Open Government im Koalitionsvertrag
Mit dem Mitgliedervotum der SPD sowie der Zustimmung von CSU und CDU ist der Koalitionsvertrag nun offiziell abgesegnet. Nach der Wahl der Bundeskanzlerin durch den Deutschen Bundestag und der Ernennung des neuen Bundeskabinetts kann es also endlich losgehen. Diesen Anlass möchten wir nutzen, um einen genauen Blick darauf zu werfen, was die Neuauflage der Großen Koalition für Open Government in Deutschland bedeutet. Immerhin bekommen wir mit Dorothee Bär nun eine erfahrene Staatsministerin für Digitales, die das Querschnittsthema Digitalisierung im Bundeskanzleramt und über die Ressorts hinweg priorisieren und koordinieren muss.
In der letzten 18. Legislaturperiode wurden mit der Teilnahme an der Open Government Partnership und dem ersten Open-Data-Gesetz bereits erste Schritte zur Umsetzung eines offenen und transparenten Regierungs- und Verwaltungshandelns (Open Government) gegangen. Im neuen Koalitionsvertrag bekennen sich die Koalitionäre klar zu ihren Verpflichtungen aus der internationalen Open Government Partnership. Zusätzlich haben sie eine Initiative für regionale Open-Government-Labore angekündigt und ein zweites Open-Data-Gesetz in Aussicht gestellt. Auch soll eine Beteiligungsplattform für den Gesetzgebungsprozess aufgebaut werden.
Regionale „Open Government Labore”
Im zentralen Abschnitt zur digitalen Verwaltung werden „regionale Open Government Labore” angekündigt. Dies unterstützt unsere zentralen Forderungen, Open Government lokal zu fördern. Aus unserer Perspektive muss hier vor allem die Zivilgesellschaft unterstützt werden, damit Politik und Verwaltung engagierte und verlässliche Partner zur Seite stehen. Nur durch intensive Zusammenarbeit kann ein offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln erfolgreich konkretisiert und umgesetzt werden. Die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen optimal genutzt werden.
Ein weiterer Punkt im selben Abschnitt ist die Errichtung einer E-Government-Agentur, die auf der Bundesebene Standards und Pilotlösungen entwickeln soll. Es wird auf einen möglichen Zusammenschluss mit der IT-Planungsrat-Initiative Föderale IT-Kooperationen (FITKO) verwiesen. Bei aller Freude über ein intensiveres Engagement des Bundes ist darauf zu achten, dass keine unnötigen Parallelstrukturen aufgebaut werden. Wichtig wäre vor allem eine schnelle und handlungsfähige Koordinierende Stelle für Bund, Länder und Kommunen, die Kompetenzen bündelt und Standards schafft. Netzwerk-Mitglied Ines Mergel hat sich dazu hier einige Gedanken gemacht.
Gesetzgebungsprozess soll transparenter werden
Auch die Bereitstellung behördlicher Verwaltungsdaten soll verbessert werden, indem mit einem zweiten Open Data-Gesetz die rechtlichen Grundlagen ausgebaut werden. An dieser Stelle kündigen die Verhandler ambitioniert an, man wolle „internationaler Vorreiter” im Bereich von Open Data werden. Damit dies gelingt, sind zahlreiche Maßnahmen erforderlich. Insbesondere sollte endgültig das Verhältnis des Gesetzes zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) geklärt werden. Für die Übernahme einer weltweit anerkannten „Vorreiterrolle” wird nicht nur das E-Government-Gesetz zu überarbeiten sein. Es bedarf auch im Informationsfreiheitsgesetz einer Regelung für offene Daten. Das Hamburger Transparenzgesetz mag dem Bund hier als Vorbild dienen.
Zudem soll eine Beteiligungsplattform für alle veröffentlichten Gesetzesentwürfe der Bundesregierung geschaffen werden, die der transparenten Beteiligung von Bürgern und Verbänden dient und zu denen die Bundesregierung dann Stellung nimmt. Damit diese Plattform erfolgreich wird, müssen nach offizieller Vorlage des Referentenentwurfs sowohl interne Stellungnahmen der anderen Ressorts als auch externe Stellungnahmen veröffentlicht werden. So kann Transparenz hergestellt, die Beteiligung der Zivilgesellschaft verbessert und der Einfluss von Lobbygruppen auf Gesetzgebungsverfahren nachvollzogen werden. Eine Expertenkommission zur Bürgerbeteiligung soll zudem Vorschläge erarbeiten, ob weitere Elemente direkter Demokratie eingesetzt werden können.
Fazit: Mit dem Koalitionsvertrag spricht die künftige Bundesregierung also wichtige Themen eines offenen Regierungs- und Verwaltungshandelns an. Sie muss mit ihren Ministerien diese Vorhaben nun zielgerichtet umsetzen und regelmäßig nachhaken. Mit den Ländern und den Kommunen gilt es bis zum Sommer 2019 einen zweiten Nationalen Aktionsplan zur Open Government Partnership zu erarbeiten. Eine Koordinierung all dieser Aktivitäten bleibt für eine erfolgreiche Umsetzung in Deutschland von elementarer Bedeutung.
Der Autor koordiniert das Open Government Netzwerk, ein zivilgesellschaftlicher Zusammenschluss der sich für offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln in Deutschland einsetzt.