Kabinettsbeschluss zum ÖkodesignG: Wichtige Fortschritte für Reparaturinitiativen
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 26. Januar 2026 liegt nun der überarbeitete Entwurf des Ökodesign-Gesetzes (ÖkodesignG) vor, zu dem die OKF DE und die Open Hardware Allianz am 25.09.2025 Stellung bezogen haben. Nach der Prüfung des neuen Entwurfs (Bundesrat-Drucksache 45/26) und im Vergleich mit dem Referentenentwurf aus dem Sommer 2025 halten wir fest: Zentrale Kritikpunkte wurden aufgegriffen und der Zugang zu Ersatzteilen und reparaturrelevanten Informationen für zivilgesellschaftliche Reparateure, wie Reparaturinitiativen, deutlich verbessert.
Die Gesetzesinitiative soll EU-Recht national umsetzen, dazu soll ein neues Ökodesign-Gesetz entstehen. Das beinhaltet auch die Etablierung von Rechtsmitteln, um zivilgesellschaftliche Reparateure als sogenannte “professionelle Reparateure” anzuerkennen. Denn nur die bekommen nach EU-Recht einen umfangreichen Zugang zu sicherheitsrelevanten Ersatzteilen und technischen Detailinformationen, wie Schaltplänen und Explosionszeichnungen. Wird der nun verabschiedete Entwurf so in der Praxis umgesetzt, entsteht die Möglichkeit, dass alle über ihr Repair Café um die Ecke Zugang zu umfangreichen Reparaturinformationen und Ersatzteilen bekommen. Das bedeutet eine längst überfällige Stärkung von Reparaturinitiativen, die schon seit Jahren mit über 1000 lokalen Communities alleine in Deutschland bei der Reparatur unterstützen und Reparaturwissen weitergeben.
Mehr Rechtssicherheit für nicht-gewerbliche Reparateure
Der beschlossene Entwurf des ÖkodesignG gestaltet den Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen für nicht-gewerbliche Reparateure verbindlicher und praxistauglicher. Während der frühere Entwurf an entscheidenden Stellen unklar blieb, insbesondere, was die Frage angeht, wie sich Repair Cafés als professionelle Reparateure ausweisen können, schafft der neue Entwurf mehr Klarheit – sowohl für Reparaturinitiativen als auch für Hersteller.
So steht im Entwurf, dass Hersteller den Zugang zu Ersatzteilen und reparaturrelevanten Informationen nicht verweigern dürfen, wenn die vorgesehenen Nachweise erbracht werden. Die sind:
- Nachweis über die Fachkunde zur Reparatur des betroffenen Ökodesign-Produktes, z.B. durch einen Schulungsnachweis als Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten,
- Einhaltung von Vorschriften, welche für die Reparateure elektrischer Geräte gelten (Eigenerklärung), und
- Ein Versicherungsschutz, der die Haftung im Zusammenhang mit der Reparaturtätigkeit abdeckt
Eigenerklärung statt bevorteilung der Handwerkskammern
Ein zentraler Fortschritt ist die Einführung der Eigenerklärung. Reparaturinitiativen wie Repair Cafés können die Einhaltung technischer Regeln künftig durch eine Eigenerklärung nachweisen, ergänzt um den Nachweis der Fachkunde und eines Versicherungsschutzes.
Damit wird einer der zentralen Kritikpunkte am früheren Entwurf entschärft: Die Gefahr, dass Hersteller überzogene oder faktisch unerfüllbare Anforderungen stellen, um den Zugang zu Ersatzteilen und Informationen zu erschweren. Die Eigenerklärung ist ein wichtiges Signal für Vertrauen in zivilgesellschaftliche Kompetenz und für echten Bürokratieabbau.
Eine unbürokratische Lösungen
Ebenfalls begrüßen wir die Klarstellung, dass der Nachweis eines geeigneten Versicherungsschutzes niedrigschwellig erfolgen kann, etwa durch eine einfache Ja/Nein-Angabe. Entscheidend ist dabei: Erkennt ein Versicherer eine Initiative oder Person als versicherungsfähig an, muss dies von Herstellern akzeptiert werden. Damit wird verhindert, dass Hersteller sich faktisch an die Stelle von Versicherern oder Prüfinstanzen setzen müssen. Es handelt sich also auch um eine Vereinfachung für Hersteller.
Einheitliche Maßstäbe statt Willkür
Ein echter Gewinn für die Praxis ist zudem die neu eingeführte Übersicht der Nachweise (Seite 58) in der Gesetzesbegründung. Sie legt transparent dar, welche Nachweise für welche Gruppe von Reparaturakteuren ausreichend sind. Das schafft eine gemeinsame Grundlage für Gespräche.
Jetzt konsequent umsetzen
Der neue Entwurf betont ausdrücklich die Erwartung einer unbürokratischen und elektronischen Umsetzung durch die Hersteller. Diese politische Leitlinie ist wichtig, denn gut gemeinte Rechte helfen wenig, wenn ihre praktische Durchsetzung kompliziert, intransparent oder abschreckend gestaltet wird.
Der neue Gesetzentwurf ist eine spürbare Verbesserung gegenüber dem Referentenentwurf. Viele unserer zentralen Forderungen – insbesondere nach Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und praktikablen Nachweisen für Reparaturinitiativen – wurden aufgegriffen.
Gleichzeitig gilt: Die Umsetzung wird entscheidend sein. Reparaturinitiativen brauchen nicht nur formale Zugangsrechte, sondern auch einen fairen, diskriminierungsfreien Vollzug.