Klausurheberrecht: Bildungsmaterialien dürfen nicht veröffentlicht werden

    Vor einem Monat erzielte eine IFG-Anfrage auf vorzeitige Einsicht von Abiklausuren europaweit einigen Buzz.

    Das führte zu einer Welle von Nachahmern, die über FragDenStaat Prüfungsaufgaben zum Richteramt, für Masseurausbildungen oder zur Jägerprüfung haben wollten. Eine Anfrage für die Abituraufgaben 2011 in NRW war jetzt erfolgreich - zumindest für den Antragssteller.

    Der bekam nämlich die Aufgaben zugeschickt, darf sie allerdings nicht veröffentlichen. Das liegt am Klausurheberrecht: In NRW (anders als z.B. in Sachsen-Anhalt) liegen die Lizenzen für die Veröffentlichung von Abituraufgaben bei einem privaten Anbieter: Dem Verband Bildungsmedien und seinen angeschlossenen Verlagen. Das Land NRW behält die Rechte, die Aufgaben den Schulen zur Verfügung zu stellen, dies allerdings nur auf “gesicherten Servern”. Nach Aussage des Ministeriums dient dies “dem Zweck, die Aufgaben unverändert zu lassen und zum anderen einer, wenn auch sehr geringen, Refinanzierung.” Wie viel Geld das Land aber für das Überlassen der Abdruckrechte für die Abituraufgaben bekommt, ist unklar. In der Lizenzvereinbarung des Landes mit dem VBM sind diese Stellen geschwärzt. Wir haken da aber nochmal nach.

    Wer die NRW-Abituraufgaben von 2011 selbst einsehen will, kann das per Copy&Paste-Anfrage tun.