Bundesrepublik Deutschland mahnt die Open Knowledge Foundation ab
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat das Informationsfreiheitsportal FragDenStaat.de der gemeinnützigen Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. wegen der Veröffentlichung einer Stellungnahme abgemahnt, die zuvor vom BMI nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgegeben wurde. Mit diesem Schritt versucht die Bundesregierung das Urheberrecht zu nutzen, um die Berichterstattung über ein brisantes Dokument einzuschränken.
In der fraglichen Stellungnahme raten die Hausjuristen des Innenministeriums bei der Änderung des Europawahlgesetzes von einer Prozenthürde ab, da diese nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2011 verfassungswidrig sei. Entgegen dieser Stellungnahme beschloss der Bundestag im Juni 2013 eine 3%-Hürde für die Europawahl, die im Mai 2014 stattfindet. Die Veröffentlichung dieses Widerspruchs zwischen interner Rechtsauffassung und politischem Handeln möchte das Innenministerium nicht veröffentlicht sehen.
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