Informationsfreiheit und die Bundestagswahl
Wie stehen die großen Parteien zur Bundestagswahl zu einer möglichen Verbesserung des IFG?
Viele Parteien haben sich mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Informationsfreiheit auf die Fahnen geschrieben und dieses ins Wahlprogramm aufgenommen. Dieser Artikel erläutert die Forderungen der Parteien in Hinblick auf eine geplante Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).
Zum 01. Januar 2006 trat das „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes“ kurz: Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Das Gesetz gewährt jeder Person einen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Hierunter fallen Akten, elektronisch gespeicherte Informationen und vieles mehr. Eine Begründung durch Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist für eine Auskunft nicht erforderlich.
In dem föderalen System Deutschlands ist jedoch die Anwendung der Informationsfreiheit außerhalb des Bundes, Ländersache. So haben bisher elf Bundesländer jeweils eigene ähnliche Gesetze zur Informationsfreiheit erlassen. In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen existiert bis heute kein Landes-Informationsfreiheitsgesetz.
Das Hamburgische Transparenzgesetz (HamTG) gilt als ein sehr positives Beispiel für ein Landes-Informationsfreiheitsgesetz, da es sogar eine Veröffentlichungspflicht von Informationen mit öffentlichem Interesse vorsieht. Weiterhin gilt die Informationsfreiheit auch für Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Auch die Ausnahmetatbestände sind wesentlich restriktiver als in bestehenden Landes-Informationsfreiheitsgesetzen.
Während der Legislaturperiode des 16. Bundestages (2005-2009) mit einer großen Koalition der CDU/CSU und SPD gab es keine Änderung am IFG. In der 17. Legislaturperiode (2009-2013) der CDU/CSU und FDP Koalition gab am 15.08.2013 eine Änderung hinsichtlich § 10 Gebühren und Auslagen (Quelle).
Wie stehen die großen Parteien zur Bundestagswahl 2013 in ihren Wahlprogrammen zur einer geplanten Novellierung des IFG? Diese Frage lässt sich durch einen Blick in die veröffentlichten Wahlprogramme zur Bundestagswahl erörtern. Hierzu werden die Parteien geprüft, die laut den letzten Umfragewerten einzeln über 2 % erreichen. Die entsprechenden Auszüge aus den Wahlprogrammen zum Thema IFG finden sich hier.
AfD
In dem Wahlprogramm findet sich hierzu kein direkter Hinweis.
CDU/CSU
In dem Wahlprogramm findet sich hierzu kein direkter Hinweis.
DIE LINKE
Auf der Seite 73 des Wahlprogramms zur Bundestagswahl 2013 findet sich folgender Absatz im Kapitel „Demokratische Teilhabe: für eine Demokratie, in der es etwas zu entscheiden gibt“:
„Umfassende Informations- und Auskunftsrechte sollen eingeführt werden. Gesetzgebung und Regierungshandeln sollen durch Open Data für Bürgerinnen und Bürger transparent gemacht werden. Wir wollen die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem Transparenzgesetz (nach dem Vorbild
des gleichnamigen Hamburger Landesgesetzes), damit die Bürgerinnen und Bürger nicht erst Auskünfte beantragen müssen, sondern alle Bundesbehörden von vornherein zur Veröffentlichung amtlicher Dokumente verpflichtet sind.“(Quelle).
FDP
In dem Wahlprogramm findet sich hierzu kein direkter Hinweis.
GRÜNE
Als eine der zentralen Themen steht die informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf öffentliche Informationen – die Informationsfreiheit – im Mittel für eine lebenswerte digitale Gesellschaft, laut Aussage auf Seite 195. Die näheren Ausführungen und Ziele finden sich als eigener Unterpunkt „Informationsfreiheit und Transparenz konsequent ausbauen“ im Kapitel „Demokratie erneuern“ ab Seite 210 (Quelle).
Einen Ausbau des IFG findet sich wörtlich wieder:
„Wir wollen das – maßgeblich von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2006 durchgesetzte – Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ausbauen zu einem umfassenden Transparenzgesetz. Der überbordende Katalog der Ausnahmeregelungen ist gründlich abzuspecken. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und das Urheberrecht dürfen nicht länger das Instrument zur Verhinderung von mehr Transparenz sein.“
Das es sich in einen gewissen Rahmen bewegen muss, bestätigt folgende Aussage:
„Das Recht auf Informationszugang ist selbstverständlich nicht schrankenlos. So muss weiter umfassender Datenschutz gewährleistet sein. Ausnahmen vom Grundsatz der Informationsfreiheit müssen aber gut begründet werden.“
Welche Informationen verfügbar sein sollten, erörtert folgende Angabe:
„Informationen sollen nicht nur auf Anfrage herausgegeben werden. So gehören Verträge der öffentlichen Hand ins Netz und nicht in den Panzerschrank. Staatliche Stellen sollen – proaktiv – ihre Informationen, z.B. Dokumente, Analysen, Gutachten, Erhebungen oder Statistiken von sich aus als offene Daten frei verfügbar machen (Open Data). Dafür wollen wir ein tatsächlich funktionsfähiges und erweitertes bundesweites Internetportal, in dem Daten aus Bund, Ländern und Kommunen veröffentlicht werden.“
In der weiteren Ausführung wird gefordert das Open Data Angebot vom Bundestag deutlich zu verbessern und von der technischen Seite die Maschinenlesbarkeit der Daten zu garantieren.
Die Begründung für die Offenheit von Daten begründet die Grüne wie folgt:
„Den freien Zugang zu Daten verstehen wir als eine Triebfeder der Wissensgesellschaft. Die Erfahrungen aus anderen Staaten zeigen, dass die umfangreiche, offene und freie Bereitstellung von Daten des öffentlichen Sektors neue wirtschaftliche Impulse geben kann: Durch Weiterverarbeitung, Veredelung und Weiterverbreitung können aus offen bereitgestellten Daten neue Anwendungen, Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle entstehen.“
Schließlich findet sich auf der Seite 217 unter dem Absatz „Mit Transparenz Korruption bekämpfen – Informationsfreiheitsgesetz ausbauen“ im Kapitel „Schlüsselprojekte“ folgende Angaben für ein Korruptionsregister und Lobbyistenregister:
„Mehr Transparenz verschafft auch die Weiterentwicklung der bestehenden Informationsfreiheitsgesetze zu einem Informationsfreiheitsgesetz 2.0, mit dessen Hilfe Daten zukünftig proaktiv zur Verfügung gestellt werden (Open Data). So erhöhen wir die Transparenz politischer Entscheidungen und ermöglichen Beteiligung.“
PIRATEN
Die Forderungen der Piratenpartei finden sich im Abschnitt „Korruptionsbekämpfung“ vom Oberkapitel „Innen- und Rechtspolitik“ wieder. Im Abschnitt „Öffentliche Aufträge als Vorbilder für Integritätskriterien und Informationsfreiheit einsetzen“ (Quelle) wird zuerst auf die Informationsfreiheit bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen eingegangen. Näher zur Informationsfreiheit heißt es:
„Die Piratenpartei fordert die bundesweite Einführung von Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen mit aktiver Veröffentlichungspflicht für Dokumente der öffentlichen Verwaltung und für Verträge zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft. Ferner soll die Wirksamkeit von Verträgen mit der öffentlichen Hand an ihre Veröffentlichung geknüpft werden. Ausnahmetatbestände, wie zum Beispiel Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, müssen gegen das Interesse der Öffentlichkeit abgewogen werden. Hürden, welche die Antragstellung auf Auskunft erschweren, wie zum Beispiel hohe Gebühren und lange Bearbeitungszeiten, müssen abgebaut werden. Die Regelungen der Informationsfreiheitsgesetze müssen konsequent auf Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand ausgedehnt werden – auch wenn die öffentlichen Anteile an einem Unternehmen weniger als fünfzig Prozent betragen.“
SPD
Die SPD nimmt das Beispiel des Hamburgischen Transparenzgesetzes auf im Kapitel „Demokratie Leben“ in deren Unterkapitel „Demokratie als Gesellschaftsprinzip“ (Quelle) auf Seite 97:
„Wir setzen uns deshalb auch auf Bundesebene dafür ein, nach Hamburger Vorbild das Informationsfreiheits- um ein Transparenzgesetz zu erweitern. Ziel soll es sein, möglichst alle für die Öffentlichkeit relevanten Datenbestände, Statistiken, Dokumente und sonstige öffentlich finanzierten Werke frei im Internet zugänglich zu machen. Daneben wollen wir die Ministerien für mehr Bürgerbeteiligung an Gesetzentwürfen und anderen wichtigen Vorhaben öffnen.“
Fazit
Anhand der vorliegenden Aussagen kann man erkennen, dass bisher nur: Die Linke, Grüne, Piraten und SPD hier eindeutige Formulierungen in den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl haben, die eine Verbesserung des IFG fordern. Die CDU und FDP die die Einführung des IFG mit begleitet haben, äußern sich in den Wahlprogrammen zu einer Änderung nicht.
Autor: Christopher Bohlens
Zuerst veröffentlicht auf http://blog.fragdenstaat.de
Weitere Einschätzungen zu den netzpolitischen Forderungen der Parteien gibt es beim Co:Lab Netz-Radar.