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Versuch es mit Worten: Gebt die Unternehmensdaten frei!

July 20, 2011 in Open Knowledge Foundation

Es gibt Dinge, die beim ersten Versuch Spaß machen, beim zweiten Anlauf Mühe und beim dritten einfach Ärger. Ein Beispiel ist das Scrapen des Unternehmensregisters. Konkreter geht es um die Trägerdaten, also Name, Registerkennung und Anschrift von Unternehmen. Diese Daten stehen – anders als etwa Geschäftsberichte – gratis im Web zur Verfügung. Nur eben nicht als Datenbank, sondern als nerviges Interface. Das heißt: es ist nicht möglich, die Daten mit anderen Quellen (bspw. Parteispenden, Forschungsförderung) zusammenzuführen um Transparenz in komplexen Zusammenhängen zu schaffen. In der Hoffnung, am anderen Ende auf einen netten Menschen zu treffen daher dieser öffentliche Aufruf (leicht gek.):

Subject: Datensatz Trägerdaten des Unternehmensregisters

To: support@unternehmensregister.de

Cc: poststelle@bmj.bund.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie viele andere Bürger habe ich ein großes Interesse an einem vollständigen Datensatz der Unternehmensträgerdaten des Unternehmensregisters. Aus verschiedenen Gründen ist dabei die manuelle Recherche auf der Basis der Suchfunktion der Webseiten unternehmensregister.de und handelsregister.de unzureichend: zur Zusammenführung z.B. mit anderen Datenbanken ist ein maschinenlesbarer Auszug der Basisdaten notwendig.

Das führt dazu, dass ich wie andere regelmäßig Ihre Webseite “scrapen” muss, um mir Zugang zu den Daten zu beschaffen. Mir sind gegenwärtig fünf Projekte bekannt, die auf diese Weise parallel ihr Rechenzentrum beanspruchen. Dies ist nicht illegal, schließlich stellt es im wesentlichen eine sinngemäße Nutzung Ihres Angebots dar und es erscheint mir sehr fraglich ob Sie auf die von den Amtsgerichten bereitgestellten Datenbeständen ein Datenbankrecht beanspruchen können. Weiterhin ist mir unklar, wie ihr Unternehmen eine nennenswerte Gewinnerwartung mit den Unternehmensträgerdaten verbindet. Gleichzeitig entwickelt sich eine Bereitstellung dieser Daten zunehmend als Standard im Europäischen Umfeld (vgl. OpenKVK.nl, OpenCorporates.com).

Deshalb mein Aufruf: stellen Sie (oder das BMJ) einen Vollauszug der Unternehmensträgerdaten im Web zur Verfügung, z.B. als einfache Tabelle. Alternativ stellen sie eine Programmierschnittstelle (API) bereit, die einen gezielten Abruf der Daten zulässt. Gleichzeitig stellen Sie die Nutzungsbedingungen durch eine offenen Lizenz sicher, damit für uns Endnutzer rechtliche Sicherheit besteht.

Wieso sollten Sie dies tun? Zum einen können Sie sich auf diese Weise konstruktiv als Anbieter in einem Ökosystem offener Daten positionieren, welches sich zunehmend für PSI entwickelt. Das Unternehmensregister bietet sinnvolle Dienstleistungen an – die Trägerdaten zählen jedoch nicht dazu. Verlinken Sie jedoch ihre Dienstleistungen aus den Trägerdaten, dann stellen diese effektiv eine Werbeform für Ihre Angebote dar.

Zusammen mit dem Bundesinnenministerium bereiten wir aktuell den Wettbewerb “Apps für Deutschland” vor, in dem auch Behörden und Organisationen wie ihre zur Veröffentlichung von Datensätzen aufgerufen sind. Nehmen Sie teil, das Unternehmensregister wäre ein revolutionärer Beitrag!

Gerne stellt Ihnen die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. die notwendige Bandbreite bereit, um der Öffentlichkeit den Datensatz ohne weitere Kosten zugänglich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen,

Friedrich Lindenberg

  • http://okfn.org/members/pudo/ Friedrich Lindenberg

    Hier die Antwort des Unternehmensregisters:

    Sehr geehrter Herr Lindenberg,

    zu Ihrer Anfrage vom 19. Juli 2011 dürfen wir Ihnen Folgendes mitteilen:

    Dass die Unternehmensträgerdaten zugänglich sind und auch für Sie bereits derzeit über das Internet ein Zugang im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes zu diesen Daten besteht, dürfte wohl nicht zu bestreiten sein.

    Offensichtlich geht es Ihnen aber gerade um mehr als diesen gesetzlich gewährleis-teten Zugang, nämlich um eine weitere und einfachere Nutzungs- und Zuleitungs-möglichkeit der Daten über einen maschinellen Abgriff zur Zusammenführung auch mit anderen Datenbanken.

    Das liegt jenseits der Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes.

    Wir sind aber insoweit generell schon der falsche Ansprechpartner – auch für den Anspruch aus § 7 IFG.

    Die Unternehmensträgerdaten werden von den Bundesländern bzw. von den Regis-tergerichten im Zusammenhang mit den Handelsregisterdaten originär und unmittel-bar als kostenfreier Service zur Einsichtnahme – z.B. auch über die Internetplattform „Handelsregister.de“ – zur Verfügung gestellt. Wir als Bundesanzeiger Verlag und Betreiber des Unternehmensregisters halten diese Daten selbst gar nicht vor. Über das von uns betriebene Unternehmensregister können und dürfen wir diese Daten nur so anbieten, wie dies auch die Bundesländer bzw. die Registergerichte tun. Die Realisierung einer von Ihnen gewünschten besseren Usability der Daten ist uns also gerade nicht möglich.

    Vor diesem Hintergrund halten wir es für angebracht und bitten darum, den von Ihnen gestarteten Aufruf im Internet soweit er den Bundesanzeiger Verlag betrifft, zu korrigieren.

    Mit freundlichen Grüßen

  • chris

    Dass die Unternehmensträgerdaten zugänglich sind und auch für Sie bereits derzeit über das Internet ein Zugang im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes zu diesen Daten besteht, dürfte wohl nicht zu bestreiten sein

  • Christoph

    Servus,

    bin gerade erst jetzt über den Artikel gestolpert. Ist die Situation immer noch die Gleiche, wie fast vor einem Jahr? Welche 5 Projekte nutzen die Daten? Kann man die nicht an dieser Stelle in API giessen?

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