Open Data Commons Attributions Lizenz (ODC-By)

Open Data Commons Attributions-Lizenz (ODC-By)

Dies ist die offizielle deutsche Übersetzung der “Open Data Commons Attribution License” [Link: http://opendatacommons.org/licenses/by/]. Autoritativ ist in jedem Fall das englische Original. Wir danken Rechtsanwalt Dr. Timo Ehmann [www.sfvd.de] für die Übersetzung.

ODC Attribution License (ODC-By)

Präambel

Die Open Data Commons Attribution License ist ein Lizenzvertrag, der es Nutzern erlauben soll, den Gegenstand einer Datenbank nach Maßgabe der Voraussetzungen zur Nennung der Quelle in Nr. 4 dieses Vertrages frei zu teilen, zu ändern und zu benutzen.

Datenbanken können ein breites Spektrum unterschiedlicher Inhalte-Typen enthalten (z.B. Bilder, audiovisuelle Medien und Tonwerke als Gegenstand ein und derselben Datenbank), so dass diese Lizenz nur die Rechte an der Datenbank regelt und nicht die Rechte an den einzelnen Inhalten.

Die einzelnen Inhalte der Datenbank bzw. die Datenbank selbst können bisweilen Gegenstand weiterer Rechtssätze (z.B. private Verträge, Marken-, Namens oder Persönlichkeitsrechte sowie datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf die Informationen in den Inhalten) sein, die hier nicht behandelt werden, so dass empfohlen wird, weitere Dokumente zu prüfen oder weitere Rechte zu klären, bevor Aktivitäten ergriffen werden, die durch diese Lizenz nicht gedeckt sind.

Der Lizenzgeber (wie unten definiert)

und

Sie (wie unten definiert)

vereinbaren folgendes:

1.0 Definitionen der Begriffe in Anführungszeichen

„Kollektive Datenbank“ – bedeutet diese Datenbank in unveränderter Form als Teil einer Sammlung unabhängiger Datenbanken, die gemeinsam zu einem gemeinsamen Ganzen verbunden sind. Ein Gegenstand, der als „kollektive Datenbank“ einzuordnen ist, ist nicht als „derivative Datenbank“ anzusehen.

„Übertragen“ – als Verb bedeutet, die Datenbank, eine derivative Datenbank oder die Datenbank als Teil einer kollektiven Datenbank zu nutzen, in einer Weise, die es Personen ermöglicht, Vervielfältigungsstücke der Datenbank oder der derivativen Datenbank zu erhalten. „Übertragen“ beinhaltet weder Interaktionen mit einem Nutzer über ein Computer-Netzwerk noch das Schaffen und Benutzen eines „produzierten Werks“, bei dem keine Übertragung eines Vervielfältigungsstücks der Datenbank oder einer „derivativen Datenbank“ vorgenommen wird.

„Inhalte“ – Die Inhalte dieser Datenbank. Das beinhaltet die Information, unabhängige Werke oder andere Elemente, die in der Datenbank zusammengestellt wurden. Die Inhalte der Datenbank können z.B. reine Fakten oder Werke wie Bilder, audiovisuelle Medien, Texte oder Tonwerke sein.

„Datenbankrichtlinie“ – bedeutet die Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in ihrer jeweils gültigen Fassung.

„Datenbankherstellerrecht“ -  bedeutet das Recht („sui generis“) gemäß Kapitel III der „Datenbankrichtlinie“ (wie neugefasst und umgesetzt durch die Mitgliedstaaten), das die Entnahme und Weiterverwendung der gesamten oder wesentlicher Teile der „Inhalte“ umfasst, ebenso wie alle ähnlichen in der nach Nr. 10.4. dieses Vertrages maßgeblichen Rechtsordnung existierenden Rechte.

„Derivative Datenbank“ – bedeutet eine Datenbank, die auf einer Datenbank basiert und beinhaltet jede Übersetzung, Anpassung, Neuanordnung, Bearbeitung sowie jede andere Veränderung der Datenbank oder wesentlicher Teile der „Inhalte“. Das beinhaltet, aber nicht ausschließlich, die Entnahme und Weiterverwendung der gesamten oder wesentlicher Teile der Inhalte in eine neue Datenbank.

„Entnahme“ – bedeutet die ständige oder vorübergehende Übertragung der Gesamtheit oder eines wesentlichen Teils der Inhalte der Datenbank auf einen anderen Datenträger, ungeachtet der dafür verwendeten Mittel und der Form der Entnahme.

„Lizenz“ – bedeutet dieser Lizenzvertrag und ist beides: eine Lizenzierung von Rechten, wie dem Urheberrecht und Datenbankherstellerrechten, und eine vertragliche Vereinbarung.

„Lizenzgeber“ – bedeutet die Person, die die Datenbank unter den Bedingungen dieses Lizenzvertrags anbietet.

„Person“ – bedeutet eine natürliche oder juristische Person oder ein Zusammenschluss von Personen als rechtsfähiger oder nicht rechtsfähiger Zusammenschluss.

„Produziertes Werk“ – ein Werk (z.B. ein Bild, audiovisuelle Medien, Text oder Tonwerke), das durch die Benutzung der gesamten oder wesentlicher Teile der „Inhalte“ dieser Datenbank, einer derivativen Datenbank oder dieser Datenbank als Teil einer kollektiven Datenbank entstanden ist (durch eine Suche oder eine andere Anfrage).

„Öffentlich“ – bedeutet an Personen, die verschieden sind von Ihnen oder von Ihnen durch Anteilsmehrheit oder durch die Möglichkeit der Einflussnahme (z.B. durch Vertrag mit einem unabhängigen Berater) kontrollierten Personen.

„Weiterverwendung“ – bedeutet jede Form öffentlicher Verfügbarmachung der Gesamtheit oder eines wesentlichen Teils des Inhalts der Datenbank durch die Verbreitung von Vervielfältigungsstücken, durch Vermietung, durch Online-Übermittlung oder durch andere Formen der Übermittlung.

„Wesentlich“ bedeutet wesentlich im Sinne einer quantitativen oder qualitativen Wesentlichkeit oder einer Kombination beider Kriterien. Die wiederholte und systematische Entnahme oder Weiterverwendung unwesentlicher Teile der Inhalte kann der Entnahme oder Weiterverwendung eines wesentlichen Teils der Inhalte gleichstehen.

„Benutzen“ – als ein Verb bedeutet jede Handlung, die durch das Urheberrecht oder das Datenbankherstellerrecht geschützt ist, gleichgültig ob im Ausgangsmedium oder jedem anderen. Das beinhaltet uneingeschränkt das Verbreiten, Vervielfältigen, öffentliche Aufführen, die öffentliche Wiedergabe und die Herstellung derivativer Werke der Datenbank, ebenso Bearbeitungen der Datenbank, die technisch notwendig sein können, um die Datenbank in einer anderen Art oder in einem anderen Format zu benutzen.

„Sie“ – bedeutet eine Person, die Rechte nach dieser Lizenz ausübt, die vorher keine Bestimmungen dieser Lizenz in Bezug auf die Datenbank verletzt hat oder die eine ausdrückliche Erlaubnis vom Lizenzgeber erhalten hat, die Rechte nach dieser Lizenz trotz vorhergehender Verletzung auszuüben.

Worte im Singular beinhalten den Plural und umgekehrt.

2.0 Was diese Lizenz abdeckt

2.1 rechtliche Wirkung dieses Dokuments: Diese Lizenz ist:

a. eine Lizenz des anwendbaren Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte;

b. eine Lizenz des Datenbankherstellerrechts; und

c. eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber.

2.2 betroffene Schutzrechte. Diese Lizenz regelt die gesetzlichen Rechte an der Datenbank inklusive:

a. Urheberrecht. Jedes Urheberrecht oder verwandte Schutzrecht an der Datenbank. Das lizenzierte Urheberrecht umfasst jedes einzelne Element der Datenbank, aber es regelt nicht das Urheberrecht an den von dieser Datenbank unabhängigen Inhalten. Vergleiche Nr. 2.4 für die Einzelheiten. Das Urheberrecht unterscheidet sich in den Rechtsordnungen, aber es schützt in aller Regel: Das Datenmodell oder Datenschema, das die Struktur, die Anordnung und die Organisation der Datenbankbank bildet, und das auch Datenbanktabellen und Tabellenindizes beinhalten kann.; die Datenbankeingabe- und -ausgabefelder; sowie die Feldbeschreibungen der in der Datenbank gespeicherten Inhalte.

b. Datenbankherstellerrecht. Das Datenbankherstellerrecht erstreckt sich ausschließlich auf die Entnahme und Weiterverwendung der gesamten oder wesentlicher Teile der Inhalte. Das Datenbankherstellerrecht kann anwendbar sein, auch wenn die Datenbank nicht urheberrechtlich geschützt ist. Das Datenbankherstellerrecht kann auch anwendbar sein, wenn die Inhalte aus der Datenbank entnommen werden und in einer Weise neu ausgewählt und angeordnet werden, die ein anwendbares Urheberrecht nicht verletzen würde; und

c. Vertrag. Dies ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber über den Zugang zur Datenbank. Im Gegenzug sind Sie mit den in dieser Lizenz geregelten Nutzungsbestimmungen über den Zugang einverstanden.

2.3 Nicht geregelte Rechte

a. Diese Lizenz ist nicht anwendbar auf die Computerprogramme, die zur Herstellung oder zum Betrieb der Datenbank verwendet wurden.

b. Diese Lizenz trifft keine Regelung über etwaige Patente an den Inhalten oder der Datenbank; und

c. Diese Lizenz trifft keine Regelung über etwaige Marken, die mit der Datenbank in Verbindung stehen.

2.4 Verhältnis zu den Inhalten der Datenbank. Die einzelnen Elemente, die die Datenbank beinhaltet, können durch weitere Rechte geschützt sein, u.a. das Urheberrecht, das Patentrecht, das Datenschutzrecht, die Privatsphäre, das Persönlichkeitsrecht; diese Lizenz regelt kein Recht (abgesehen vom Datenbankherstellerrecht oder aufgrund gesonderter vertraglicher Vereinbarung) an einzelnen Inhalten, die in der Datenbank enthalten sind. Wenn diese Lizenz z.B. auf eine Bilddatenbank (Bilder als Inhalte) angewendet wird, wäre diese Lizenz nicht anwendbar auf das Urheberrecht an den einzelnen Bildern, die jeweils unter eigenen separaten Lizenz stehen können oder unter einer Lizenz, die alle Rechte an den Bildern regelt.

3.0 Gewährte Rechte

3.1 Als Gegenstand der Vertragsbedingungen dieser Lizenz gewährt der Lizenzgeber Ihnen eine weltweite, unentgeltliche, nicht ausschließliche, kündbare (aber nur unter den Bedingungen von Nr. 9) Lizenz zur Benutzung dieser Datenbank während der Laufzeit eines anwendbaren Urheberrechts und Datenbankherstellerrechts. Diese Rechte beinhalten ausdrücklich die kommerzielle Nutzung und schließen keinerlei Arten von Unternehmungen aus. In dem nach der maßgeblichen Rechtsordnung zulässigen Maße, können diese Rechte in allen bekannten oder künftig geschaffenen Medien und Formaten ausgeübt werden.

Die gewährten Rechte beinhalten z.B.

a. die Entnahme und Weiterverwendung der gesamten oder wesentlicher Teile der Datenbank.

b. die Schaffung derivativer Datenbanken

c. die Schaffung kollektiver Datenbanken

d. die Schaffung ständiger oder vorübergehender Vervielfältigungen auf jedwede Art und in jedweder Form, als Ganzes oder in Teilen, einschließlich jedweder derivativer Datenbank oder als Teil einer kollektiven Datenbank; und

e. Verbreitung, Übertragung, Anzeige, Leihe, Zugänglichmachung oder öffentliche Aufführung auf jedwede Art und in jedweder Form, als Ganzes oder in Teilen, einschließlich jedweder derivativer Datenbank oder als Teil einer kollektiven Datenbank.

3.2 Zwangslizenzsysteme. Zur Vermeidung jedweder Zweifel:

a. Unabdingbare Zwangslizenzsysteme. In den Rechtsordnungen, in denen das Recht, auf Grundlage eines Gesetzes oder eines Zwangslizenzsystems Lizenzgebühren zu verlangen unverzichtbar ist, behält der Lizenzgeber das ausschließliche Recht, solche Lizenzgebühren für jede Rechteausübung durch Sie, die durch diese Lizenz erlaubt wurde, zu verlangen.

b. Abdingbare Zwangslizenzsysteme.  In den Rechtsordnungen, in denen das Recht, auf Grundlage eines Gesetzes oder eines Zwangslizenzsystems Lizenzgebühren zu verlangen, verzichtbar ist, verzichtet der Lizenzgeber auf das ausschließliche Recht, diese Lizenzgebühren für jede Rechteausübung durch Sie, die durch diese Lizenz erlaubt wurde, zu verlangen; und

c. Freiwillige Lizenzsysteme. Der Lizenzgeber verzichtet auf das Recht, Lizenzgebühren zu verlangen, gleichgültig ob eigenhändig oder im Falle Mitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft, die freiwillige Lizenzsysteme verwaltet, durch diese Verwertungsgesellschaft. Dies gilt für jede Rechteausübung durch Sie, die durch diese Lizenz erlaubt wurde.

3.3. Das Recht, die Datenbank unter andere Lizenzbedingungen zu stellen oder die Verbreitung oder die Zugänglichmachung zu stoppen, bleibt vorbehalten. Es ist zu berücksichtigen, dass diese Datenbank in mehrfacher Weise lizenziert werden kann, so dass Sie möglicherweise die Wahl haben, aus verschiedenen Lizenzen für diese Datenbank auszuwählen. Gemäß Nr. 10.4 bleiben alle weiteren Rechte vorbehalten, sofern Sie nicht ausdrücklich durch den Lizenzgeber eingeräumt werden.

4.0 Nutzungsbedingungen

4.1 Die nach Artikel 3 eingeräumten Rechte stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt Ihres Einverständnisses mit folgenden Bedingungen. Diese sind wichtige Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie diesen Bedingungen nicht Folge leisten, verletzen Sie wesentliche Pflichten (Kardinalspflichten) dieser Lizenz.

4.2 Hinweise. Wenn Sie diese Datenbank, eine derivative Datenbank oder die Datenbank als Teil einer kollektiven Datenbank öffentlich übertragen, dann müssen Sie:

a. dies unter den Bedingungen dieser Lizenz tun;

b. eine Kopie dieses Lizenzvertrags oder seines Uniform Resource Identifier (URI) der Datenbank oder derivativen Datenbank hinzufügen und diese beide in die Datenbank oder derivative Datenbank und in jede zugehörige Dokumentation aufnehmen;

c. jegliche Hinweise auf das Urheberrecht oder das Datenbankherstellerrecht sowie Hinweise, die sich auf diese Lizenz beziehen, unangetastet lassen; und

d. wenn es aufgrund der Datenstruktur nicht möglich ist, die geforderten Hinweise in eine bestimmte Datei zu schreiben, dass müssen Sie diese an einen Ort schreiben (z.B. in das einschlägige Verzeichnis), wo der Nutzer üblicherweise danach suchen würde.

4.3 Hinweise zur Benutzung der Ausgabe (Inhalte). Die Schaffung und Benutzung eines produzierten Werks erfordert keinen Hinweis gemäß Ar. 4.2. Wenn Sie ein produziertes Werk öffentlich nutzen, müssen Sie einen Hinweis einbeziehen, der jede Person, die das produzierte Werk nutzt, ansieht, darauf zugreift, damit interagiert oder mit diesem auf sonstige Weise in Berührung kommt, darauf hinweist, dass der Inhalt aus der Datenbank, der derivativen Datenbank oder der Datenbank als Teil einer kollektiven Datenbank gewonnen wurde und dass diese unter dieser Lizenz verfügbar ist.

a. Beispielhinweis: Der folgende Test genügt den Anforderungen von Nr. 4.3:

Beinhaltet Informationen aus der „Name der Datenbank“, die unter der ODC Attribution License verfügbar ist.

„Name der Datenbank“ sollte ersetzt werden durch den Namen der Datenbank und einen Hyperlink zur Datenbank. „ODC Attribution License“ sollte einen Hyperlink zu der URI des Lizenztextes enthalten. Wenn Hyperlinks nicht möglich sind, sollten Sie den Text der URI in den oben genannten Hinweis einbeziehen.

4.4 Lizenzierung von anderen. Sie dürfen die Datenbank nicht unterlizenzieren. Jedesmal wenn Sie die gesamte oder einen wesentlichen Teil der Datenbank oder jedwede derivative „Datenbank“ übertragen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz unter denselben Bedingungen wie diese Lizenz. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen, aber Sie dürfen Reche durchsetzen, die Sie an einer derivativen Datenbank haben. Sie sind allein verantwortlich für jedwede Veränderung der derivativen Datenbank durch Sie oder eine andere Person unter Ihrer Leitung. Sie dürfen keine weiteren Beschränkungen der Ausübbarkeit der durch diese Lizenz eingeräumten Rechte einführen.

5.0 Urheberpersönlichkeitsrechte

5.1 Urheberpersönlichkeitsrechte. Dieser Absatz behandelt die Urheberpersönlichkeitsrechte, einschließlich jedweder Rechte, als Urheber bzw. Hersteller der Datenbank genannt zu werden oder Nutzungen entgegen zu treten, die anderenfalls Ansehen und Ruf des Urhebers zu beschädigen drohen.

a. In den Rechtsordnungen, in denen Urheberpersönlichkeitsrechte verzichtbar sind, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliche Persönlichkeitsrechte, die der Lizenzgeber möglicherweise an der Datenbank hat, in dem nach der gemäß Nr. 10.4 anwendbaren Rechtsordnung weitestgehend möglichen Umfang;

b. wenn der Verzicht auf Urheberpersönlichkeitsrechte gemäß Nr. 5.1 a. in der anwendbaren Rechtsordnung nicht möglich ist, erklärt der Lizenzgeber, Urheberpersönlichkeitsrechte an der Datenbank nicht geltend zu machen und verzichtet auf alle möglichen Ansprüche aus dem Urheberpersönlichkeitsrecht in nach der gemäß Nr. 10.4 anwendbaren Rechtsordnung weitestgehend möglichen Umfang; und

c. in Rechtsordnungen, in denen weder der Verzicht noch eine Vereinbarung über die Nichtausübung von Urheberpersönlichkeitsrechten gemäß Nr. 5.1 a. und b. möglich ist, behält der Urheber die Urheberpersönlichkeitsrechte in Bezug auf bestimmte Aspekte der Datenbank.

Bitte beachten Sie, dass manche Rechtsordnungen den Verzicht auf Urheberpersönlichkeitsrechte nicht erlauben, so dass Urheberpersönlichkeitsrechte an der Datenbank in manchen Rechtsordnungen fortbestehen können.

6.0 Fair dealing, Datenbankausnahmen und nicht betroffene Rechte

6.1 Diese Lizenz lässt alle Rechte unberührt, die Sie oder ein Dritter nach der jeweils anwendbaren Rechtsordnung unabhängig von dieser Lizenz haben könnten, diese Datenbank zu nutzen,

einschließlich und uneingeschränkt:

a. Ausnahmen vom Datenbankherstellerrecht, einschließlich: Entnahme der Inhalte von nicht-elektronischen Datenbanken für private Zwecke, Entnahme für die Zwecke der Illustration von Unterricht oder wissenschaftlicher Forschung und Entnahmen und Weiterverwendung für die öffentliche Sicherheit oder ein Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren.

b. fair dealing, fair use oder andere rechtlich anerkannte Schranken oder Ausnahmen von Eingriffen in das Urheberrecht oder anderen anwendbaren Normen.

6.2 Diese Lizenz berührt keine Rechte rechtmäßiger Benutzer, qualitativ oder quantitativ unwesentliche Teile der Inhalte für beliebige Zwecke, einschließlich der Schaffung einer derivativen Datenbank (vorbehaltlich weiterer Rechte an den Inhalten, vgl. Nr. 2.4) zu entnehmen und weiterzuverwenden. Die wiederholte und systematische Entnahme oder Weiterverwendung unwesentlicher Teile kann einer Entnahme und Weiterverwendung wesentlicher Teile gleichstehen.

7.0 Garantien und Disclaimer

7.1 Die Datenbank wird lizenziert durch den Lizenzgeber so wie sie ist und ohne jegliche Garantien weder ausdrückliche noch stillschweigende, noch solcher, die sich aus gesetzlichen Bestimmungen, Gepflogenheiten, Gewohnheitsrecht oder Handelsbräuchen ergeben. Der Lizenzgeber schließt die  die gesetzliche Gewährleistung aus und lehnt jede Form der Haftung ab für die Eigentumsverhältnisse, Nichtverletzung, Fehlerfreiheit oder Vollständigkeit, das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Fehlern, die Eignung für einen bestimmten Zweck, die Marktfähigkeit oder andere Umstände. Einige Rechtsordnungen erlauben keinen vollständigen Ausschluss der Haftung bzw. der gesetzlichen Gewährleistung oder stillschweigender Garantien, so dass dieser Ausschluss möglicherweise auf Sie nicht anwendbar ist.

8.0 Haftungsbegrenzung

8.1 Vorbehaltlich einer gesetzlich nicht ausschließbaren oder beschränkbaren Haftung, wird jegliche Haftung für den Verlust oder den Schaden, den jemand einem anderen durch die Verwendung dieser Lizenz verursacht, ausgeschlossen – unabhängig ob diese durch Sie oder einen Dritten verursacht wurden und ob der Lizenzgeber schuldhaft gehandelt hat oder nicht. Dieser Haftungsausschluss beinhaltet, aber ist nicht beschränkt auf, jegliche konkreten, beiläufig entstandenen, mittelbaren oder strafenden Schadensersatz sowie Entschädigungen, wie den Verlust von Umsatz, Daten, voraussichtlicher Gewinne und entgangener Geschäfte. Dieser Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn der Lizenzgeber auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.

8.2 Wenn die Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann, ist sie beschränkt auf tatsächliche und unmittelbare Vermögensschäden in dem Ausmaße, in dem Sie durch bewiesene Fahrlässigkeit von Seiten des Lizenzgebers verursacht worden ist.

9.0 Beendigung Ihrer Rechte nach dieser Lizenz

9.1 Jede Verletzung dieser Lizenzbestimmungen durch Sie beendet diese Lizenz mit unmittelbarer Wirkung und ohne weitere Hinweise. Um Zweifel zu vermeiden: Personen, die die Datenbank, die gesamten oder wesentliche Teile der Inhalte, eine derivative Datenbank oder die Datenbank als Teil einer kollektiven Datenbank von Ihnen unter dieser Lizenz erhalten haben, werden nicht Ihre Lizenz verlieren, solange deren Nutzung in voller Übereinstimmung mit dieser Lizenz oder einer Lizenz nach Nr. 4.8. dieser Lizenz erfolgt. Nr. 1, 2, 7, 8, 9 und 10 bleiben auch im Fall einer Beendigung der Lizenz erhalten.

9.2 Wenn Sie die Lizenzbedingungen dieser Lizenz nicht verletzen, wird der Lizenzgeber Ihre Rechte aus dieser Lizenz nicht entziehen.

9.3 Unabhängig von der Beendigung im Sinne von Nr. 9.1 wird diese Lizenz Ihnen für die Laufzeit der anwendbaren Schutzrechte an der Datenbank gewährt.

9.4 Wiederherstellung von Rechten. Wenn Sie aufhören, die Bedingungen dieser Lizenz zu verletzen, werden die vollen Rechte dieser Lizenz wieder hergestellt:

a. vorläufig und vorbehaltlich einer endgültigen Beendigung bis zum 60. Tag nach der Einstellung der Verletzungshandlung;

b. endgültig am 60. Tag nach der Einstellung der Verletzungshandlungen, wenn nicht ein anders lautender begründeter Hinweis vom Lizenzgeber erfolgt; oder

c. endgültig, wenn ein begründeter Hinweis durch den Lizenzgeber von der Verletzung erfolgt, dies das erste Mal ist, dass Sie einen Verletzungshinweis vom Lizenzgeber in Bezug auf diese Lizenz erhalten haben und Sie die Verletzung früher als 30 Tage nach Erhalt des Hinweises beendet haben.

9.5 Ungeachtet des oben Genannten, behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, die Datenbank unter abweichende Lizenzbedingungen zu stellen oder die Verbreitung oder die Zugänglichmachung der Datenbank zu beenden. Die Stellung unter abweichende Lizenzbedingungen oder die Beendigung der Verbreitung der Datenbank beendet nicht diese Lizenz (oder jede andere Lizenz, die nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Lizenz gewährt wurde oder hätte gewährt werden müssen) und diese Lizenz wird voll wirksam bleiben, bis sie in der oben beschriebenen Form beendet wird.

  1. Allgemeines

10.1 Wenn eine Bestimmung dieser Lizenz für unwirksam oder undurchsetzbar gehalten wird, dann beeinträchtigt das nicht die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bestimmungen dieser Lizenz und jede verbleibende Bestimmung dieser Lizenz bleibt voll wirksam und durchsetzbar in dem weitestgehenden Umfang, den das Gesetz zulässt.

10.2 Diese Lizenz ist die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die hier gewährten Rechte an der Datenbank. Sie ersetzt frühere Abreden, Verträge oder Zusicherungen in Bezug auf die Datenbank.

10.3 Während Sie die Bestimmungen dieser Lizenz verletzen, können Sie sich nicht auf die Bestimmungen dieser Lizenz berufen oder Verletzungen von Seiten des Lizenzgebers diesem gegenüber geltend machen.

10.4 Rechtswahl. Diese Lizenz ist wirksam in und unterliegt den Gesetzen der jeweiligen  Rechtsordnung, in der die Bestimmungen dieser Lizenz durchgesetzt werden sollen. Wenn eine übliche Rechtsfolge, die nach dem anwendbaren Urheberrecht und Datenbankherstellerrecht in der anwendbaren Rechtsordnung gewährt wird, zusätzliche Rechte beinhaltet, die in dieser Lizenz nicht gewährt werden, dann werden dies zusätzlichen Rechte auch durch diese Lizenz gewährt, um mit den Bestimmungen dieser Lizenz übereinzukommen.