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Transparenzgesetz – Hamburg wird Vorreiter!

June 15, 2012 in Transparenz

Der folgende Artikel ist eine Zusammenarbeit von Daniel Dietrich und Christian Pauschert, der sonst auf tkarten.wordpress.com bloggt.

Hamburg hat am 13.06.12 ein in Deutschland bislang einmaliges Transparenzgesetz beschlossen. Zukünftig müssen Politik und Verwaltung Dokumente von öffentlichem Interesse unaufgefordert und kostenfrei im Internet zur Verfügung stellen. Dazu wird in den nächsten zwei Jahren ein Informationsregister im Internet eingerichtet, wo die Daten frei und annonym zugänglich sein werden.

Damit haben die Bürgerschaftsfraktionen eine der Hauptforderungen der Volksinitiative “Transparenz schafft Vertrauen” übernommen. Zu den Informationen, die dort künftig von Amstwegen veröffentlich werden müssen, gehören u.a. Senatsprotokolle, Gutachten, öffentliche Pläne, Geodaten, Subventionsvergaben und Bau- bzw. Abrißgenehmigungen, sowie insbesondere auch alle Verträge über 100.000 Euro, die im weitesten Sinne die öffentliche Daseinsvorsorge betreffen. Man verspricht sich davon ein wirksames Mittel gegen Steuerverschwendung und Korruption zu erhalten, da die Bürger und die Öffentlichkeit dann frühzeitig und einfach Einblick erhalten.

Besonders erfreulich ist aus unserer Sicht natürlich, dass Dokumente in Formaten veröffentlicht werden müssen, die eine maschinelle Weiterverarbeitung ermöglichen. Dazu heisst es in § 10, Absatz 5:

“(5) Alle veröffentlichten Informationen müssen in einem wieder verwendbaren Format vorliegen. Eine maschinelle Weiterverarbeitung muss gewährleistet sein und darf nicht durch eine plattformspezifische oder systembedingte Architektur begrenzt sein. Das Datenformat muss auf verbreiteten und frei zugänglichen Standards basieren und durch herstellerunabhängige Organisationen unterstützt und gepflegt werden. Eine vollständige Dokumentation des Formats und aller Erweiterungen muss frei verfügbar sein.”

Auch wenn eine eindeutige Aussage zur Verwendung offener Lizenzen fehlt, wird doch die freie Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung der Informationen vorausgesetzt. So heisst es in §10, Absatz 3 und 4:

(3) Die Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung der Informationen ist frei, sofern höherrangiges Recht oder spezialgesetzliche Regelungen nichts anderes bestimmen. Das gilt auch für Gutachten, Studien und andere Dokumente, die in die Entscheidungen der Behörden einfließen oder ihrer Vorbereitung dienen. Nutzungsrechte nach Satz 2 sind bei der Beschaffung von Informationen abzubedingen, soweit sie einer freien Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung entgegenstehen können. (4) Der Zugang zum Informationsregister ist kostenlos und anonym. Er wird über öffentliche Kommunikationsnetze bereitgestellt. Zugang zum Informationsregister wird in ausreichendem Maße in öffentlichen Räumen gewährt.

Aber was genau beinhaltet die “freie Nutzung” in diesem Kontext? Ist kommerzielle Weiterverwendung erlaubt? Wie ist es mit dem Urheberrecht und wie muss die Quellenangabe sein bei Weiterverwertung? Wünschenswert wäre eine klare Aussage, wie etwa: “Daten und Dokumente die Gemeinfrei sind, werden als solche gekennzeichnet. Alle Dokumente die unter das Urheberrecht fallen, werden untere einer offenen Lizenz, im Sinne der Open Definition veröffentlicht.

Ein strittiger Punkt war die Freigabe von Geodaten. Der ursprünglich von der Initiative eingebrachte Entwurf sah vor, kompromisslos alle Geodaten zu veröffentlichen.

In den Verhandlungen mit dem Senat wurde allerdings deutlich, dass sowohl aus vertraglichen als auch datenschutzrechtlichen Gründen nicht alle Geodaten veröffentlicht werden können. Die Bestimmungen zur Freigabe von Geodaten Punkt wurde daher unter Berücksichtigung des Geodateninformationsgesetzes und des Datenschutzgesetzes angepasst. Da bei Gesetzen auf Landesebene höherrangiges Recht (aka Bundesrecht) immer Vorrang hat, musste die Initiative diese Einschränkung hinnehmen.

Trotz der Kompromisse ist mit dem Hamburger Transparenzgesetz das wahrscheinlich umfassendste und progressivste Transparenz- bzw. Informationsfreiheitsgesetz Deutschlands und Europas entstanden. Den kompletten Gesetzestext gibt es hier. Interessant wäre sicherlich den Text mit dem RTI rating zu überprüfen, um zu sehen wie progressiv er im internationalen Vergleich tatsächlich ist.

Insgesamt sind sowohl Prozess als auch Ergebnis durchaus positiv zu bewerten. Herzlichen Glückwunsch an alle Beteiligten! Das macht Mut, das Thema Transparenzgesetz nun auch in anderen Bundesländer und auf Bundesebene zu stärken.

Der Weg zum Hamburger Transparenzgesetz

  • Juli 2011 – Erstes Bündnistrefffen – Entwicklung es Gesetzes in einem öffentlichen Wiki, Einladungen an alle Parteien und Initiativen in Hamburg mitzuarbeiten.

    1. Oktober 2011: Anmeldung der Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“
    1. Dezember 2011: Einreichung von 15.119 Unterschriften: Volksinitiative erfolgreich
    1. Februar 2012: Öffentliche Anhörung zum Transparenzgesetz im Justizausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft
    1. April 2012: Einreichung eines überarbeiteten Gesetzentwurfes durch als Basis für ein Volksbegehren im Sommer 2012

*dazwischen: Verhandlungen mit Regierung und Fraktionen , Ausarbeitung des Kompromisses

    1. Juni 2012: Verabschiedung des Hamburgischen Transparenzgesetzes in der Bürgerschaft

Die Bündnispartner

Mehr Demokratie, Transparency, CCC, Piratenpartei, ödp, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, attac und Omnibus für direkte Demokratie, Unterstützt wurde das ganze von Digitale Gesellschaft e.V., Open Knowledge Foundation Deutschland, AK Vorrat und GEW. Gefördert von der Stiftung Bridge und der Wau Holland Stiftung.

Tranzparenz in Deutschland – die Chronik des geschlossenen Haushalts

June 15, 2012 in offene Daten

Seit etwa zwei Jahren versuchen wir nun aus offizieller Quelle Zugriff auf die analysierbaren Zahlen des Bundeshaushalts zu erhalten. Während Staaten wie England und die USA längst einen direkten Zugriff auf die eigenen Kassen (also die einzelnen Empfänger öffentlicher Gelder) ermöglichen, scheitert im Bund bereits der einfache Zugriff auf die Budgetdaten. Hier also die beinahe komische Chronik der Diskussion:

  • März 2010: Eine Anfrage des Journalisten Lorenz Matzat wird durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Aufgrund angeblicher Mißdeutungsgefahr abgelehnt.
  • April 2010: Eine elektronische Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bleibt unbeantwortet.
  • September 2010: Das Projekt OffenerHaushalt, welches auf gescrapten und vermutlich fehlerhaften Daten beruht, geht ans Netz. BMin Schröder lobt das Projekt per Twitter. Berichterstattung zum Projekt bei ZEIT OnlineSüddeutscheFTDtaz und vielen anderen Medien. Einbindung von OffenerHaushalt auf der Homepage der FDP-Fraktion.
  • Oktober 2010: Weitergabe der gescrapten Haushaltsdaten an Mitarbeiter der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, Die LINKE und BÜNDNIS90/Die Grünen.
  • November 2010: Weitergabe der gescrapten Daten an Mitarbeiter des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden.
  • Februar 2011: Eine Anfrage des Abgeordneten Michael Kretschmer (CDU) wird durch den parl. Staatssekretär Steffen Kampeter (CDU) abgelehnt.
  • März 2011: Bei einem Termin im BMF kündigt ein Mitarbeiter des Referats Öffentlichkeitsarbeit die Veröffentlichung der Daten für den August 2011 an.
  • August 2011: Eine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Blumenthal (FDP) und Otto Fricke (FDP, haushaltspolitischer Sprecher) wird durch das BMF abgelehnt.
  • November 2011: Das BMF lässt durch eine Agentur für 40.000 EUR eine eigene Visualisierungsseite, bundeshaushalt-info.de, entwickeln. Diese wird jedoch nicht freigeschaltet.
  • Januar 2012: Eine erneute Anfrage nach dem IFG wird vom Ministerium beantwortet – mit einem negativen Bescheid. Die Europäische Kommission beantwortet eine gleichlautende Anfrage innerhalb von drei Wochen positiv.
  • April 2012: In der Antwort auf eine kleine Anfrage der LINKEN gibt die Bundesregierung an, die Veröffentlichung einer Excel-Datei sei für den Sommer geplant.
  • April 2012: Weitergabe der gescrapten Daten an Mitarbeiter der europäischen Kommission.
  • Mai 2012: Das Ministerium gibt gegenüber dem Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit an, keine XML-Version des Haushalts zu speichern.

Wir bleiben gespannt. Dieser Artikel wurde zuerst in Friedrich Lindenbergs Blog veröffentlicht.

Eckpunktepapier für Offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln

June 5, 2012 in offene Daten

Bund und Länder arbeiten in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe an einem Eckpunktepapier für Offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln (Open Government) in Deutschland. Die darin festgehaltenen Leitlinien zu Transparenz, Teilhabe und Zusammenarbeit sollen die Grundlage vor allem für die technische Ausgestaltung von Open Government und Open Data in Deutschland bilden.

Dabei soll sich die interessierte Öffentlichkeit aktiv an der Gestaltung des Eckpunktepapiers beteiligen. Hierzu wird es vom 5. bis 22. Juni 2012 unter www.e-konsultation.de/opengov die Möglichkeit geben, das Eckpunktepapier zu diskutieren, zu kommentieren und kritisch zu begleiten. Die Ergebnisse dieser Online-Konsultation werden in die Beratungen des IT-Planungsrates zum Eckpunktepapier einfließen.

Die Bund-Länderarbeitsgruppe wünscht sich eine möglichst breite Beteiligung und viele qualitätsvolle Beiträge zum Entwurf des Eckpunktepapiers.

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