Initiativstellungnahme zur Änderung des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes
Mit einer Gesetzesänderung möchte die Brandenburger Landesregierung das Thema Open Data endlich auch in den Rechtsrahmen aufnehmen. Doch die geplanten Änderungen gehen aus Sicht der OKF nicht weit genug. In einer kurzen Initiativstellungnahme haben wir einige Kritikpunkte zusammengefasst.
Die brandenburgische Landesregierung geht mit dem Gesetzentwurf teilweise auf Versäumnisse ein, die bei der Einführung des E-Government-Gesetzes entstanden sind. So werden beispielsweise Anforderungen an die Bereitstellung von offenen Daten definiert. In der beigefügten Begründung wird die Förderung von Open Data explizit als Ziel genannt. Begrüßenswert ist zudem die geplante Einführung einer Informations- und Beratungsstelle, die Behörden bei Fragen rund um das Thema Open Data im Land Brandenburg unterstützen soll.
Kein Rechtsanspruch auf Open Data
Die geplanten Änderungen gehen aus unserer Sicht aber nicht weit genug, bzw. orientieren sich an gängigen Regelungen anderer Bundesländer, aus deren Erfahrungen mit dem Thema Open Data im Jahr 2023 andere Schlüsse hätten gezogen werden können: Es ist bedauerlich, dass der Schritt zum Rechtsanspruch auf Open Data nicht gewagt wurde; auch müssen die meisten Behörden weiterhin keine offenen Daten bereitstellen. Im Kern geht es um das Wie der Bereitstellung – nämlich auf dem Landesmetadatenportal. So bleibt die Novellierung hinter den Erwartungen und dem längst vorangeschrittenen gesellschaftlichen Diskursen und Ansprüchen zu den Themen Offenheit und Verwaltungsdigitalisierung zurück.
Die Open-Data-Strategie mit Leben füllen
Nach Veröffentlichung der Brandenburgischen Offene-Daten-Strategie, die aktuelle Problemfelder diagnostiziert und mögliche Arbeitsschritte aufgezeigt hat, hätten mit der Änderung der Gesetzesgrundlage die richtigen Schlüsse daraus gezogen werden können, um das Land Brandenburg zu einem Vorreiter in Sachen Open Data zu machen. Der vorliegende Entwurf greift leider in vielen Bereichen zu kurz und wird keinen Paradigmenwechsel in den Verwaltungen befeuern. Positiv hervorzuheben ist die geplante Schaffung einer Informations- und Beratungsstelle für das Thema Open Data, die, wenn sie mit entsprechenden Mitteln und politischem Rückhalt ausgestattet wird, tatsächlich Dinge anstoßen könnte. So bleibt zu hoffen, dass schnellstmöglich das in der Open-Data-Strategie genannte eigenständige Open-Data-Gesetz Realität wird – und im Beratungsverfahren dann gerne auch die Zivilgesellschaft direkt Berücksichtigung findet.
Die komplette Stellungnahme können Sie hier als PDF herunterladen.