Bundestag stärkt zivilgesellschaftliche Reparateure

Das gestern beschlossene Ökodesign-Gesetz ist ein Meilenstein für die nichtkommerzielle Reparaturbewegung: Erstmals haben Mitglieder ehrenamtlicher Reparaturinitiativen einen gesetzlichen Anspruch auf Ersatzteile und Reparaturinformationen und das relativ unbürokratisch. Damit sind unsere Forderungen vom 25.09.2025 aufgenommen worden und nun rechtskräftig, die bereits im Kabinettsbeschluss vom 26. Januar 2026 enthalten waren.

Von jetzt an können Repair Cafés sich als fachkompetente Reparateure registrieren. Dazu brauchen sie lediglich:

  1. Nachweis über die Fachkunde zur Reparatur des betroffenen Ökodesign-Produktes, z.B. durch einen Schulungsnachweis als Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten,
  2. Einhaltung von Vorschriften, welche für die Reparateure elektrischer Geräte gelten (Eigenerklärung), und
  3. Ein Versicherungsschutz, der die Haftung im Zusammenhang mit der Reparaturtätigkeit abdeckt

Indirekter Zugang zu Reparaturinformationen und Ersatzteilen für alle

Bisher waren private Reparateure immer außen vor, wenn es um den Zugang zu reparaturrelevanten Ressourcen ging. Ersatzteile und technische Informationen bekommen nur fachlich kompetente Reparateure, keine sogenannten “Verbraucher*innen”. Mit dem Ökodesign-Gesetz ändert sich das nun indirekt. Denn über das Repair Café um die Ecke erhalten alle, die dort aktiv sind, indirekt den gleichen Zugang. Das stärkt die Reparaturinitiativen als Orte zivilgesellschaftlich organisierter Reparatur, aber auch alle anderen, die privat reparieren. Damit sinken indirekt auch die Kosten. Denn selbst zu reparieren spart teure Fachkräfte.

Die Eigenreparatur ist kein Randphänomen

Im Streit um das sogenannte Recht auf Reparatur haben Industrievertreter*innen immer wieder betont, dass die Eigenreparatur 1. dazu führe, dass große Sach- und Personenschäden durch inkompetente Laien entstehen würden und 2. diese in der Praxis eine Minderheit seien. In der Folge wurde ihnen der Zugang zu Ersatzteilen und Informationen, insbesondere die „sicherheitsrelevanten“ weitgehend verwehrt. Gemeinsam mit dem Runden Tisch für Reparatur haben wir Versicherungsverbände befragt und eine Kanzlei beauftragt, Gerichtsfälle zu recherchieren, die Sachschäden in Folge der Eigenreparatur dokumentieren. Die Recherche ergab keine Ergebnisse. Es gibt also keine Evidenz, dass die Eigenreparatur zu gefährlichen Sach- und Körperschäden führt. Offen blieb die Behauptung, die Eigenreparatur sei nur ein Randphänomen. Um dies zu prüfen beauftragten wir eine quantitative Befragung von mehr als 3000 Personen deutschlandweit, über alle Alters- und Einkommensgruppen hinweg. Die Ergebnisse werden in Kürze im Detail veröffentlicht.

Sicher ist schon jetzt, dass mehr als 50% der Befragten selbst reparieren und das über diverse Produktgruppen hinweg. 25% der Befragten traut sich sogar zu, einzelne Bauelemente aus- und wieder einzulöten. Es werden also nicht nur Fahrräder selbst repariert. Damit ist die Eigenreparatur kein Randphänomen. Diese Tatsache wird von aktuellen EU-Regeln bisher viel zu wenig berücksichtigt.

Zum aktuellen Stand auf der re:publica

Im April 2024 hat das EU-Parlament nach langem Prozess das sogenannte “Recht auf Reparatur” verabschiedet. In diesem Jahr soll es in deutsches Recht gegossen werden. Das Ökodesign-Gesetz ist ein Teil dieser komplexen Neuregelung. Auf der re:publica 2026 habe ich einen Überblick über die Lobbyarbeit seitens der Zivilgesellschaft gegeben und den aktuellen Stand bewertet. Die Präsentation des Vortrages “Nach vier Jahren Kampf: Wohin bringt uns das Recht auf Reparatur?” ist jetzt online.