Öffentliche Daten nützen – Umwelt schützen und Zivilgesellschaft stützen
Eine leicht gekürzte Version dieses Artikels und viele weitere spannende Texte zur Schnittstelle von Digitalisierung und Nachhaltigkeit findet ihr in der frisch erschienenen Publikation des Konferenzteams Bits&Bäume: „Was Bits und Bäume verbindet“ – in Papierform und als pdf unter freier Lizenz.
Öffentliche Daten – eine Grundlage für Nachhaltigkeit
Informationen sind eine wichtige Ressource im Kampf für die nachhaltige Gestaltung unserer Zukunft. Ob Feinstaubbelastung, Nitratwerte im Grundwasser oder das Verkehrsaufkommen in Städten – wenn Informationen nicht verfügbar sind und in der Berichterstattung und damit auch in der gesellschaftlichen Debatte fehlen, wird aus einem öffentlichen Diskurs lediglich eine Reihe bloßer Meinungen und nicht belegter Behauptungen. Politisches Handeln ist nicht nachvollziehbar und Fehlinformation durch diverse Interessenverbände können nicht aufgedeckt werden. Bürgerinnen müssen Informationen vertrauen, die sie aus Medien erhalten, Journalistinnen wiederum müssen viel Zeit in Anfragen und Recherche von Daten investieren, die als Herrschaftswissen dem Staat und seinen Institutionen bereits vorliegen.
Eine Debatte Anfang 2019 um die EU-Grenzwerte von Stickstoffoxid und Feinstaub in Städten führt uns vor Augen, wie wichtig transparent bereitgestellte staatliche Informationen sind: Nur, wenn wissenschaftliche Studien und Gutachten einsehbar sind, kann auf Falschaussagen eine aufgeklärte Diskussion folgen. In diesem Falle hatte eine Gruppe von Lungenfachärzten eigene Berechnungen aufgestellt, die Empfehlungen der WHO und die daraus abgeleiteten EU-Richtlinien als fragwürdig angezweifelt und Diesel-Fahrverbote folglich für übertrieben abgetan. Dank vorliegender Messdaten und Statistiken ließ sich schließlich jedoch feststellen, dass nicht die WHO, sondern die Ärzte selbst mit falschen Werten gerechnet hatten. Oft genug aber werden offizielle Messwerte nicht preisgegeben. Organisationen wie Greenpeace oder der BUND müssen dann eigene Studien teuer beauftragen, um etwa gegen die Agrarlobby argumentieren zu können und politische Entscheidungsträger*innen zum Umdenken zu bewegen. Ein gutes Beispiel sind die Umweltauswirkungen der Massentierhaltung – von hohen Nitratwerten im Grundwasser durch Überdüngung mit Gülle bis zu Ammoniak-Emissionen. Belastbare Zahlen sind wichtig als starke Argumente, um Veränderung einfordern zu können. Informationsfreiheit und Umweltdaten Zwei Begriffe sind in diesem Feld nun zentral: Open Data und Informationsfreiheit. Während „Open Data“ strukturierte Informationen meint, die meist als nicht-textliches Material wie Zahlen und häufig in Form von Tabellen vorliegen, schließen die „Informationen“ im zweiten Begriff solche Rohdaten zwar als Teilmenge ein, sind aber umfänglicher und umfassen verschiedene Formen bis hin zu Fließtext in Dokumenten.
Informationen im Sinne der Informationsfreiheit meint dementsprechend Datensätze und Dokumente wie Gutachten und Rechnungen ebenso wie interne Schriftwechsel.
Informationsfreiheit nun ist ein international anerkanntes Bürger*innenrecht und seit erstmaliger Festschreibung in Schweden 1766 inzwischen in über 100 Staaten formuliert. Es verankert die Möglichkeit, auf Anfrage sämtliche (öffentlichen) Informationen zu erhalten, die staatlichen Stellen vorliegen. In Deutschland ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im Grundgesetz verankert, abgeleitet aus Artikel 5 (1). In Artikel 20 ist zudem die Grundlage für diesen Transparenzgedanken zu lesen: Demnach muss in einem Rechtsstaat Regierungshandeln für alle Bürger*innen verlässlich, verstehbar und voraussehbar sein [1], damit sie in die politische Entscheidungsfindung informiert einbezogen werden können. Informationsfreiheit kann Korruption vorbeugen und Politik und Verwaltung stärker zur Rechenschaft ziehen. Zugleich bedeutet das Offenlegen politischer Prozesse eine Verlagerung des Machtverhältnisses zugunsten der Zivilgesellschaft, denn zuvor verschlossenes Herrschaftswissen wird zu öffentlichem (Gemein-)Wissen.
Auskunft geben müssen in Deutschland grundsätzlich alle Stellen der öffentlichen Verwaltung, also Kommunal-, Landes- und auch Bundesbehörden, wie Ämter und Parlamentsverwaltungen. Nachrichtendienste wie der BND sind allerdings von dieser Auskunftspflicht ausgenommen. Das IFG teilt sich aufgrund des Föderalstaatsprinzips in ein bundesweites IFG und sehr unterschiedliche Regelungen der Länder: Während Bayern, Sachsen und Niedersachsen bislang keine Regelung verabschiedet haben, gilt in Hamburg sogar ein Transparenzgesetz zur aktiven Veröffentlichung von Dokumenten. „Weg vom Amtsgeheimnis hin zu größtmöglicher Offenheit”, heißt es dort.
Umweltinformationen wiederum wird innerhalb der Informationspflichten ein besonderer Wert beigemessen: Für sie gilt in Deutschland das Umweltinformationsgesetz (UIG), wobei „Umweltinformationen” breit aufgefasst werden kann bis hin zu Verkehrsinformationen. Zurückgehend auf eine EU-Richtlinie erlaubt das UIG gegenüber dem IFG weniger Ablehnungsgründe zur Herausgabe von Dokumenten, erfordert bei etwa Betriebsgeheimnissen eine Abwägung mit dem öffentlichen Interesse und auch der Bundesnachrichtendienst ist im Gegensatz zu IFG-Anfragen auskunftspflichtig. Das UIG ist daher ein mächtiges Instrument für den Umweltaktivismus.
Open Data als Instrument demokratischer Teilhabe
Obwohl wir dank IFG ganze Datensätze anfragen können, werden diese nicht zwangsläufig in nutzbarer Form herausgegeben. Oft erhalten Anfragende eine (geschlossene) PDF-Datei oder gar Papierakten, vielleicht sogar mit Klebezetteln. Hier kommt der Begriff „Open Data“ ins Spiel.
Open Data – offene Daten – bezeichnet zunächst einmal Daten, die von allen Menschen frei verwendet, genutzt und verbreitet werden dürfen. Eingeschränkt wird diese „Openness” nur durch Pflichten zur Nennung der Quelle und dem Prinzip des „share-alike”, was meint, die Datennutzung auch im Folgenden nicht zu limitieren. Davon ausgenommen sind – selbstverständlich – persönliche Daten. Sofern solche Daten wiederum in staatlichem Auftrag erhoben werden, haben alle Bürger*innen nach dem IFG ein Recht darauf, diese Informationen zu erlangen.
Auch innerhalb von Verwaltungen sind „Open Data“ von Nutzen, spezifisch als offene Regierungs- oder Behördendaten: Der Austausch untereinander und die Verwaltung der Daten wird erleichtert und es entsteht zugleich eine Schnittstelle zur Zivilgesellschaft, zu deren Kompetenzen, Wissen und ehrenamtlichem Engagement. Leider hält der Open-Data-Gedanke trotzdem in Verwaltungen immer noch nur langsam Einzug.
Was heißt Open Data nun konkret? – Wichtige Kriterien sind gemäß der genannten Vorgaben von freier Verwendung und Weiterverbreitung der barriere- und kostenfreie Zugang, eine rechtliche Erlaubnis (offene Lizenz) zur Weiterverarbeitung und ein Datenformat, das dies auch technisch ermöglicht. Das heißt, die Daten müssen zum Beispiel zunächst einmal digital vorliegen, von Mensch und Maschine les- und durchsuchbar sowie möglichst über eine offene Programmierschnittstelle (so genannte API) abrufbar sein, denn die ermöglicht es, sie als ganzen Datensatz herunterzuladen und so in andere Anwendungen einzubeziehen. Open-Data-Akivist*innen haben hierfür einen Prinzipienkatalog aufgestellt und je mehr dieser Anforderungen für einen Datensatz gegeben sind, desto besser können Expert*innen darauf zugreifen, die Daten interpretieren, visualisieren und kontextualisieren. So werden aus Datensätzen Informationen, die wir als Bürger*innen verstehen können oder so können auch neue Anwendungen nachhaltiger und z. B. kommunal übergreifend entwickelt werden.
Offene Transportdaten können etwa verwendet werden, um eine Fahrplan-App daraus zu entwickeln und offene Geodaten sind die Basis für Initiativen wie „Mundraub”, eine Plattform zur legalen Wildobsternte, die nicht nur eine Karte mit den Ernteplätzen, sondern auch Informationen zu den Obstbäumen ihrer Pflege bereithält. Projekte wie die „Berliner-Bäume-API“ zeigen die Straßenanlagen und Uferbäume Berlins auf einer Karte an, machen sie durchsuchbar – und damit auch für andere Projekte nutzbar (Anwendungsfelder wurden u. a. auf der Bits & Bäume 2018 diskutiert). Offene Analysedaten zum Trinkwasser können visualisiert werden und so anschaulich zeigen, ob Grenzwerte wie die Nitratbelastung eingehalten werden und einen regionalen Vergleich liefern – ein Beispiel hier ist das Projekt „Was steckt in meinem Leitungswasser?“ des ehrenamtlichen Code-For-Germany-Netzwerks. An diesem Beispiel zeigt sich allerdings auch, wie schwierig derzeit die Datengrundlage ist: Nicht immer liegen den Verwaltungen die Daten öffentlichen Interesses auch vor. Hier etwa mussten die Betreiber der Klärwerke einbezogen werden.
Open Data in Deutschland
Leider entsprechen die gesetzlichen Vorschriften selbst dort nicht den technischen Notwendigkeiten, wo Daten in ausreichendem Umfang vorliegen und ihre Offenheit zumindest grundsätzlich gewünscht ist. In Deutschland müssen kommunale Haushaltspläne zwar per Gesetz veröffentlicht werden, allerdings ist das Format nicht festgelegt – Kommunen veröffentlichen die Daten daher häufig in bis zu 1000-seitigen PDF-Dokumenten. Für Vergleiche oder Visualisierungen wird allerdings ein offenes Tabellenformat wie CSV benötigt.
Um das Problem der Datenqualität und ihrer vorliegenden Formate zu lösen, gibt es auf Bundesebene seit Mai 2017 das Open-Data-Gesetz. Demnach müssen Daten in maschinenlesbaren Formaten veröffentlicht werden, sofern die Informationen bereits elektronisch gespeichert sind und in Sammlungen strukturiert vorliegen. Auch wenn dies ein wichtiger Schritt ist, fehlen die Gesetzesgrundlagen weiterhin auf Ebene der Bundesländer und Kommunen – dabei liegen viele relevante Datensätze gerade hier.
Wo Daten fehlen, unzureichend erhoben werden oder einfach nicht in nutzbarer Form vorliegen, versorgt sich die Zivilgesellschaft mitunter selbst mit den notwendigen Informationen. Eine bekannte Initiative ist das Selbstbauset für Feinstaubsensoren des OK Labs Stuttgart mit der zugehörigen Plattform Luftdaten.info. Entwickelt wurde die Idee aus Skepsis gegenüber den von der Verwaltung herausgegeben Daten zur Feinstaubbelastung der Autostadt. Um sich einerseits auf eigene Messdaten berufen zu können und andererseits mehr Aufmerksamkeit für das Thema zu erzeugen, wurde ein Sensor entwickelt, der sich aus wenigen günstigen Bauteilen zusammensetzen lässt, vor dem Fenster aufgehängt werden kann und die örtliche Feinstaubbelastung an Luftdaten.info übermittelt. Die Belastung wird auf einer inzwischen sogar europaweiten Karte gesammelt. Mit seiner hohen Anzahl an zivilen Messstationen erzeugt das Projekt einen wertvollen komplementären Datenschatz zu den vorhandenen amtlichen Werten. Umweltschützer*innen haben diese Messwerte daher in der Vergangenheit immer wieder als Argumente für etwa das Einführungen von Umweltzonen herangezogen.
Offen heißt nachhaltig, nachhaltig heißt offen!
NGOs im Umweltbereich arbeiten schon lange unermüdlich daran, Nachhaltigkeit in politischem Handeln zu verankern. Wichtige Argumente waren hier immer wieder Gutachten und Statistiken. Eine proaktive Veröffentlichung solcher Informationen wäre mehr denn je von essentieller Bedeutung für die Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen und ein wiederzugewinnendes Vertrauen in die Politik. Andererseits ist sie die Basis für sachliche öffentliche Debatten und informierte bürgerliche Teilhabe. Positive Entwicklungen wie das Open-Data-Gesetz, das IFG oder das UIG fördern diese wichtige Basis unserer Demokratie.
Derzeit sorgt allerdings vor allem eine aktive Zivilgesellschaft dafür, dass öffentliche Daten nicht im Verborgenen bleiben, sondern angefragt, zugänglich gemacht, weiterverbreitet und genutzt werden. Gemeinsam und offen mit den Bürger*innen zum Beispiel zukunftsfähige Stadtkonzepte zu entwickeln und ihnen die Daten für eigene Ideen und Projekte zur Verfügung zu stellen, holt nicht nur sehr vielfältige Expertisen mit in die Diskussion und die Umsetzung. Transparenz und Datenzugang befähigen zugleich die Einwohner*innen, mit neuen Problemen konstruktiv umzugehen. Erst eine flächendeckende Umsetzung von Open Data in allen Verwaltungsebenen schafft den Übergang zu einer stabilen, weil flexiblen und responsiven Gesellschaft, die die Vorteile der Digitalisierung für eine nachhaltige Gestaltung der Zukunft unserer Städte und Kommunen zu nutzen weiß.
Erinnern wir uns also daran, was schon die Hackerethik des CCC vor 30 Jahren utopisch formulierte: „Computer können dein Leben zum Besseren verändern“ und „öffentliche Daten nützen“ – Nützen lässt sich hier gleich im doppelten Sinne verstehen: Wir als Zivilgesellschaft müssen öffentliche Daten einsetzen für die Welt, in der wir leben wollen. Öffentliche Stellen und Politiker*innen müssen wiederum begreifen, dass das Veröffentlichen ihrer Daten wesentlich ist für demokratische gesellschaftliche Prozesse.
[1] Grzeszick B. handelsübliche Kommentierung von Artikel 20 GG. In: Maunz/Dürig Grundgesetz 77. EL Juli 2016, Art. 20, Rn. 50.