Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (IWG): Eine weitere vertane Chance

    IWG-Entwurf 2015

    Die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. begrüßt eine Neufassung des Gesetzes über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen und insbesondere die Veröffentlichung des Entwurfs vorab im Internet. Wir haben bereits im Mai 2014 eine Stellungnahme zu dem Entwurf veröffentlicht und an das federführende Ministerium übermittelt.

    Mit dem finalen Entwurf zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes, der heute in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten wird und für den eine Beschlussempfehlung abgegeben werden soll, vertut die Bundesregierung aber leider eine weitere Chance, endlich auch in Deutschland die international längst üblichen Transparenzstandards bei Verwaltungs- und Regierungshandeln zu schaffen. Die Trennung von Zugang und Nachnutzung von Informationen öffentlicher Stellen sowie die in der Stellungnahme genannten Punkte stehen im Zentrum unserer Kritik. Damit bleibt eine weitere Gelegenheit ungenutzt, endlich die notwendigen Rahmenbedingungen für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Weiternutzung von Verwaltungsdaten zu schaffen.

    Mit dem Gesetz beschränkt sich die Bundesregierung auf das absolute Minimum der EU-Richtlinie, erfüllt zum wiederholten Male nicht die Ankündigungen der digitalen Agenda und wird im internationalen Vergleich bei den Themen offenes und transparentes Verwaltungs- und Regierungshandeln weiter zurückfallen.

    Wir hätten uns sehr gewünscht, dass im finalen Entwurf die Trennung von Zugang und Nachnutzung aufgehoben wird”, so Christian Heise vom Vorstand der Open Knowledge Foundation Deutschland. Nach der Neufassung müssen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, anders als in vielen anderen europäischen Staaten, Verwaltungsinformationen zunächst über ein weiteres Gesetz (IFG) anfragen, bevor sie die Daten nachnutzen können.

    Der Entwurf ist somit eine vertane Chance endlich die notwendigen Rahmenbedingungen für eine proaktive und nachnutzbare Veröffentlichung von Verwaltungsdaten in Deutschland zu schaffen”, Heise weiter. Es fehlt in Deutschland weiterhin an einer gesetzlichen Festlegung zur Veröffentlichung von Inhalten der Verwaltung nach Open Government Data-Prinzipien (siehe dazu auch Stellungnahme Open-Data Anhörung Bundestag Ausschuss Digitale Agenda November 2014).