Neues Open-Data-Gesetz: Zu schwach, zu schwammig, zu spät
Berlin, 26.01.2017 - Das Bundeskabinett hat gestern das Open-Data-Gesetz beschlossen, das zu einer Offenlegung von Daten im Bestand der Bundesbehörden führen soll. Der Gesetzentwurf ist aber unausgegoren: Anstatt in der Debatte um falsche Medienberichterstattung (“Fake News”) auf die verpflichtende Veröffentlichung harter Fakten zu setzen, hat sich die Bundesregierung auf einen Minimalkonsens geeinigt. Viele Behörden werden kaum neue Daten veröffentlichen.
Arne Semsrott, Projektleiter Open Knowledge Foundation: “Das Gesetz droht zum ineffektiven Bürokratiemonster zu werden. Nach der vorgesehenen Regelung müssen Behörden vor der Veröffentlichung von Datensätzen 20 verschiedene Ausnahmetatbestände prüfen. Statt der Verwaltung die Angst vor mehr Transparenz zu nehmen, wird die vorgesehene Regelung noch mehr Unsicherheit und Unklarheit erzeugen.”
Die Bundesregierung hat die Chance versäumt, einen Rechtsanspruch auf offene Daten zu schaffen. Veröffentlicht eine Behörde die bei ihr liegenden Daten nicht, gibt es keine Sanktionsmöglichkeiten. Eine Einbindung der Zivilgesellschaft bei der Veröffentlichung von Daten ist nicht vorgesehen.
Arne Semsrott: “Die Bundesregierung hat sich schon vor Jahren in der Digitalen Agenda zu offenem Regierungshandeln verpflichtet. Jetzt müssen die Ministerien endlich liefern: Sie müssen wichtige Daten für die ganze Gesellschaft als Open Data veröffentlichen. Dazu zählen Gesetzentwürfe sowie Stellungnahmen dazu und ein Transparenzregister für Unternehmen, das gerade vom Finanzministerium erarbeitet wird.”
Der Gesetzentwurf wird in den kommenden Monaten im Bundestag behandelt werden. Die Bundesländer haben sich verpflichtet, auf Grundlage des Open-Data-Gesetzes des Bundes eigene Open-Data-Regelungen zu erstellen - die ohne gutes Vorbild aus dem Bund möglicherweise ebenfalls unzureichend werden.
Zu den Veränderungen zwischen Referentenentwurf und Gesetzentwurf