Öffentliche Daten und Künstliche Intelligenz – Unsere Kernthesen für die Enquete-Kommission

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    Im Rahmen der Enquete-Kommission “Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale” haben wir unsere Einschätzung dazu abgegeben, wie öffentliche Daten für eine sinnvolle Nutzung durch KI-Anwendungen bereitgestellt werden müssen. Hier sind unsere Kernthesen, die wir der Kommission bei ihrer Sitzung am 3. Juni 2019 unterbreitet haben:

    Handlungsfeld 1: Öffentliche Daten nutzbar machen

    Damit öffentliche Daten als Grundlage für KI-getriebene Anwendungen dienen können, müssen sie zugänglich gemacht werden. Trotz zahlreicher erfolgversprechender Anwendungsbereiche z. B. in der Städteplanung, Antikorruptionsarbeit oder der Energiewende ist der Zugang zu öffentlichen Daten in Deutschland derzeit nicht gegeben. Mit Deutschlands Beitritt zur Open Government Partnership 2016 erfolgte zwar eine Willensbekundung zu mehr Offenheit und Transparenz, die bisher aber nicht zur Umsetzung einer flächendeckenden Open-Data-Strategie geführt hat. Existierende Portale für öffentliche Daten wie govdata.de sind unvollständig, da sie weder über die nötigen finanziellen Mittel verfügen noch mit einem ausreichenden Mandat ausgestattet sind, Verwaltungsprozesse so umzugestalten, dass Daten aus öffentlicher Hand auf standardisiertem Weg in die Plattform eingespielt werden. In anderen Fällen stellen zivilgesellschaftliche Organisationen oder Ehrenamtliche Angebote bereit, in denen sie Verwaltungsdaten, die keinem offenen Standard entsprechen, aufbereiten und maschinenlesbar bereitstellen: Projekte wie Kleine Anfragen übernehmen Kernaufgaben öffentlicher Einrichtungen, denen diese nicht nachkommen, ohne dafür Unterstützung von öffentlicher Seite zu erhalten.

    Unsere Handlungsempfehlungen:

    • Open by Default muss zur Maxime öffentlicher Verwaltungsarbeit werden.
    • Dafür brauchen wir einen geeigneten rechtlichen Rahmen, beispielsweise in Form eines bundesweiten Transparenzgesetzes.
    • Verwaltungen aus Bund, Ländern und Kommunen sowie die Zivilgesellschaft müssen in die Erschließung neuer Handlungsfelder für technische Innovationen und Künstliche Intelligenz mit einbezogen werden.

    Handlungsfeld 2: Schutz personenbezogener Daten durch technische Systeme

    Auch öffentliche Daten können personenbezogen sein und deshalb eine Herausforderung in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre und der Datensouveränität darstellen. Das gilt insbesondere, wenn die Daten für Anwendungen der Künstlichen Intelligenz genutzt werden sollen, um Microtargeting, Profiling oder Deanonymisierung zu verhindern. Dafür gibt es technische Ansätze wie Differential Privacy und diverse kryptographische Verfahren und auch Implementierungen wie MyData, x-road oder SoLiD. Sie zeigen, wie Offene Daten, Datensouveränität und Datenschutz Hand in Hand gehen können. Bisher werden diese Technologien in Deutschland weder maßgeblich mitgestaltet, noch kommen sie hier zum Einsatz.

    Unsere Handlungsempfehlungen:

    • Deutschland muss die Entwicklung von privatsphärefördernde Technologien in Verbindung mit KI-Anwendungen stärken und ihren Einsatz fördern.
    • Angesichts technischer Systeme mit wachsender Komplexität muss die Transparenz dieser Systeme ermöglicht werden, z.B. indem Open-Source-Entwicklung zur Bedingung gemacht oder begünstigt wird.
    • Gerade für die Entwicklung von Technologien mit großem Impact brauchen wir flexiblere und mutigere Formen von öffentlicher Förderung, die es der Zivilgesellschaft ermöglicht, diese Entwicklung zu beeinflussen.

    Die Sitzung kann auf der Webseite des Bundestags nachgeschaut werden.