Das erste Open Data Ranking ist erschienen

    Wir veröffentlichen das erste Open Data Ranking! In Anlehnung an das Transparenzranking blicken wir auf die Open-Data-Landschaft in Deutschland und gehen über das reine Datensätzezählen hinaus. Die Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen, Datenqualität und personellen Ausstattung zeigen, dass es innerhalb Deutschlands erhebliche Unterschiede in Bezug auf Open Data gibt. Während sich einzelne Bundesländer auch schon um Linked Data kümmern, fehlen bei anderen noch jegliche Grundlagen für die Datenbereitstellung.

    Behörden auf allen staatlichen Ebenen – von der Bundes- bis zur Kommunalverwaltung – produzieren täglich eine Vielzahl von Informationen. Allerdings wird nur ein vergleichsweise geringer Anteil davon unter freien Lizenzen in offenen und maschinenlesbaren Formaten automatisiert bereitgestellt. Mit der ersten Version des Rankings möchten wir eine Bestandsaufnahme des Status quo von Open Data in Deutschland vornehmen und die Diskussion über offene Daten im Land auf eine breitere Basis stellen.

    Die Forderung nach mehr Open Data ist nicht neu. Bereits seit mehr als einer Dekade werden die Vorteile von offenen, gut strukturierten Daten für Staat und Gesellschaft vonseiten der Zivilgesellschaft gebetsmühlenartig wiederholt. Dabei wurde die Öffnung des eigenen Datenstands durch die Verwaltungen bislang oft als Maßnahme für Dritte aus Zivilgesellschaft oder der Wirtschaft verstanden. Dieses Nutzungspotenzial ist zwar wichtig, aber Behörden sollten primär auch selbst von der Modernisierung der für Open Data notwendigen technischen Infrastruktur profitieren. Des Weiteren ist die Verwaltung häufig die größte Nutznießerin offener Daten und könnte so zahlreiche Arbeitsprozesse im Behördenalltag vereinfachen.

    Langsame Umsetzung von Open Data deutschlandweit

    Ein Blick auf die Open-Data-Landkarte zeigt allerdings, dass die Umsetzung nur schleppend läuft. In den meisten Bundesländern gibt es keine oder nur eine rudimentäre Verrechtlichung von Open Data. Zudem sind zwar seit 2023 alle 16 Bundesländer offiziell Mitglied des bundesweiten Datenportals GovData, im selben Jahr hat ein Drittel davon aber keine neuen Daten bereitgestellt oder aktualisiert.

    Für das Ranking haben wir die Situation in Bund und Ländern anhand von sechs Kriterien bewertet: die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen für Open Data mit einer Extra-Kategorie für einen Rechtsanspruch auf Open Data, die Datenportale (insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeiten der automatisierten Bereitstellung und des Abrufs von Daten), den Stand der verfügbaren Daten bei GovData (hinsichtlich Aktualität, Offenheit und Qualität), die personelle und institutionelle Unterstützung für Open Data im Land und Aktualität und einfacher Zugriff auf Daten bei den Parlamentsdatenbanken.

    Schleswig Holstein auf Platz 1 – viele andere Bundesländer noch ohne Open-Data-Initiative

    Das Land Schleswig Holstein steht nicht ohne Grund an der Spitze – hier trifft ein durchdachtes Open-Data-Gesetz auf hausinterne technische Fachexpertise. Das Land nimmt aktuell mit zwei Einreichungen zu Linked-Open-Data am 4. Nationalen Aktionsplan der Open Government Partnership teil und setzt damit auf gute Datenstrukturen hinter den Fassaden. Auch in Berlin gibt es aktuell eine Initiative Richtung Linked Data; Bayern hat letztes Jahr mit dem Aufsetzen eines neuen Datenportals und der Etablierung von Unterstützungsleistungen für Datenbereitsteller einen Sprung gemacht.

    Am anderen Ende des Rankings stehen allerdings etliche Bundesländer, für die Open Data weiterhin nur am Rande Thema ist. Hessen hat 2023 ein Open-Data-Gesetz verabschiedet, in der Praxis lassen sich aber noch keine großen Veränderungen bei der Datenbereitstellung erkennen; auch Brandenburg bleibt hinter den Erwartungen zurück – statt eines angekündigten Open-Data-Gesetzes gibt es wohl nur ein minimales Update für das E-Government-Gesetz.

    Ein Rechtsanspruch auf Open Data fehlt bundesweit

    Weder in einem Bundesland noch im Bund gibt es aktuell ein subjektiv-öffentliches Recht auf Bereitstellung von Daten. Auf Bundesebene steht ein Rechtsanspruch zumindest im Koalitionsvertrag. Mit 25% nimmt diese Kategorie einen großen Anteil des Rankings ein, denn ein solcher Rechtsanspruch könnte als Umsetzungsmotor dienen, um die notwendige IT- und Dateninfrastruktur für eine automatisierte Bereitstellung von Open Data zu schaffen. Die Hoffnung, dass der Rechtsanspruch in dieser Legislaturperiode noch kommt, wollen wir uns nach wie vor erhalten und setzen uns weiterhin dafür ein. Die positive Wirkung eines solchen wird im Übrigen auch vom Max-Planck-Institut, von Wikimedia und von der Böll-Stiftung untermauert.

    www.OpenDataRanking.de