GeoBusiness Lizenz: Open Data und die sieben Zwerge
IANAL: I am not a lawyer, was folgt ist Laienmeinung vom allerübelsten.
Durch einen freundlichen Hinweis von Michael Fanning wurden wir in der letzten Woche auf die GeoBusiness Lizenz aufmerksam gemacht, an der zur Zeit die Kommission für Geoinformationswirtschaft des Wirtschaftsministeriums arbeitet. Auf der Seite werden zur Zeit acht unterschiedliche Lizenzmodelle vorgestellt: eine Lizenz (Ia), welche grob mit der Open Definition vereinbar ist und damit potentiell zur Bereitstellung von Open Data geeignet wäre, sowie sieben abgeleitete, nicht-offene Modelle. Dabei werden verschiedene Eingrenzungen durchgespielt, die vermutlich typisch für die Open Data-Diskussion in Deutschland sind:
- Mit einer Eingrenzung auf “geschlossene Nutzergruppen” wird ein de-facto Publikationsverbot für die Daten angesprochen. Es wäre dann nicht möglich Anwendungen auf der Basis der Daten überhaupt Dritten zugänglich zu machen. Damit mag zwar einigen Landkartenfetischisten geholfen sein, von einer Weiternutzung der Daten muss da aber natürlich nicht mehr gesprochen werden. Die Lizenz entspricht grob der Idee von Freeware – ein Konzept, das nicht ohne Grund im Web mittlerweile fast ausgestorben ist.
- Zudem wird das Verbot der Weiterverarbeitung für Daten diskutiert. Genau genommen ist Entwurf das Wort “verarbeiten” durchgestrichen, womit auch schon so ziemlich alles gesagt ist. Was dann übrig bleibt: runterladen, anklicken, ausdrucken, angucken. Die Idee von “no-derivatives”-Lizenzierung mag man bei künstlerischen Werken noch aus den Rechten des Autors ableiten, bei Geodaten verhindert sie jedoch schon die rudimentärsten Operationen – ganz zu Schweigen von einer aktiven Weiternutzung, wie sie das Ziel von Open Data ist.
- Und schließlich wird auch die Forderung diskutiert, die uns vermutlich in Deutschland noch eine ganze Weile begleiten wird: das Verbot kommerzieller Nutzung der lizenzierten Daten. Nicht-kommerziell ist dabei nur, wer “weder unmittelbar noch mittelbar auf die Erzielung von Erlösen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteilen gerichtet ist”. Darunter fallen in der Realität leider der Papst und die Pfadfinder – schon wer einen flattr-Button auf der eigenen Seite platziert ist raus. Zur Abgrenzung kommt aber noch ein grundsätzlicheres Problem: Zweck einer Datenfreigabe sollte es sein, eine gemeinsame Wissensressource zu schaffen. Solche gemeinsamen Güter sind die Quelle der sozialen und wirtschaftlichen Innovation die wir mit dem Begriff “offen” beschreiben – nicht die pure Publikation von Daten im Internet. Das Verbot einer kommerziellen Nutzung verhindert jedoch das Entstehen solcher Allmenden, indem gegen die Mehrzahl der potentiellen Teilnehmer diskriminiert wird – eine Zusammenarbeit wird durch inkompatible Lizenzmodelle verhindert und eine Kombination der Daten mit offenen Quellen wie Wikipedia oder OSM ist nicht mehr möglich. Während man natürlich eine Parallellizenzierung mit der Hoffnung auf direkte Erlöse betreiben kann, ist die Idee informationsökonomisch also ein wenig überkommen und angesichts starker Konkurrenz durch bestehende Projekte wie OpenStreetMap auch nicht wirklich realistisch. Nicht umsonst greift mittlerweile z.B. die Deutsche Flugsicherung auf OSM zurück, anstatt die Daten des Nachbarressorts zu nutzen.
Es bleibt also zu hoffen, dass auf diese Einschränkungen bei der tatsächlichen Lizenzierung verzichtet wird. Ebenso wäre zu wünschen, dass bei den weiteren Nutzungsbedingungen – die in allen Lizenzvarianten vorgesehen sind – noch aufgeräumt wird: so verletzt die Lizenzbestimmungen, wer mit Hilfe der Daten andere in die Irre führt – ein Vorgang der ja nicht immer wissentlich erfolgt. Auch auf den Luxus eines BSI-konformen Rechenzentrums haben wohl die wenigsten potentiellen Nutzer Zugriff.
Insgesamt ist es jedoch überaus ermutigend, dass das BMWi eine Diskussion führen, in der Open Data zumindest als eine der Alternativen zur Wahl steht. Die könnte man dann treffen.