Der Deutschland-Stack braucht mehr als eine Liste an Standards
Das BMDS hat Anfang des Jahres klarer gestellt, was es im Rahmen des Deutschland-Stacks vorhat. Die nun vorliegende Liste an technischen Elementen ist zwar größtenteils schlüssig, offen bleibt für uns aber weiterhin, wie der versprochene Neustart gestaltet werden soll. Besonders wichtig dabei: Das Projekt darf vergangene Fehler nicht wiederholen. Es braucht dringend eine Erhebung der Bedarfe und Hürden für eine umfassende IT-Architektur. Und selbst wenn der Deutschland-Stack einen reinen Verwaltungsfokus hat: (auch) offene Technologien für die Gesellschaft brauchen ihren Platz.
Der Deutschland-Stack soll eine „souveräne, europäisch anschlussfähige und interoperable digitale Infrastruktur für Bund, Länder und Kommunen“ schaffen. Seit dem plötzlichen Erscheinen des Begriffes im Koalitionsvertrag gerätselt, was genau damit gemeint ist. Seit Mitte Januar gibt es nun etwas mehr Klarheit. Das BMDS hat ein „Gesamtbild“ (Archivlink Stand 14. Februar) des Stacks veröffentlicht und erneut zur Stellungnahme aufgerufen. Im Rahmen des Bündnis F5 haben wir uns auch an der zweiten Phase beteiligt. Unsere vollständige Stellungnahme haben wir zusammengefasst.
Das Gesamtbild: Sinnvolle technische Standards – Aber keine Gesamtarchitektur
Das Gesamtbild fasst die verschiedenen Beschlüsse zum Stack, Prinzipien sowie Ziele und einzusetzende Standards in acht prioritären Technologiefeldern zusammen. Der Bund will in diesen acht Feldern Lösungen bereitstellen, vornehmlich auf Basis offener Schnittstellen und Standards. Im Fokus der Debatte ist dabei der „Plattformkern“: zentrale Lösungen für Authentifizierung (u. a. EUDI-Wallet), zur Zahlungsabwicklung und zum Datenaustausch (Registermodernisierung, NOOTS). Der Stack soll jedoch darüber hinaus gehen, und auch Lösungen in Bereichen wie KI, Semantische Technologien oder Cloud bereitstellen.
Die gelisteten Standards entsprechen weitgehend dem Stand der Technik. Was allerdings weiterhin fehlt: eine Klarstellung, wie die verschiedenen Komponenten zusammen funktionieren sollen. Eine grundlegende Skizzierung der IT-Architektur des Deutschland-Stacks liegt bislang nicht vor.
Vom Bedarf her denken, nicht von der Technik
Die zentrale Forderung unserer Stellungnahme ist daher: Das BMDS muss nicht nur angemessene technische Standards definieren, sondern zeitgleich die bisherigen Hürden und Bedarfe der Digitalisierung der Verwaltung erheben und bearbeiten.
Digitalisierungsprojekte haben in Deutschland keinen sonderlich guten Ruf. Im Ansatz will der Deutschland-Stack hier eine Abhilfe schaffen und über die föderalen Ebenen hinweg eine sinnvolle Kohärenz schaffen. Die Frage bleibt nur: Warum soll es dieses Mal funktionieren? Wie überzeugend argumentiert das BMDS?
Das BMDS muss hierfür eine ehrliche Analyse bereitstellen und sich an dieser abarbeiten. Unser Vorschlag: Auf Basis großer Ziele der Staatsmodernisierung (wie beispielsweise antragslose Verfahren oder eine Verwaltung ohne kritische Abhängigkeiten von US-Tech), ließen sich Anforderungen an eine IT-Architektur erheben und Lehren aus vergangenen Projekten ziehen. Erkenntnisse aus der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), gescheiterte Projekten wie jüngst der Datenatlas oder allgemeine Hürden beim Einsatz Freier und Offener Software in Verwaltungen (siehe z. B. eine Literaturanalyse aus dem Open Source Observatory der EU) zeigen an vielfältigen Punkten einen dringenden Handlungsbedarf auf. Der Deutschland-Stack droht mit einem zu starken Technikfokus Lösungen bereitzustellen, die so gar nicht sinnvoll eingesetzt werden können. Die fehlende Bedarfsorientierung und Planung hat auch der Bundesrechnungshof bereits angemahnt.
Hierzu sollte auch die Expertise aus der Zivilgesellschaft einen zentralen Mehrwert bieten. Projekte wie OParl, OffeneRegister.de oder Förderfunke sind immer wieder auf Hürden gestoßen, unter anderem fehlende standardisierte Schnittstellen zu Fachverfahren, proprietäre Systeme ohne Exportmöglichkeiten, und Wissen, das in Code eingesperrt statt als strukturierte Daten verfügbar ist. Eine systematische Erhebung dieser praktischen Erfahrungen könnte verhindern, dass der Deutschland-Stack dieselben Probleme reproduziert.
Agentische KI: Innovation oder Ablenkung?
Besonders präsent wird im Deutschland-Stack auf generative und agentische KI verwiesen. Agentische KI generiert nicht nur Antworten, sondern kann selber „handeln“, beispielsweise Mails verschicken oder Formulare ausfüllen. Das BMDS hat inzwischen einen eigenen Agentic AI Hub gegründet, der Start-Ups direkt mit der Verwaltung verbinden soll. Gerade weil es noch an vielen fundamentaleren Bereichen der Verwaltungsdigitalisierung mangelt, ist bei den Versprechungen von KI-Lösungen Vorsicht geboten. Risiken und Grenzen der Technologie finden dabei aktuell nur wenig Gehör: Sicherheitsrisiken, Grenzen bei mehrstufigen Aufgaben und die grundsätzliche Frage nach der Angemessenheit generativer Lösungen in der Verwaltung werden kaum diskutiert.
Es droht, dass langfristig sinnvolle Prozessdigitalisierung hinter leuchtenden neuen Produkten verschwindet. Gerade generative und agentische KI-Systeme, die autonom Aufgabenpakete der Verwaltung automatisieren sollen, stehen im Widerspruch zu grundlegenden Verwaltungsgrundsätzen wie dem Gleichheitssatz.
Datenstandards: der unterschätzte Dreh- und Angelpunkt
Viele Versprechungen rund um neue Technologien lassen sich möglicherweise langfristig besser auf Basis strukturierter Datenspeicherung erreichen. Erfreulich ist, dass semantische Technologien nun Teil des Stacks werden sollen. Was konkret geschehen soll, ist jedoch noch nicht bekannt.
Wichtig wäre es, auch die Prozesse zur Standardisierung von Daten und gemeinsame Ontologien zu betrachten. Dafür braucht es eine kritische Bewertung bestehender Prozesse, insbesondere des Föderalen Informationsmanagement (FIM) und der XÖV-Standards. Die Entscheidungen des IT-Planungsrats sollten verbindlich umgesetzt werden.
Anstatt die technischen Schulden einer seit Jahrzehnten vernachlässigten Informationsspeicherung nachträglich zu überdecken, halten wir eine von Anfang an strukturierte Speicherung für unabdingbar. Semantische Interoperabilität ist einer der zentralen Dreh- und Angelpunkte einer weitsichtigen Verwaltungsmodernisierung, nicht nur ein Nachgedanke.
Offene Software: weiterhin zu zaghaft
Eines des drei strategischen Eckpfeiler des Deutschland-Stacks ist „digitale Souveränität“. Das BMDS definiert den Begriff aktuell für sich neu. Dabei soll es laut Aussagen des Ministeriums um Fragen wie Wechselfähigkeit, Technologieführerschaft, Wertschöpfungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gehen. Kurzum: Es handelt sich um wirtschaftliche Faktoren. Andere Aspekte, wie eine selbstbestimmte und fähige Verwaltung und der Schutz vor Abhängigkeiten von Anbietern, fallen nicht zentral in den Blick.
Das zeigt sich auch im Deutschland-Stack. Die erfreuliche Aufmerksamkeit für Open Source setzt sich fort und führt zu einigen willkommenen Aspekten. So sollen eigene Anteile an digitalen Lösungen künftig als Open Source entwickelt werden. Wichtig wäre dabei sicherzustellen, dass Open Source hier auch mindestens eine Veröffentlichung des Quellcodes unter Freier Lizenz beinhaltet. Kleine Anfragen aus dem Bundestag aber auch auf Länderebene zeigen wiederholt, dass die Verwaltung zwar oft von Open Source spricht, Open Source Prinzipien aber nur in Ausnahmefällen angewandt werden.
Gleichzeitig sollen aber Lösungen vor allem auf dem Markt eingekauft werden: von „europäisch souveränen Anbietern“. Selbst bei offenen Schnittstellen können problematische Abhängigkeiten entstehen, wenn proprietäre Systeme eingesetzt werden – auch von europäischen Anbietern. Bestehende Abhängigkeiten werden so nur fortgeschrieben. Eine handlungsfähige Verwaltung muss ihre Softwaresysteme verstehen und weiterentwickeln können. Ein klares Commitment auf Offene Software als Standard fehlt daher weiterhin. Der Grundsatz „Öffentliches Geld, Öffentliches Gut" muss bereits heute in Projekten wie dem Deutschland-Stack verankert werden.
Auch die Gesellschaft braucht einen „Stack“
Der Deutschland-Stack konzentriert sich auf Komponenten für die Verwaltungsarbeit. Diese Fokussierung ist sinnvoll. Dennoch klafft eine Lücke: Weder das BMDS noch die Bundesregierung adressieren den gesellschaftspolitischen Teil des Tech-Stacks. Dabei besteht ein dringender Bedarf, auch die Entwicklung und Nutzung von Technologien für Demokratie und Gesellschaft zu unterstützen. Im Rahmen eines Gesellschafts-Stacks könnten Projekte wie dezentrale soziale Medien, Unterstützungsdienste für Bürger:innen, Mobilitäts- und Datenplattformen oder Beteiligungstools vorangetrieben werden. Als OKF werden wir uns mit diesem Thema in den kommenden Monaten auseinandersetzen. Doch auch in der Bundesregierung sollte dieser Bedarf gesehen und bearbeitet werden.
Kontakt: Ben Burmeister, ben.burmeister@okfn.de