Stellungnahmen
Zweites Open-Data-Gesetz des Bundes
Die OKF DE begrüßt die Änderung des E-Government-Gesetzes und die Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors grundsätzlich. Insbesondere sind die Ausweitung der Datenöffnung auf die gesamte Bundesverwaltung sowie die Einbeziehung von Forschungsdaten sehr zu begrüßen. Trotz Fortschritte ist es nach Auffassung der OKF DE so, dass sich die Bundesregierung mit dem vorliegenden Entwurf auf das absolute Minimum an Reformen beschränkt. Die wiederholten Ankündigungen einer ernsthaften und weitreichenden Datenöffnung bleiben uneingelöst. Weder bekennt sich die Bundesregierung zu einer Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem echten Transparenzgesetz, noch wird den Bürgerinnen und Bürgern ein Rechtsanspruch auf offene Verwaltungsdaten eingeräumt. In dieser Stellungnahme finden Sie unsere Anmerkungen und Kritikpunkte zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors im Detail.
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