Gegen die Lex FragDenStaat: Wir reichen Verfassungsbeschwerde gegen Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz ein

    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a>

    Wir haben heute in Kooperation mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde gegen das Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz eingereicht.

    Damit wenden wir uns gegen zwei Regelungen, die seit Einführung des Gesetzes Anfang des Jahres in Rheinland-Pfalz gelten: Zum einen müssen Personen, die Auskunft bei einer Behörde beantragen, ihre Identität erkennen lassen. Zum anderen sind Hochschulen des Landes größtenteils vom Informationszugang ausgeschlossen.

    Der Zwang zum Identitätsnachweis ist de facto eine Lex FragDenStaat: Wir ermöglichen es über unsere Plattform FragDenStaat.de, Anfragen an Behörden ggf. anonym oder pseudonym zu stellen. Das ist vollkommen legitim. Schließlich gilt das Recht auf Auskunft ohnehin für jede Person unabhängig von Herkunft, Alter, Staatsangehörigkeit oder Wohnort. Da die neue Regelung sachlich nicht gerechtfertigt ist, soll sie offensichtlich von Anfragen abschrecken. Sie stellt einen unzulässigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar.

    Wahrnehmung eines Grundrechts nur durch Aufgabe eines anderen Grundrechts?

    Es kann nicht sein, dass für die Wahrnehmung des einen Grundrechts Teile eines anderen Grundrechts aufgegeben werden müssen. Im Gegenteil ist die Möglichkeit, anonym Anträge zu stellen, ein wirksames Mittel, um gerade beim Umgang mit Behörden nicht geübten BürgerInnen Ängste vor der Wahrnehmung von Informationsrechten zu nehmen.

    Ein weiterer Kritikpunkt unser Verfassungsbeschwerde betrifft Hochschulen. Bis auf einzelne Informationen etwa über Namen von Drittmittelgebern müssen Wissenschaftseinrichtungen mit dem neuen Gesetz keine Auskunft mehr geben. Damit lässt sich nicht mehr überprüfen, ob zum Beispiel durch Kooperationen mit der Industrie eine Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit droht. Gerade in Rheinland-Pfalz ist das ein akutes Thema.

    Unsere Verfassungsbeschwerde hat über Rheinland-Pfalz hinaus Bedeutung: Auch in anderen Bundesländern und auf Bundesebene fordern Behörden immer wieder Identitätsnachweise für Anfragen. Auch Bereichsausnahmen für bestimmte öffentliche Stellen sind Teil fast aller Informationsfreiheitsgesetze in Deutschland.

    Wir haben die Verfassungsbeschwerde sowohl beim Bundesverfassungsgericht als auch beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eingereicht. Hier geht es zur vollständigen Beschwerdeschrift.

    Im Rahmen der Initiative Transparenzklagen.de unterstützen wir mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. Klagen nach den Informationsfreiheitsgesetzen. Die Finanzierung von Transparenzklagen.de erfolgt durch Spenden und die Förderung durch Stiftungen.