Unsere Stellungnahme zum Open-Data-Gesetz in NRW

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    Im März 2020 wurden wir gebeten, eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drs. 17/8795 des Landtags Nordrhein-Westfalen) abzugeben. In Vorbereitung der Stellungnahme haben wir Inputs aus unserer Community eingesammelt, um Expertise aus verschiedenen Arbeitsbereichen der OKF einbringen zu können. Alle eingegangenen Stellungnahmen hat der Landtag NRW veröffentlicht. Der schriftlichen Stellungnahme folgte eine öffentliche Anhörung im Landtag NRW am 14.05.2020, an der unsere Geschäftsführerin Henriette Litta teilnahm. Im Folgenden haben wir unser Feedback an die Landesregierung NRW für euch zusammengefasst.

    1. Digitalisierung soll Offenes Regierungshandeln befördern

    Wir begrüßen das Ziel, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen fortzuentwickeln. Dabei ist für uns Voraussetzung, dass Digitalisierung kein Selbstzweck ist, sondern neben der Effizienzsteigerung und Modernisierung in der Verwaltung, besonders auch als Instrument zur Stärkung des Offenen Regierungshandelns begriffen werden muss. Der Gesetzentwurf und seine Begründung würdigen diesen Ansatz. Allerdings fehlt die direkte Einbeziehung der Bürger*innen in politisches Handeln. Wir setzen uns für eine Kooperationskultur zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft ein, durch die Verwaltung und Bürger*innen gemeinsam bessere Lösungen für die Probleme unserer Zeit finden.

    2. Kommunen bei Open Data einbeziehen

    Die grundsätzliche Verpflichtung für Behörden des Landes (Abs. 1 Satz 1), offene Data zur Verfügung zu stellen ist richtig und wichtig. Die kommunalen Akteure sind von den Open Data Regelungen allerdings ausgenommen. Dies ist ein entscheidender Schwachpunkt des Gesetzentwurfs. Kommunen sind die ersten und wichtigsten Kontaktstellen für Bürger*innen. Daher ist es von besonderer Relevanz, gerade die Kommunen bei der Veröffentlichung und Bereitstellung von Daten zu unterstützen.

    3. Rechtsanspruch auf Open Data durchsetzen

    Für eine effektive Durchsetzung der Öffnung wäre ein Rechtsanspruch auf Open Data unerlässlich. Dieser fehlt leider im vorliegenden Entwurf (Abs. 1 Satz 2).

    4. Open Data und Informationsfreiheit für ein Transparenzgesetz zusammendenken

    In Abs. 3 Nummer 1 wird darauf verwiesen, dass Daten nicht bereitgestellt werden müs- sen, wenn diese gemäß des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen davon ausgenommen ist. Wer es mit der Bereitstellung von Open Data aber wirklich ernst meint, muss auch die nötige Transparenz bei der Informationsfreiheit schaffen. Hier wäre es wünschenswert gewesen, auch eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem Transparenzgesetz anzustreben.

    5. Standards festlegen: Open by design

    Abs. 8 konkretisiert das begrüßenswerte Bestreben der Landesregierung, „bereits frühzeitig bei der Optimierung von Verwaltungsabläufen gemäß § 12, bei Abschluss von vertraglichen Regelungen im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, sowie bei der Be- schaffung von informationstechnischen Systemen zur Datenverarbeitung“ die Bereitstel- lung von Open Data zu berücksichtigen. Dies entspricht dem auch von uns geforderten Prinzips des „open by design“. Allerdings ist dies im Entwurf als Soll-Regelung formuliert und lässt damit die Umsetzung in der Verwaltungspraxis offen. Wünschenswert wäre es zudem, eine Regelung „release to one, release to all“ zu etablieren, nach der es verpflichtend wäre, Daten auf dem Datenportal für alle zu veröffentlichen.

    6. Infrastruktur und personelle Ressourcen bereitstellen

    Die Open Knowledge Foundation Deutschland begrüßt die Ankündigungen, den Zugang zu Open Data unverzüglich (Abs. 4), entgeltfrei, zur uneingeschränkten Weiterverwendung, ohne verpflichtende Registrierung und ohne Begründung (Abs. 5) zu ermöglichen. In der Praxis ist darauf zu achten, dass die erwähnten „technischen oder sonstigen gewichtigen Gründe[n]“, die einer unverzüglichen Bereitstellung von Daten entgegenstehen können, nicht dazu führen, dass die Bereitstellung regelmäßig am Mangel von personellen Ressourcen der Verwaltung scheitert und damit Open Data zu einer Leerformel wird. Es sollte im Gegenteil darauf gedrungen werden, dass für diese Aufgabe genügend Ressourcen vorhanden sind. Dies ist ein Punkt, der nicht stark genug betont werden kann.

    7. Open.NRW unterstützen

    Das Portal Open.NRW, auf das in § 16a Abs. 6 verwiesen wird, sollte nach unserer Einschätzung verbessert und unterstützt werden. Im Gesetzentwurf ist dazu nichts vermerkt. Im zweiten Nationalen Aktionsplan Open Government Deutschland gibt sich das Land Nordrhein-Westfalen (als nur eines von drei Bundesländern) allerdings Selbstverpflichtungen zur Umsetzung von Offenem Regierungshandeln. Darunter ist die Ankündigung zu finden, Open.NRW “als zentralen Knotenpunkt für Verwaltung, Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger weiter auszubauen”.

    8. Beratungsstellen und Fortbildungen schaffen

    Die Einrichtung einer zentralen Stelle zur Beratung der Ressorts (Abs. 9) ist ausdrücklich zu begrüßen. Zusätzlich zur Beratung ist jedoch auch dringend angeraten, dass die Stelle für Fortbildungen und Handreichungen in diesem Bereich zuständig sein wird. Dementsprechend sollte sie angesichts des erwartbaren hohen Beratungsaufwands mit ausreichenden Personalressourcen ausgestattet werden. Details liegen hierzu leider nicht vor. Noch wichtiger ist die Etablierung von kompetenten Ansprechpersonen in allen Landesbehörden, die für Fragen von Open Data bereitstehen und die Umsetzung im eigenen Haus vorantreiben.

    9. Zivilgesellschaft einbinden

    Als Beratungsinstanz sollte die Zivilgesellschaft in diesen Prozess integriert werden. Nach der proaktiven Bereitstellung von Daten und Informationen gilt es die Einbindung der Zivilgesellschaft zu organisieren. Eine konkrete Einbindung der Zivilgesellschaft im Open Data Prozess ist im Entwurf aber nicht vorgesehen. Idealerweise werden Bürger*innen in alle Phasen der Politikgestaltung mit einbezogen: Von der Problemidentifizierung, Ideenfindung und Prioritätensetzung bis hin zur Umsetzung von Maßnahmen. Dabei sollte die Beteiligung der Öffentlichkeit möglichst mit der Problemidentifizierung beginnen, damit ergebnisoffen gearbeitet werden kann (schaut euch dazu auch gern das Handbuch Krisenresilienz von Code for Germany an).

    Die komplette Stellungnahme könnt ihr hier herunterladen.