Zu gut geschützt: Wie geistige Eigentumsrechte die Kreislaufgesellschaft ausbremsen

Die Kreislaufgesellschaft gilt als Schlüssel für Klima- und Ressourcenschutz. Produkte sollen langlebig, reparierbar und wiederverwendbar sein und Materialien so lange wie möglich in der Nutzung gehalten werden. Dafür ist es notwendig, dass sich möglichst viele daran beteiligen können, dafür braucht es zahlreiche technische Informationen und die Möglichkeit, diese rechtssicher einzusetzen. Doch die Realität sieht anders aus: In der EU liegt der Anteil zirkulär genutzter Materialien gerade einmal bei 11,5 Prozent. Gleichzeitig werden viele Produkte immer kurzlebiger. Ein zentrales, bislang unterschätztes Hindernis: geistige Eigentumsrechte.

In ihrer Publikation „Wertvoll für die Kreislaufwirtschaft, aber zu gut geschützt“ zeigt Germanwatch, dass Patente, Geschäftsgeheimnisse, Urheber- und Markenrechte immer wieder mit zirkulären Praktiken kollidieren. Das Ergebnis: Reparaturen werden erschwert, Ersatzteile sind überteuert oder gar nicht verfügbar, innovative Geschäftsmodelle bleiben rechtlich riskant.
Entwickler von Open-Source-Hardware haben Lösungsansätze geschaffen und denken Produkte völlig neu, als wandelbare Plattformen. Doch auch sie stoße immer wieder an rechtliche Grenzen.

Einladung zum Fachworkshop: Wie groß ist das Problem? Welche Lösungsansätze gibt es?

Beim online Fachworkshop „Geistige Eigentumsrechte im Konflikt mit zirkulärem Wirtschaften? Herausforderungen und Lösungsansätze“ laden Germanwatch und die Open Knowledge Foundation Deutschland dazu ein, dieses Thema zu diskutieren. Am 5. März werden die Ergebnisse zweier Rechtsberatungen im Auftrag von Germanwatch vorgestellt. Im Anschluss daran möchten wir in einer Podiumsdiskussion mit Vertreter:innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft über Erfahrungen aus der Praxis und Lösungsansätze diskutieren. Der Workshop richtet sich an Akteur:innen aus Initiativen und Unternehmen der Kreislaufgesellschaft, Politik und Zivilgesellschaft, die sich mit Kreislaufwirtschaft, Reparatur, Wiederverwendung oder Produktverantwortung befassen, Akteure der Open-Source-Community, sowie weitere Interessierte. Hier geht es zur Anmeldung.

Fehlende Informationen für Reparatur und Recycling

Was genau ist das Problem? Zivilgesellschaftliche Reparateure, Reparaturbetriebe, Refurbisher oder Recycler brauchen detaillierte Produktinformationen: Wie ist ein Gerät aufgebaut? Welche Materialien wurden verbaut? Wie lassen sich Komponenten sicher austauschen? Doch genau diese Informationen gelten oft als Geschäftsgeheimnisse oder sind IP-rechtlich geschützt. Hersteller befürchten Wettbewerbsnachteile und geben Daten in der Regel nicht freiwillig heraus. Das geplante Instrument des Digitalen Produktpasses in Kombination mit neuen Ökodesignregeln könnte hier Abhilfe schaffen, wenn der Zugang zu relevanten Informationen verbindlich geregelt wird, auch zivilgesellschaftlichen sowie unabhängigen Wirtschaftsakteuren möglich (der Handyreparateur um die Ecke) und barrierearm ist.

Reparatur oder „unerlaubte Neuherstellung“?

Allerdings stehen solche neuen Ökodesignregeln oft bestehenden Eigentumsrechten entgegen. Besonders problematisch sind Patent- und Designrechte. Wird ein Produkt repariert, verbessert oder aus funktionierenden Altteilen neu zusammengesetzt (Remanufacturing), kann das rechtlich als „Neuherstellung“ gelten und damit als Patentverletzung. Hier gibt es bereits zahlreiche Rechtsfälle, die im Workshop vorgestellt werden. Für Unternehmen oder andere Akteure, die zirkuläre Geschäftsmodelle aufbauen wollen, bedeutet das: Rechtsunsicherheit.

Beispielsweise kann das Aufrüsten eines Geräts mit besseren Komponenten juristisch riskant sein. Ebenso die Wiederverwendung funktionsfähiger Bauteile aus defekten Produkten. Hier braucht es klare und rechtssichere Ausnahmeregelungen für Reparatur, Refurbishment und Remanufacturing, ähnlich der bereits existierenden Reparaturklausel. Ohne solche Schutzschranken bleibt die Kreislaufwirtschaft in zentralen Bereichen blockiert.

Ersatzteile als Monopolware

Ersatzteile sind oft nur über Hersteller erhältlich, zu hohen Preisen oder gar nicht. Das liegt auch an patentgeschützten Bauteilen oder exklusiven Lieferverträgen. Die Folge: Reparaturen werden unwirtschaftlich. Verbraucher:innen kaufen neu. Das sogenannte Recht auf Reparatur soll das ändern. Unklar ist jedoch, ob die dort beschriebenen Regeln zu Ersatzteilpreisen greifen. Neben diesen Regeln braucht es weitere Lösungsansätze, wie ein durchsetzbares Verbot von Softwaresperren (Part Pairing), die Verpflichtung zur rechtssicheren Bereitstellung von Konstruktionsdaten von Ersatzteilen und die Förderung von Open-Hardware-Modellen.

Ohne strukturelle Änderungen bleibt der Ersatzteilmarkt ein Engpass der Kreislaufgesellschaft. Das sogenannte Recht auf Reparatur und die Neuauflage der Ökodesignregeln sind Schritte in die richtige Richtung, doch reichen sie noch nicht.

Patente: Anreiz oder Blockade?

Patente sollen Innovationsanreize schaffen. Gleichzeitig können sie die Verbreitung ressourcenschonender Technologien bremsen, wenn nachhaltige Verfahren exklusiv geschützt werden oder eben Effekte entstehen, wie oben gezeigt. Eine Option wäre, öffentliche Fördermittel stärker an Open-Source- oder Open-Hardware-Bedingungen zu knüpfen und insgesamt Geschäftsmodelle zu fördern, die auf offene Produktkonzepte ausgerichtet sind, die technische Informationstransparenz mitdenken. Wer mit Steuergeld Innovationen entwickelt, sollte deren gesellschaftliche Nutzbarkeit mitdenken.