Produkttransparenz: Reparieren darf kein Luxus sein

    Die neue Bundesregierung steht vor der Aufgabe, die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur in nationales Recht umzusetzen. Maßnahmen gegen hohe Kosten, die viele Menschen von der Reparatur ihrer Haushaltsgegenstände abschrecken, sind darin nur unzureichend enthalten. Insbesondere die Zivilgesellschaft wird aktuell noch unzureichend mitgedacht. Sie erhält kaum Zugriff auf reparaturrelevante Informationen und Ersatzteile. Darüber hatten wir bereits zur Veröffentlichung des sogenannten Rechts auf Reparatur berichtet. Ein Bündnis von 21 Unternehmen und Organisationen, dessen Teil auch die OKF DE ist, fordert die verhandelnden Parteien deshalb auf, Maßnahmen für bezahlbare Reparaturen in der kommenden Legislaturperiode auf die Agenda zu setzen.

    Defekte Produkte zu reparieren statt wegzuwerfen – das wünschen sich die meisten Menschen. Doch hohe Kosten und intransparente Produkte machen die Reparatur schwer. Dabei könnte das Recht auf Reparatur unseren enormen Verbrauch an metallischen Rohstoffen deutlich senken. Das würde nicht nur die Klimakrise abmildern, sondern auch Menschenrechtsverletzungen im Globalen Süden reduzieren.

    Die günstigsten Reparaturen werden von der Zivilgesellschaft selbst durchgeführt, z.B. in Repair Cafés und Offenen Werkstätten. Dort helfen Menschen, die reparieren können, anderen dabei, es selbst zu tun. Doch genau diese Gruppe wird in aktuellen Gesetzesvorhaben auf EU-Ebene noch zu wenig mitgedacht. Ihnen wird bisher kein Zugang zu reparaturrelevanten Informationen und Ersatzteilen zugesichert. Die anstehende Bundesregierung sollte dem im aktuellen Entwurf der AG 11 formulierten Grundsatz „Reparieren statt Wegwerfen“ (Zeile 195) konkrete Maßnahmen folgen lassen, die die erwähnten Zugänge zusichern und vor allem für Reparaturinitiativen einen klaren Status definieren, wie sie sich als professionelle Reparateure authentifizieren können.

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