Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz
Der folgende Gastbeitrag wurde verfasst von Pia Schellhammer, Landtagsabgeordnete für die Grünen in Rheinland Pfalz.
Seit der Konstituierung des Landtag Rheinland-Pfalz am 18. Mai sind wir GRÜNE nach fünf Jahren APO wieder im Landesparlament vertreten und mit unseren drei Ministerinnen sogar Teil der Landesregierung. Wir Landtagsabgeordnete sind seit dem Frühjahr fleißig damit beschäftigt, den im Koalitionsvertrag festgelegten Zielen zur Verwirklichung zu verhelfen. So auch im Bereich der Informationsfreiheit. Im Koalitionsvertrag (PDF) hatten wir gemeinsam mit der SPD festgeschrieben:
„Der Beauftragte für den Datenschutz soll zugleich Beauftragter für die Informationsfreiheit werden. Um diese Arbeit zu unterstützen, werden zwei weitere Stellen beim Beauftragten für den Datenschutz eingerichtet.“
Am 08. Dezember war es dann so weit, das „Landesgesetz zur Änderung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes und datenschutzrechtlicher Vorschriften“ (PDF) wurde im Plenum verabschiedet. Es beinhaltet die Schaffung eines Beauftragten für die Informationsfreiheit. Das Amt wird, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, vom Datenschutzbeauftragten wahrgenommen. Ab dem Tag der Verkündung wird der Beauftragte für die Informationsfreiheit dann über die Rechte der Menschen in Rheinland-Pfalz informieren. Er wird die zentrale Person sein, wenn es darum geht, wie man sich die Auskünfte von Behörden einholen kann, die man haben möchte und er wird den Menschen, die sich an ihn wenden dabei helfen, benötigte Informationen zu beschaffen.
Es freut mich als demokratiepolitische Sprecherin der Fraktion und als Vorsitzende der Enquete-Kommission „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“ (PDF) ganz besonders, dass den Menschen in Rheinland-Pfalz dank der Unterstützung durch den Beauftragten für die Informationsfreiheit der Zugang zur Wissensgrundlage ihrer Entscheidungen erleichtert wird und dadurch auch das Mitdenken, Mitreden und Mitentscheiden aller interessierten Menschen gefördert wird. Die Verabschiedung des Gesetzes ist ein entscheidender Schritt dahin, den Bürgerinnen und Bürgern eine ähnliche Wissensgrundlage zu verschaffen, wie wir Politikerinnen und Politiker sie uns seit jeher auf Basis von Akteneinsicht verschaffen können.
Vor der GRÜNEN Regierungsbeteiligung war Rheinland-Pfalz nicht gerade als Ausbund von Transparenz bekannt. Durch die Nürburgring- und Schlosshotelaffäre geriet die Glaubwürdigkeit der Politik ins Wanken. Die Rot-Grüne Regierung hat sich deshalb einen Neustart in Sachen Transparenz und Mitbestimmung ganz groß auf die Fahnen geschrieben und in diesem Rahmen auch die Enquete-Kommission zu diesem Thema ins Leben gerufen, um gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu ergründen, wie mehr Bürgerbeteiligung konkret ausgestaltet werden kann. Daher ist die Schaffung des Beauftragten für die Informationsfreiheit auch nur ein Teil der Weiterentwicklung der politischen Kultur, die wir hier in Rheinland-Pfalz bewirken wollen. Im Rahmen der Enquete-Kommission werden wir uns u.a. auch mit Open Data auseinander setzen, um die digitalen Möglichkeiten in diesem Bundesland zu erweitern. Für das nächste Jahr erwarten wir die Ergebnisse der Evaluierung des Landesinformationsfreiheitsgesetz. Auf dessen Grundlage werden wir eine Diskussion über eine Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes anstoßen. Weitere Themen, die momentan in der Enquete-Kommission erörtert werden und in den nächsten Jahren auf Umsetzung warten, sind beispielsweise die Wahlaltersenkung, die Etablierung von Bürgerhaushalten oder die Öffnung der Behörden im Rahmen eines Open Government-Konzeptes. Die Enquete wird selbst transparent tagen: Via Live-Stream werden unsere Sitzungen übertragen. Außerdem basteln wir derzeit wird an einem Blog, auf dem sich alle an der Diskussion beteiligen können. Mit vielen kleinen Schrittchen machen wir uns also auf den Weg hinein in ein transparentes, demokratisches Rheinland-Pfalz – der Beauftragte für die Informationsfreiheit war der erste dieser Schritte.