragen, die für die Akteure erhebliche Herausforderungen bedeuten. Der Leitfaden soll hierbei Orientierung geben. Er richtet sich in erster Linie an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bibliotheken der öffentlichen Hand und dabei insbesondere an Nicht-Juristen. Bei der Erarbeitung wurde besonders auf eine allgemeinverständliche Darstellung und Sprache geachtet.
Teil 1 des Leitfadens beschäftigt sich maßgeblich mit rechtlichen Fragen bei der Erstellung von Katalog-Datenbanken: Dabei wird aus rechtlicher Sicht erläutert, ob und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen, einzelne Daten und Angaben urheberrechtlichen Schutz genießen können. Im Anschluss wird untersucht, unter welchen Umständen Anbietern von Katalogdaten neben einem urheberrechtlichen Schutz an den einzelnen Daten ein Schutzrecht an der Gesamtheit der Daten (sogenanntes
Datenbankrecht) zustehen kann.
Teil 2 des Leitfadens nimmt sich der Frage an, unter welchen Bedingungen eine von der Bibliothek rechtmäßig erstellte Datenbank im Sinne von Open Data genutzt werden kann. Der Leitfaden schließt mit Empfehlungen zur Auswahl von Open-Data-Lizenzen.
Der Leitfaden selbst ist unter einer Creative-Commons-Attribution-Lizenz veröffentlicht. Seine Verbreitung und Wiederveröffentlichung - bei Nennung von Urheber und Herausgeber - ist ausdrücklich erwünscht.
Siehe auch den Artikel bei iRights.