Zensurheberrecht: Landgericht Köln zwingt FragDenStaat, staatliches Glyphosat-Gutachten zu löschen
Das Landgericht Köln hat FragDenStaat per einstweiliger Verfügung verboten, ein Glyphosat-Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung zu veröffentlichen. Das staatliche Institut von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte FragDenStaat vorher bereits abgemahnt.
Das Glyphosat-Gutachten ist staatlich finanziert und von Beamten erstellt worden. Dass das Urheberrecht als Zensurheberrecht missbraucht wird, ist ein Angriff auf die Pressefreiheit! Wenn es nötig ist, ziehen wir mit dem Fall bis vor den Europäischen Gerichtshof.
Jetzt mit einem Klick auch das Gutachten anfragen!
Das Landgericht ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung des Dokuments durch die Transparenzplattform eine Urheberrechtsverletzung darstellt. FragDenStaat hatte das 6-seitige Gutachten vom Institut durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten. Darin geht es um Krebsrisiken des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat.
FragDenStaat ruft jetzt alle Menschen dazu auf, ihr Recht auf Informationsfreiheit zu nutzen und ebenfalls das Glyphosat-Gutachten beim Bundesinstitut anzufragen. Dazu gibt es unter fragdenstaat.de/zensurheberrecht einen Button, über den Anfragen unkompliziert gestellt werden können. Die Behörde muss das Dokument allen möglicherweise tausenden Antragstellern kostenlos zuschicken. Es darf vorerst allerdings nicht veröffentlicht werden.
FragDenStaat wird Widerspruch gegen den Beschluss des Landgerichts einlegen. Das Gericht hat offensichtlich die Pressefreiheit sowie europäische Regelungen zur Informationsfreiheit nicht ausreichend beachtet. In der vergangenen Woche hatte FragDenStaat bereits Klage gegen die Bundesregierung vor dem Berliner Landgericht erhoben, um feststellen zu lassen, dass staatliche Dokumente grundsätzlich veröffentlicht werden dürfen.
→ Sämtliche Dokumente und Mitmach-Button: fragdenstaat.de/zensurheberrecht/
Pressekontakt: Arne Semsrott, arne.semsrott@okfn.de, Telefonnummer: 030 57703666 2