Recht auf Reparatur: ein erster Schritt zu offenen Technologien

    Die Open Knowledge Foundation unterstützt mit zahlreichen anderen Initiativen den Appell des Runden Tisch Für Reparatur an die Bundesregierung, das Recht auf Reparatur wirksam umzusetzen. Die bessere Reparierbarkeit, der Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen sowie verpflichtende Update-Zeiträume sind wichtige Maßnahmen, um die Lebensdauer unserer Alltagstechnologien zu verlängern und dadurch Ressourcen zu schonen. Es sind aber auch maßgebliche Aspekte der Beteiligung an Technologie. Seit Jahren erleben wir, dass Hardware immer verschlossener designt wird. Diese Entwicklung muss ein Ende haben.

    Das Recht auf Reparatur setzt hier einen wichtigen Startpunkt, um ein Mindestmaß an Autonomie zurückzugewinnen. Perspektivisch muss es aber darauf hinauslaufen, den Umgang mit technischem Wissen grundlegend neu zu denken und auf offene Technologien zu setzen. Mit der 2021 erschienenen Studie “The impact of open source software and hardware on technological independence, competitiveness and innovation in the EU economy” hat sich die EU-Kommission bereits mit den Potenzialen von offenen Technologien auseinandergesetzt. Jetzt müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um aus den Potenzialen konkrete Entwicklungsmöglichkeiten ableiten zu können. Dazu gehören:

    • Förderprogramme für offene Basistechnologien aufsetzen, wie zum Beispiel den Sovereign Tech Fund,
    • Veränderungen im Forschungskontext anstoßen, um dem Verschließen von Wissen durch Patentierungen entgegenzutreten, da solche “Schutzmaßnahmen” im Universitätskontext nachweislich kaum ökonomische Effekte haben. Hier braucht es im Gegenteil Stellen, die Forschende bei der offenen Dokumentation und dem Aufbau von Communities unterstützen,
    • sowie Anreize für Unternehmen setzen, um neue Wege zu gehen und alternative Geschäftsmodelle zu entwickeln, die das Teilen von Wissen als Open Source Hard- und Software beinhalten.

    Im Papier fassen die unterzeichnenden Organisationen ihre Empfehlungen für eine wirksame Umsetzung des Rechts auf Reparatur zusammen. Wir empfehlen der neuen Bundesregierung, allen voran dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium, sich schnellstmöglich und gemeinsam mit der EU-Kommission und den EU-Mitgliedstaaten für die beschriebenen Maßnahmen zur Stärkung der Reparatur für eine nachhaltigere Technologieentwicklung einzusetzen.