Verwaltungsmodernisierung durch Open Data
Parlamentarisches Frühstück des Bündnis F5 zur Verwaltungsmodernisierung
Unter der Schirmherrschaft von Nadine Schön, stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU Bundestagsfraktion und Mitglied im Ausschuss für Digitales, veranstaltete das Bündnis F5 am 09.04.2024 ein parlamentarisches Frühstück, um sich darüber auszutauschen, welchen politischen Rahmen es für den Einsatz von KI braucht und wie das Potenzial von Daten für die Verwaltungsmodernisierung besser genutzt werden kann.
In vielen KI-Systemen werden derzeit Large Language Models (LLMs) verwendet. Diese Systeme neigen jedoch häufig zu Halluzinationen, wenn sie nur mit den Bestandsdokumenten der Verwaltung gefüttert werden. Durch die automatisierte Veröffentlichung von Linked Open Data kann eine Grundlage für Symbolic AI geschaffen werden – also für Systeme, die aus dem maschinenlesbaren Wissen der öffentlichen Hand beweisbare Schlussfolgerungen ziehen können. Die Bereitstellung von offenen und maschinenlesbaren Daten kann dazu beitragen, dass staatlich eingesetzte KI-Systeme wie Chatbots Nutzer:innen mit zuverlässigen Informationen versorgen.
Open Data wird bisher oft als Maßnahme für Dritte verstanden: Entweder für den Erhalt von Vertrauen in die Verwaltung durch Transparenz, oder zur Wertschöpfung durch die Nutzung dieses Wissens durch wirtschaftliche Akteur:innen. Häufig gerät dabei aus dem Blick, wie die dafür aufzubauenden Infrastrukturen den Behörden selber nutzen können und der Staat dadurch seine Handlungsfähigkeit erhalten kann. So könnten durch die Modernisierung der staatlichen IT-Infrastruktur im Rahmen des Einsatzes von Open Data Grundlagen geschaffen werden, die für etliche Vorhaben und Prozesse - von der Registermodernisierung bis hin zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes - notwendig sind.
Was es für den Einsatz von Open Data nun braucht
Um den Einsatz von Open Data politisch zu fördern, müssen nun verschiedene Hebel in Bewegung gesetzt werden. Zentral sind neben dem Rechtsanspruch auf Open Data im Rahmen eines starken Transparenzgesetzes, eine Reform des § 5 Urheberrechtsgesetz sowie die konsequente Anwendung des bereits bestehenden Servicestandards für die digitale Verwaltung. Zusätzlich zu diesen politischen Veränderungen braucht es jedoch auch einen Paradigmenwechsel, damit der Fokus bei der Verwaltungsdigitalisierung auch auf die IT-Architektur hinter der Bildschirmvorderseite gelenkt wird.
Ein finales Plädoyer des Bündnis F5 ist, dass die Zivilgesellschaft mit all ihrer Expertise stärker bei der Entwicklung und Umsetzung von Technologiestandards einbezogen werden muss. Durch den bereits vorhandenen Erfahrungsschatz müssten viele Aspekte der strategischen Digitalisierung in der Verwaltung gar nicht neu erarbeitet werden, während die Abhängigkeit von externen kommerziellen Dienstleistern auf der anderen Seite reduziert werden kann. Schließlich würde der Wissenstransfer so dazu beitragen, dass die Verwaltung entsprechende Kompetenzen teilweise auch selbst internalisiert und damit eine der notwendigen Weichen für einen digital souveränen Staat stellt.