Stellungnahme des Bündnis F5 zum Digitalen Omnibus

Mit dem Digitalen Omnibus steht aktuell eine umfassende Neustrukturierung der Daten- und KI-Gesetzgebung auf der EU-Ebene. Die Europäische Kommission gibt dabei als Ziel an, bestehende digitale Regelwerke zu vereinfachen und ihre Anwendung zu harmonisieren. Die vorgeschlagenen Änderungen an der Datenschutz-Grundverordnung, KI-Verordnung, und den Datenrechtsakten erreichen dieses Ziel jedoch nur vereinzelt. Die Änderungen sind an vielen Stellen keine technischen Klarstellungen, sondern umfassende Änderungsvorschläge, die auch grundrechtliche Schutzstandards betreffen. Das Bündnis F5 – ein Zusammenschluss von Reporter ohne Grenzen, Algorithm Watch, Wikimedia Deutschland, Gesellschaft für Freiheitsrechte und Open Knowledge Foundation – hat infolgedessen im Februar eine Stellungnahme mit klaren Empfehlungen veröffentlicht.

Digitaler Omnibus – Was genau ist das?

Der Digitale Omnibus ist ein im November 2025 vorgestelltes Gesetzespaket, das die europäische Wettbewerbsfähigkeit stärken soll, indem das in den vergangenen Jahren verabschiedete europäische Digitalrecht gestrafft und vereinfacht wird. Das sogenannte Omnibus-Verfahren beschreibt eine Gesetzesinitiative, die Änderungen an mehreren bestehende Rechtsakte gemeinsam vornimmt. In den letzten Monaten hat die Europäische Kommission mehrere dieser Verfahren initiiert und in diesem Kontext unter anderem auch Änderungen an Nachhaltigkeitsvorgaben und Lieferkettengesetz vorgenommen. Das Digitale Omnibuspaket besteht aus zwei Gesetzesvorschlägen, zur Datengesetzgebung und zu KI. Es betrifft die KI-Verordnung, die DSGVO und ePrivacy-Richtlinie, und fasst die Datengesetzgebung in einem erweiterten Data Act zusammen.

Stellungnahme des Bündnis F5

In vielen Punkten bringt die Kommission umfassende Änderungsvorschläge ein, die auch grundrechtliche Schutzstandards betreffen. Trotz der Tiefe der vorgeschlagenen Änderungen und ihren Auswirkungen auf den Schutz der Grundrechte beinhaltet das Omnibus-Verfahren jedoch keine Gesetzesfolgenabschätzung und soll in einem beschleunigten Verfahren beschlossen werden.

In der Stellungnahme blicken wir als Bündnis F5 auf 14 wichtige Punkte der Gesetzespakete. Wir zeigen dabei Risiken für Grundrechte auf, weisen auf Probleme bei der Umsetzbarkeit hin, erkennen aber auch positive Klarstellungen an.

Insgesamt sehen wir jedoch einen dringenden Änderungsbedarf und hoffen, dass dieser im nun beginnenden Gesetzgebungsverfahren angegangen wird. Die angemerkten Punkte, sowie weitere Kommentierungen insbesondere aus zivilgesellschaftlichen (und wissenschaftlichen) Kreisen, können eine umfassende Folgenabschätzung zwar nicht ersetzen, sollten jedoch unbedingt im Verfahren berücksichtigt werden. 

Unsere Forderungen

Zur vollständigen Stellungnahme von F5 als PDF zum Download.

Kontakt: Ben Burmeister, ben.burmeister@okfn.de

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