Offenes Regierungshandeln

    Illustration zu Offenes Regierungshandeln

    Das Konzept von „Open Government" meint, das Handeln von Regierungen und Verwaltungen auf nationaler und regionaler Ebene gegenüber der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft zu öffnen. Im deutschen Sprachraum wird daher auch der Begriff „Offenes Regierungshandeln“ verwendet.

    Bürger*innen können auf vielen Ebenen des politischen Handelns direkt einbezogen werden. Im besten Fall kann Open Government die bisherige Kultur der politischen Teilhabe – fast ausschließlich auf Wahltermine begrenzt – zu einer Kooperationskultur zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft ausbauen.

    Hinter dem Konzept steht das Ziel, die Arbeit von Politik, Regierung, Verwaltung und Justiz offener, transparenter, partizipativer und kooperativer zu gestalten.

    Aber nicht nur die Zivilgesellschaft kann vom einfacheren Zugang zu politischen Entscheidungen und einer aktiven Beteiligung profitieren; auch der öffentliche Sektor selbst kann die Expertise und das Wissen der BürgerInnen nutzen, um bessere Lösungen für Probleme und Vorhaben zu finden.

    Wir sehen vor allem folgende Vorteile durch Open Government:

    • höhere Rechenschaftspflicht und bessere Korruptionsvermeidung durch offenes, transparentes und nachvollziehbares Regierungshandeln
    • mehr Partizipation und gestärkte Legitimität politischer Prozesse durch Offenheit und Transparenz
    • bessere politische Entscheidungsfindung durch enge inhaltliche Zusammenarbeit von Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung
    • höhere staatliche Problemlösungskompetenz
    • effizientere und zukunftsfähige öffentliche Verwaltungsstrukturen

    Stand in Deutschland

    Im internationalen Vergleich ist Deutschland weder in Bezug auf offenes Regierungshandeln noch im Zugang zu offenen Verwaltungsdaten oder in der Nutzung digitaler Technologien Vorreiter. So erreicht Deutschland beim Open Budget Index 69 und beim Open Data Index nur 51 von 100 Punkten. Auch die Verbreitung von digitalen Technologien in der Verwaltung oder der Zugang zu schnellem Internet sind im internationalen Vergleich verbesserungswürdig. 2013 hat die Bundesregierung die Open Data Charta der G8 unterzeichnet und ist im Jahr 2016 der internationalen Initiative „Open Government Partnership“ beigetreten, doch nach wie vor hat sich die Bereitstellung von Daten in offenen Formaten nicht in allen Ministerien und staatlichen Behörden durchgesetzt. In Bund und Ländern gibt es einige positive Beispiele, wie das Modellkommunen-Projekt des Bundes oder das des Landes NRW, doch sie stellen eher die Ausnahme dar. Auch in Bezug auf die Informationsfreiheit besteht in Deutschland noch deutlicher Handlungsbedarf. So erreicht Deutschland im Global Right to Information Rating nur 54 von 150 möglichen Punkten. In drei Bundesländern gibt es beispielsweise keine gesetzliche Grundlage für den Zugang zu amtlichen Informationen. Auch gibt es im Unterschied zu anderen Ländern in Deutschland kein Lobbyregister oder ein öffentlich zugängliches Unternehmensregister.

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