Informationsfreiheit

    Illustration zu Informationsfreiheit

    Informationsfreiheit ist das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen. Sie ist eines der wichtigsten Grundrechte für die Wissensgesellschaft und ergibt sich aus Artikel 5 des Grundgesetzes zur Meinungs- und Informationsfreiheit.

    Der Zugang zu Wissen verleiht aber auch BürgerInnen die Macht zum informierten und selbstbestimmten Handeln. Herrschaftswissen wird zu öffentlichem Wissen.

    In diesem Sinne ist Informationsfreiheit ein Mittel zur Kontrolle politischer Prozesse. Sie kann Korruption vorbeugen und erhöht Transparenz und Rechenschaftspflicht von Politik und Verwaltung. Der freie Informationsfluss von staatlicher Seite belebt die Demokratie, weil er Partizipation möglich macht. Nur wer Einblick in das Zustandekommen kollektiv verbindlicher Entscheidungen hat, kann diese auch effektiv beeinflussen – vorausgesetzt, dass dazu die passenden demokratischen Mittel bereitstehen.

    Stand in Deutschland

    Da das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes nicht für Landes- und Kommunalbehörden gilt, regeln alle Bundesländer die Auskunftsgesetze innerhalb ihres Wirkungsbereichs selbst. Dabei hat sich über die letzten Jahre eine unübersichtliche „Dreiklassengesellschaft“ etabliert: Länder ohne IFG, Länder mit IFG und Länder mit einem Transparenzgesetz, das die reaktive Informationspflicht von Behörden auf eine aktive Veröffentlichungspflicht wichtiger staatlicher Dokumente erweitert. Im internationalen Vergleich gerät Deutschland mit diesem Status quo ins Hintertreffen. Außer in Österreich und Belarus haben BürgerInnen in allen Staaten Europas das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen.

    Nichtsdestotrotz gibt es auch in Ländern ohne IFG Möglichkeiten, Informationen von öffentlichen Stellen zu erhalten, sie also zu befreien. Behörden müssen nämlich im gesamten Bundesgebiet Informationen mit Bezug zu Umwelt- und zu Verbraucherinformationen herausgeben. Dies wird durch das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) geregelt. Typische UIG-Anfragen drehen sich zum Beispiel um Unterlagen eines Flughafens, um Lärmmessungen, CO2-Daten, Gutachten zu Umweltauswirkungen von Bauvorhaben und um öffentlichen Nahverkehr. Typische VIG-Anfragen zielen auf Ergebnisse von Hygienekontrollen, etwa bei Volksfesten und beim Weihnachtsmarkt, oder sie fragen nach Lebensmittelkontrollen in Restaurants. Anfragen nach dem VIG sind zudem bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro gebührenfrei, bei Anfragen zu Rechtsverstößen sogar bis zu 1000 Euro. IFG-Anfragen sind zwar in der Regel auch kostenlos, allerdings können zum Beispiel Bundesbehörden bei erhöhtem Aufwand bis zu 500€ verlangen.

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